"Es wird ein Signal, ein Weckruf sein!"

Ich klage an

Das Dritte Reich im Selbstversuch, Teil 11/II

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Teil 1: Blick in den Abgrund

Mit Ich klage an hat Wolfgang Liebeneiner einen Propagandafilm geschaffen, in dem ein Sterbehilfe-Melodram erzählt wird, um das Euthanasie-Programm der Nazis zu rechtfertigen. Nur: Was hat das Recht auf einen selbstbestimmten Tod mit der Vernichtung von "lebensunwertem" Leben zu tun? Erst mal gar nichts. Also musste ein Zusammenhang konstruiert werden, damit die Produktionsfirma Tobis den Auftraggebern aus der Kanzlei des Führers liefern konnte, was sie bestellt hatten: einen Film, der Reklame für §1 und §2 des geplanten "Sterbehilfegesetzes" macht. Liebeneiner erreicht das durch das Huckepackverfahren, durch die manipulatorische Verknüpfung von zwei Krankheitsfällen. Wenn es ethisch vertretbar ist, suggeriert der Film, ja sogar geboten, Hanna das unvermeidliche Sterben zu erleichtern, dann gilt das auch für Trudchen, die wir übrigens nie sehen, weil Liebeneiner die Nebenhandlung auf kleiner Flamme kocht und nur an strategisch wichtigen Stellen einsetzt. Auch bei der Propaganda kommt es auf die richtige Dosierung an.

Der Unterschied ist allerdings, dass Trudchen nicht in Folge einer unheilbaren Krankheit sterben wird, sondern behindert ist und nicht sagen kann, ob sie weiter leben oder sterben will (und dass die Nazis auch nicht gefragt hätten, wie die 1941 längst durchgeführten Euthanasieaktionen beweisen). Man merkt das aber kaum, weil der Film wirklich sehr gut gemacht ist. Vordergründig rechtfertigt Trudchens Schicksal die an Hanna praktizierte Sterbehilfe. Aber durch die Parallelisierung lässt sich das umdrehen. Dann wird alles Sterbehilfe, auch die Ermordung von Menschen wie "der kleinen Günther" - in den Gaskammern der dafür bereits in Betrieb genommenen Tötungsanstalten. Liebeneiners eigener Aussage nach wusste er ganz genau, was die Trudchens erwartete, weil er Schweningers Dasein ohne Leben gesehen hatte. In einem Interview mit Karl Ludwig Rost (Sterilisation und Euthanasie im Film des "Dritten Reiches", 1987) sagt er:

In der deutschen Filmindustrie wußten das alle Menschen, denn die Kameraleute, die diesen Film über die Geisteskranken gemacht hatten, mit denen hatten wir ja jeden Tag zu tun.

Ein Bischof klagt an

Die Geisteskranken führen uns zurück zu Dr. Bernhard Lang. Ihn haben wir verlassen, als sich die Günthers darüber beklagten, dass er ihr Kind, das jetzt blind, taub und "ganz idiotisch" ist, nicht an der Hirnhautentzündung sterben ließ. "Ja wer bin ich denn?" fragt Dr. Lang. "Soll ich über Leben und Tod entscheiden?" Frau Günther gibt ihm die Antwort: "Wir haben immer geglaubt, Sie würden noch kommen und ihr - helfen." Sie hätte auch, im Jargon der Mörder, "behandeln" sagen können, also töten. Tags darauf, während das Gericht noch Zeugen vernimmt, stattet Lang dem kleinen Trudchen einen Besuch ab. Zuerst berichtet er dem Anstaltsleiter vom "Hilfe"-Wunsch der Eltern. Der Professor hört ruhig zu, empört ist er keineswegs (wieso auch, er und seinesgleichen erfüllen diesen "Wunsch" seit Jahren, auch wenn er nie geäußert wurde). Dann gehen beide in die Kinder-Abteilung. Brack, der Mann aus der Kanzlei des Führers, schlug vor, hier Dokumentaraufnahmen von behinderten, möglichst monströs aussehenden Kindern einzufügen. Liebeneiner lehnte das mit der Begründung ab, dass es die einheitliche Ästhetik des Films zerstören würde. Er hatte auch genug Erfahrung, um zu wissen, dass die schlimmsten Monster erst in der Phantasie des Zuschauers entstehen.

Folglich bleiben wir draußen vor der Tür. Knapp 20 Sekunden lang, damit die Phantasie Zeit hat zu arbeiten. Liebeneiner und sein Kameramann haben dafür gesorgt, dass der Schatten eines Fensterkreuzes auf die Tür fällt. Das kann man mehrfach deuten, und so ist es wohl auch gedacht. Sehen wir den Schatten von Justitias Schwert, das den Gerichtssaal schmückt? Ist es ein Grabkreuz oder das Kreuz auf der Sterbeanzeige, weil Trudchen schon so gut wie tot ist (der Vorsitzende wird sich gleich danach "medizinische Gerichte" wünschen, die darüber befinden, ob jemand weiterlebt oder "erlöst" wird)? Soll das Symbol der christlichen Kirchen signalisieren, dass auch diese die Euthanasie gutheißen? Oder dient es der Desavouierung einer Kirche (das Kreuz steht auf dem Kopf), die begonnen hatte, sich öffentlich gegen die Euthanasie auszusprechen?

Der Widerstand gegen das als "Geheime Reichssache" durchgeführte Euthanasie-Programm war größer als gegen die ganz offen praktizierte Stigmatisierung und Deportation der Juden. Das hatte damit zu tun, dass man sich die jüdischen Nachbarn, wenn man das wollte, als "Fremde" denken konnte; von der Euthanasie dagegen war potentiell jeder betroffen: Kriegsinvaliden, Arbeitsunfähige, Senioren im Altenheim, Krankenhauspatienten und so weiter. Alkoholiker und Leute mit "verbrecherischen Anlagen" kamen von Anfang an für eine "Behandlung" in Frage, oder wie der aktuelle Euphemismus gerade lautete. Aus einer internen Statistik: "Bis zum 1. September 1941 wurden desinfiziert: Personen: 70.273." "Desinfizieren" hieß vergasen.

Auch die berühmte Predigt des national-konservativen, mit vielen Zielen der Nazis durchaus sympathisierenden Bischofs von Münster hinterlässt ein zwiespältiges Gefühl, weil sie ziemlich spät kam. Wenn ich nichts übersehen habe, lässt sich der Beginn seines öffentlichen Eintretens gegen die Euthanasie auf den 6. Juli 1941 datieren (hinter verschlossenen Türen machte er sich seit 1937 für eine gemeinsame Front der Katholiken gegen die Euthanasie stark). An diesem Tag verlas Clemens August Graf von Galen einen Hirtenbrief der deutschen Bischöfe vom 26. Juni, in dem - sehr diplomatisch - auf die "Aktion T4" eingegangen wurde.

Dann erfuhr von Galen, dass auch Anstalten in Westfalen betroffen waren (oder er reagierte auf etwas, das er schon länger wusste). Nachdem sein Einspruch bei der Provinzialverwaltung Münster erfolglos geblieben war, erstattete er zwei Tage später, am 28. Juli 1941, Strafanzeige beim Polizeipräsidenten, bei der Staatsanwaltschaft und beim Landgericht Münster. Er habe erfahren, schrieb er, dass eine große Anzahl Pfleglinge aus einer Provinzialheilanstalt in Münster als "unproduktive Volksgenossen" in die Heilanstalt Eichberg überführt werden sollten, um sodann vorsätzlich getötet zu werden, wie das bei anderen Heilanstalten auch schon geschehen sei.

Gekrat-Transportbusse, die die Kranken in die Tötungszentren brachten vor der Heilanstalt Eichberg

Weil die "Aktion T4" nicht so reibungslos verlief wie erhofft, hatten die Mörder Zwischenstationen wie Eichberg eingerichtet, um Spuren zu verwischen. Dort blieben die Opfer zwei bis vier Wochen. Angehörige, die energisch genug auftraten, hatten gute Chancen, ihre Verwandten herauszuholen, bevor diese in den grauen Gekrat-Bussen in eine der Tötungsanstalten transportiert wurden. Gerettet wurden in diesen zwei bis vier Wochen wenige. So hatte das System der Zwischenstationen, das eigentlich der Tarnung diente, eine Nebenwirkung, die sich der Teufel nicht besser hätte ausdenken können: indem es einen Ausweg ließ, machte es die überforderten Angehörigen, die nicht energisch auftraten, zu Komplizen.

Das Töten der Pfleglinge, so Bischof von Galen, widerspreche "nicht nur den göttlichen und natürlichen Sittengesetzen", sondern sei "auch als Mord nach § 211 des Reichsstrafgesetzbuches mit dem Tode zu bestrafen". Darum erstatte er pflichtgemäß Anzeige und bitte, "die bedrohten Volksgenossen unverzüglich durch Vorgehen gegen die den Abtransport und die Ermordung beabsichtigenden Stellen zu schützen und mir von dem Veranlaßten Nachricht zu geben". Am 3. August hielt er in der Lambertikirche in Münster eine Predigt, in der er die Gemeinde über das Vorgefallene sowie über die Schritte, der er dagegen unternommen hatte, informierte:

Seit einigen Monaten hören wir Berichte, dass aus Heil- und Pflegeanstalten für Geisteskranke auf Anordnung von Berlin Pfleglinge, die schon länger krank sind und vielleicht unheilbar erscheinen, zwangsweise abgeführt werden. Regelmäßig erhalten dann die Angehörigen nach kurzer Zeit die Mitteilung, der Kranke sei verstorben, die Leiche sei verbrannt, die Asche könne abgeliefert werden. Allgemein herrscht der an Sicherheit grenzende Verdacht, dass diese zahlreichen unerwarteten Todesfälle von Geisteskranken nicht von selbst eintreten, sondern absichtlich herbeigeführt werden, dass man dabei jener Lehre folgt, die behauptet, man dürfe so genanntes lebensunwertes Leben vernichten, also unschuldige Menschen töten, wenn man meint, ihr Leben sei für Volk und Staat nichts mehr wert. Eine furchtbare Lehre, die die Ermordung Unschuldiger rechtfertigen will, die die gewaltsame Tötung der nicht mehr arbeitsfähigen Invaliden, Krüppel, unheilbar Kranken, Altersschwachen grundsätzlich freigibt!

Die Mörder besorgten sich beim Statistischen Reichsamt ein Verzeichnis der amtlichen Todesursachen, wählten 61 davon aus und ließen dazu passende Kurzgutachten verfassen. So erleichterten sie den Ärzten, die eine möglichst unverdächtige Todesursache in die Papiere der Opfer eintrugen, die Arbeit. Die Angehörigen erhielten einen "Trostbrief" mit weiteren Angaben zur ausgewählten Ursache (da waren die Kurzgutachten auch sehr nützlich), eine mit Asche gefüllte Urne und die Mitteilung, dass man die verstorbene Person wegen der Seuchengefahr kremiert habe. Organisatorische Mängel trugen dazu bei, dass die Aktion ruchbar wurde. Weil es so viele Urnen gab, erhielten Angehörige schon mal zwei statt einer (mit der Post), und wenn jemand ohne Blinddarm an einer Blinddarmentzündung verstorben war, konnte das auch nicht überzeugen.

Vergasung, Giftspritze und "Hungerkur"

Von Galens Predigt wurde rasch weitergegeben, mündlich oder hektographiert. Manche Pfarrer verlasen sie während der Messe. Übrigens prägten die Nazis damals den heute wieder gern gebrauchten Begriff "Gutmensch", um sich über den Bischof lustig zu machen. Noch im August 1941 jedoch soll Hitler mündlich angeordnet haben, die "Aktion T4" zu stoppen. Per Flüsterpropaganda wurde verbreitet, der Führer habe nichts gewusst und dem Töten Einhalt geboten, sobald er davon erfahren habe. Sein eigenes Märchen setzte später Wolfgang Liebeneiner in die Welt. 1965 schrieb er Carlo Schmid, zu der Zeit Vizepräsident des Bundestages, der sich in einer Rede abfällig über ihn geäußert hatte, einen Brief, in dem er ziemlich unverhohlen eine Ehrenerklärung forderte. Dieser Brief ist entweder dreist oder ein Beleg dafür, dass der allzeit geschmeidige, sich geschickt herausredende Liebeneiner seine Geschichten inzwischen selber glaubte (ein nicht ganz seltenes Phänomen). Zitat:

Der Film hatte den Zweck, zu testen, ob ein Gesetz, das die Tötung auf Verlangen unter medizinischen und juristischen Kautelen straflos läßt, die Zustimmung der Öffentlichen Meinung finden würde. Der Test verlief negativ, das Gesetz wurde nie erlassen, aber die provozierte öffentliche Diskussion der Euthanasie griff alsbald auf die bis dahin geleugnete Tötung der Geisteskranken über und trug zu deren Beendigung bei. Vor allem ermöglichte es diese Diskussion z. B. dem Grafen Galen, von der Kanzel gegen die Euthanasie an den Geisteskranken zu predigen. […] Ich habe mich von dieser Arbeit niemals distanziert, weiß aber selbstverständlich wie umstritten das Problem ist und gebe zu, daß man sehr darüber streiten kann, ob es richtig und ob es klug war, einen solchen Film gerade in der Nazizeit zu machen. Ich bin aber bis heute davon überzeugt, daß der Film Gutes bewirkt, ja vielleicht sogar Menschenleben gerettet hat […].

Wenn man diesen Brief liest, kriegt man eine Ahnung davon, was Goebbels an Liebeneiner so schätzte. Scheinbar gibt er zu, dass es ein Fehler gewesen sein könnte, im Dritten Reich diesen Film zu machen. Wenn der Film aber Menschenleben gerettet hat, was nur gegen den Willen der Nazis geschehen sein kann, dann war es eigentlich eine mutige Tat und doch kein Fehler (zwei Absätze weiter oben lässt er einfließen, dass er mit den Widerstandskämpfern Libertas und Harro Schulze-Boysen befreundet gewesen sei). Er sagt das eine und meint das andere. So, fand Goebbels, brachte man die Propaganda am besten unters Volk. In Ich klage an ist die Sterbehilfe auf Verlangen das eine und die Vernichtung "lebensunwerten" Lebens das andere.

Wolfgang Liebeneiner

Liebeneiner wusste genau, dass die Nazis kein Gesetz brauchten, um Menschen zu ermorden. Außerdem fälscht er die Chronologie. Der Film, der angeblich eine Diskussion auslöste, die es dem Bischof erst ermöglichte, am 3. August 1941 die berühmte Predigt zu halten, wurde fast vier Wochen danach, am 29. August 1941, uraufgeführt. Die "Diskussion" über die Tötung von Geisteskranken gab es seit Sommer 1940, und als Reaktion darauf wurde Ich klage an gedreht. Das Euthanasie-Programm wurde auch keineswegs beendet. Die Mörder stellten nur - vorübergehend - den Betrieb in Hadamar ein (bei Koblenz, mehr als 10.000 ermordete Patienten), wo sie einen Monat nach der Schließung des auffällig gewordenen Grafeneck mit den Vergasungen begonnen hatten. Die Tötungsanstalten in Hartheim (bei Linz, mehr als 18.000 Opfer), Sonnenstein (Pirna bei Dresden, fast 14.000 Tote) und Bernburg (bei Magdeburg, über 8000 kranke oder für krank erklärte Menschen) wurden weiter genutzt. Im Zuchthaus Brandenburg, der sechsten Tötungsanstalt, hatte man von Februar bis September 1940 etwa 10.000 Menschen vergast. Viele Mordexperten der "Aktion T4" wurden in den Osten versetzt, als die Nazis dort die Vernichtungslager bauten.

Das Vergasen mit Kohlenmonoxid, bei dem der Todeskampf der Opfer bis zu 20 Minuten dauern konnte, war nicht die einzige Mordmethode. Von Sommer 1942 bis April 1945 wurden in Hadamar mehr als 4000 Patienten aus psychiatrischen Kliniken sowie Menschen mit Infektionserkrankungen mit der Giftspritze getötet. Im November 1942 bat das bayerische Innenministerium die Direktoren der psychiatrischen Kliniken zu einer Informationsveranstaltung nach München. Valentin Faltlhauser, T4-Gutachter und Anstaltsleiter in Kaufbeuren, referierte über eine von ihm entwickelte, völlig fettfreie "Diät", die innerhalb von drei Monaten zum Hungertod führte und die er seit 1941 an den nicht arbeitsfähigen Patienten ausprobierte. Durch den "Hungererlass" vom 30. November 1942 wurden auch die anderen Kliniken verpflichtet, Faltlhausers "Diät" anzuwenden. In vielen Fällen wurde damit nur nachträglich abgesegnet, was längst gängige Praxis war:

Im Hinblick auf die kriegsbedingten Ernährungsverhältnisse und auf den Gesundheitszustand der arbeitenden Anstaltsinsassen läßt es sich nicht mehr länger verantworten, daß sämtliche Insassen die gleiche Verpflegung erhalten […].

Wer arbeiten konnte, durfte noch eine Weile leben; wer dazu nicht mehr in der Lage war, wurde umgebracht. In Deutschland sollen etwa 90.000 Menschen an der fettfreien Kost gestorben sein. Im Frühjahr 1941 lief die "Sonderbehandlung 14 f 13" an, die von Himmler angeregte "Säuberung" der Konzentrationslager durch Euthanasie. Bei dieser Aktion wurde nicht einmal mehr so getan, als gebe es medizinische oder versorgungstechnische Gründe für das Morden. Die Opfer waren "rassisch Minderwertige" (vor allem Juden) und Gegner des NS-Regimes. Die "Kindereuthanasie" ging sowieso ohne Unterbrechung weiter, und ein immer größerer Personenkreis war betroffen. Die Altersgrenze wurde schrittweise von drei auf 17 Jahre angehoben. Liebeneiner wusste bestimmt nur einen kleinen Teil von dem, was hinter den Anstaltsmauern vor sich ging, aber ein Unschuldsengel war er nicht. Und sein Film ist auch kein "Document der Humanität in einer unhumanen Zeit", wie er an den Minister schreibt. Ich klage an ist ein von Mördern in Auftrag gegebener Werbefilm für die Euthanasie.

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