Erneute Unterbrechung über Nord Stream 1: EU beschwichtigt, Kohle geht wieder ans Netz
Seite 2: Wirkkraft des EU-Notfallplans fragwürdig
- Erneute Unterbrechung über Nord Stream 1: EU beschwichtigt, Kohle geht wieder ans Netz
- Wirkkraft des EU-Notfallplans fragwürdig
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Ende Juli hatte Telepolis berichtet, wie der Versuch der EU-Kommission, verpflichtende Gas-Sparziele festzulegen, in internen Verhandlungen auf Widerstand gestoßen war. Letztlich war dieses Vorhaben in seiner ursprünglichen Form an der Gegenwehr meist südeuropäischer Staaten gescheitert, aber auch Frankreich hatte sich gegen die geplanten rigiden Regeln gewandt.
Die Bundesregierung hingegen konnte sich mit ihren ambitionierten Zielen nicht durchsetzen. Deutschen Diplomaten waren nach eigenen Angaben mit der Vorgabe in die Gespräche Ende Juli gegangen, ein Einsparziel von 20 Prozent auszuhandeln. Am Ende einigten sich die Delegationen nach heftigem Streit auf 15 Prozent.
Bei Lektüre der mehrfach überarbeiteten Verordnung wurde aber schon Ende vergangenen Monats klar: Auch an anderen Stellen des Dokuments wurden die ursprünglichen Ziele abgeschwächt. Das ist auch eine Teilniederlage für die tschechische Ratspräsidentschaft, die bei den Sitzungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) hinter verschlossenen Türen vor einer drohenden Notlage gewarnt hatte.
Sie appellierte laut Gesprächsprotokollen "eindringlich" an die Mitgliedsstaaten, ein "Signal der Einigkeit und der Solidarität auszusenden". Die Gaslieferungen aus Russland könnten jederzeit komplett eingestellt werden.
Die dritte Überarbeitung des Verordnungstextes, die Telepolis in Auszügen dokumentierte, war ein Ergebnis der Beratungen im AStV und wurde von einem sogenannten Sonderenergierates abgesegnet. "Die wichtigste noch offene Frage unter den Mitgliedsstaaten war die Berücksichtigung nationaler Besonderheiten", heißt es nun in einem internen EU-Dokument, das die Debatte zusammenfasst und das Telepolis ebenfalls vorlag.
Mehrere Mitgliedsstaaten hätten "Vorbehalte hinsichtlich eines zu hohen Zielwerts für die verpflichtende Nachfragesenkung" geltend gemacht. Fraglich ist damit, ob ein Unionsalarm, der von der Mehrheit der Mitgliedsstaaten beschlossen werden müsste, überhaupt realistisch ist.