Elektronische Wahlhelfer und ihre Grenzen
Googles Wahltool hat Schwächen, VoteBuddy.de ist illegal - und PC-Wahl unsicher
Kurz vor der deutschen Bundestagswahl bietet Google deutschen Wählern ein neues Tool an, mit dem sie nach Eingabe ihrer Postleitzahl Informationen zu den dort antretenden Bundestagskandidaten abrufen können. Die Hilfe wirkt jedoch nicht ganz ausgereift: Ein Klick auf einen Direktkandidaten mit dem nicht ganz seltenen Namen Alexander Müller führt beispielsweise zu Links auf einen ganz anderen Alexander Müller. Andere angekündigte Features scheinen noch gar nicht zu funktionieren (vgl. Wahl-Werkzeugkasten: Google-Navigation nach Wahlkreisen).
Ein Vorteil des Tools ist, dass es nicht nur die Erststimmenbewerber anzeigt, sondern auch die vorne platzierten Kandidaten auf den jeweiligen Landeslisten der Parteien, die man mit der Zweitstimme wählt. Der Erststimmenwahlkampf stößt in den meisten Wahlkreisen nur auf regionales Interesse, weil die Erststimme auf die Sitzverteilung im Bundestag vor allem nach dem letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Ausgleichsmandaten nur wenig Einfluss hat. Es gilt der Grundsatz: Die Erststimme ist die Sympathiestimme, die Zweitstimme die Strategiestimme.
Erststimme mit Auswirkungen
In einigen Wahlkreisen könnte das Rennen um das Direktmandat aber doch bundespolitische Auswirkungen haben, zum Beispiel im Berliner Wahlkreis Kreuzberg-Friedrichshain. Dort tritt Christian Ströbele, der für die Grünen in den Wahlen davor ein Direktmandat errang, aus Altersgründen nicht mehr an. Seine Nachfolgekandidatin ist die umstrittene Canan Bayram, die Boris Palmer auf Kritik an mangelnder Meinungsfreiheit bei den Grünen hin sagte, er solle "die Fresse halten".
Nachdem die Grünen in Kreuzberg einen Hausbesetzerslogan plakatierten und Enteignungen von Haus- und Wohnungseigentümern als "Ultima Ratio" propagierten, bezeichnete der baden-württembergische Grüne Volker Ratzmann Bayram intern als "nicht wählbar" und regte an, ihre Wahl zu verhindern, was auf Zustimmung anderer Grüner stieß. Hintergrund ist unter anderem, dass Renate Künast, die auf der Liste antritt, aus dem Bundestag fliegen könnte, wenn Bayram das Direktmandat gewinnt (vgl. Streit bei den Grünen um Ströbele-Nachfolgerin Canan Bayram). Hier liefert das Google-Wahltool ein durchaus brauchbares Ergebnis, das auch die Teilnahme Bayrams an einer Demonstration gegen die Abschaltung der unlängst verbotenen linksextremistischen Plattform "Linksunten.Indymedia" (vgl. "Linksunten.Indymedia" verboten) nicht verschweigt.
Bayrams Konkurrenten um das Direktmandat sind der Rechtsanwalt Timur Hussein, den die CDU aufgestellt hat, die ebenfalls türkischstämmige Cansel Kiziltepe von der SPD, der Hoodie- und Zopfträger Pascal Meiser von der Linkspartei, die ehemals in der KPD/RZ und der SPD aktive Ex-Konzertclubbetreiberin Sibylle Schmidt, die für die AfD antritt, die eingebürgerte Griechin Athanasia Rousiamani-Goldthau von der FDP, der IT-Fachmann Jan Zeiseweis von den Freien Wählern und der bekannte Kabarettist Serdar Somuncu, der "Kançlerkandidat" von Martin Sonneborns PARTEI, dem nach Aussage seines Chefs "rund 25.000 Stimmen für ein Direktmandat reichen dürften" (vgl. Wahlwerbespots auf YouPorn statt auf YouTube).
Strafbar
Ein nach Ansicht von Juristen wie Henning Ernst Müller illegales Angebot ist "VoteBuddy.de", eine Website, die Nichtwähler dazu aufruft, ihre Stimme an nicht Wahlberechtigte weiterzugeben (vgl. Kandidiert Erdogan für den Bundestag?). Das Bundeskriminalamt verweist bei Fragen zur Kollision des Angebots mit den §§ 107a und 157 StGB auf den Bundeswahlleiter, der nach eigenen Angaben noch prüft, wie er gegen das angeblich in den USA beheimatete Angebot vorgehen kann. Die Morgenpost fand heraus, dass die Angaben von angeblichen Nutzern der Site nicht zu den Fotos passen, die man anscheinend anderen Internet-Angeboten entnommen hat.
[Update: Inzwischen hat die umstrittene Aktivistengruppe "Peng" VoteBuddy.de als angebliches Kunstprojekt deklariert. Beim Bundeswahlleiter hat man dafür wenig Verständnis.]
Manipulierbar
Außerdem kümmert sich der Bundeswahlleiter gerade um die Software "PC-Wahl", mit der Ergebnisse gesammelt und weitergeleitet werden. Eine Überprüfung dieses Programm durch den Chaos Computer Club zeigte derart simple Manipulationsmöglichkeiten, dass die Landeswahlleitungen aufgefordert wurden, Maßnahmen zur Behebung der Sicherheitslücken zu ergreifen. Der Wochenzeitung Die Zeit zufolge hat man sich inzwischen darauf geeinigt, den Ergebnisfluss mittels "Telefonketten" zu kontrollieren (vgl. Bundestagswahl: Eingesetzte Wahl-Software hat eklatante Sicherheitslücken).
Telepolis hatte bereits vor zwei Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass es keine gesetzliche Anforderungen an oder Zulassungsverfahren für bei Wahlen eingesetzte Sammel- und Weiterleitungssoftware gibt. Fragen dazu, wie ihr System vor Manipulation geschützt wird, blieben von der damals angesprochenen IVU Traffic Technologies AG ebenso unbeantwortet wie Auskunftsersuchen, nach welchen Kriterien die Plausibilitätskontrolle arbeitet und ob sie ältere Wahlergebnisse und Umfragen mit berücksichtigt (vgl. Black Box Wahlsoftware).
Lesen Sie dazu auch die aktuelle c't 19/2017, in der Sie unterem erfahren, wie Wahlforscher arbeiten und wie Parteien mit Microtargeting gezielt Wähler ansprechen.