Europas Kampf um die Kontrolle

Seite 2: Das Problem mit den universellen Menschenrechten

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Asyl- und Migrationspolitik war schon immer ein Testfall für die "europäischen Werte". Meistens ging der Test negativ aus. Im Jahr 1991, zwei Jahre nach der großen Zeitenwende von 1989, startete die EU eine erste gemeinsame migrationspolitische Initiative mit osteuropäischen Staaten, genannt "Budapester Prozess".

Der damalige deutschen Innenminister Wolfgang Schäuble hatte das Projekt ins Leben gerufen, um die "irreguläre" Migration in Europa zu stoppen. Osteuropa war damals noch nicht Teil der EU, und die zunehmende Ost-West-Wanderung innerhalb Europas war der deutschen Regierung ein Dorn im Auge. Die Berliner Mauer war gefallen, der eiserne Vorhang zerrissen, die große Freiheit wurde gefeiert und die Botschaft von der "Universalität der Menschenrechte" ging als Versprechen um den Globus.

Und dann kam es zu einem abrupten Wandel im europäischen Wertesystem. Denn mit dem "Budapester Prozess" verfolgte die EU im Kern das Ziel, den Menschen aus Osteuropa, die - begleitet vom einhelligen Jubel der westlichen Welt - ihre Reisefreiheit gerade erst gewonnen hatten, den Weg nach Westeuropa gleich wieder zu versperren.

Damals wurde der bis dahin ehrenwerte "Fluchthelfer" zum kriminellen "Schlepper" oder "Schleuser" deklariert. Die Ausreisefreiheit, lange Zeit eines der höchsten Güter im Katalog der Menschenrechte, mutierte zu einer unerwünschten Quelle illegaler Grenzüberschreitungen, zu einem lästigen Problem, das man irgendwie in den Griff bekommen wollte. Dieser Bruch im europäischen Wertesystem war so nachhaltig, dass einige nordafrikanische Staaten, wie zum Beispiel Marokko und Algerien, noch viele Jahre später von der EU dazu gebracht wurden, den Straftatbestand der "illegalen Ausreise" einzuführen, der dort bis heute existiert.

Auf den internationalen Märkten brach währenddessen die Zeit der großen Freiheit an. Da wurde liberalisiert und dereguliert, eine dynamische Phase der Globalisierung setzte ein, in der auch die Wirtschaftsmacht EU eine sehr aktive Rolle spielte. Westeuropäische Unternehmen eroberten rasch die Märkte Osteuropas. Im Süden konzentrierte man sich zunächst auf Nordafrika und rief zu diesem Zweck ein weiteres multinationales Dialogprojekt ins Leben: den "Barcelona-Prozess". Er sollte den Weg in eine Euromediterrane Freihandelszone ebnen und die Märkte südlich des Mittelmeers weit über die WTO-Verpflichtungen hinaus öffnen und liberalisieren.

In beiden Politikfeldern nahmen die Weltmachtambitionen und Herrschaftsstrategien der EU konkrete Gestalt an. Beide entwickelten ihre jeweils eigene Dynamik von Entgrenzung und Freiheitsbeschränkung. Das Design einer ganzen Epoche der Globalisierung wurde damals gestaltet. Und es zeigte sich schnell, dass die Entgrenzung der wirtschaftlichen Globalisierung nicht mit den universellen Menschenrechten konform läuft.

Denn die Verlierer der Globalisierungsprozesse sollten im Schatten bleiben. Im Schatten des Wohlstands und eines maßlosen Lebensstils, der es vielen Europäern beispielsweise erlaubt, nach Lust und Laune in ferne Länder zu fliegen, während die Bürger dieser fernen Länder in Europa vor verschlossenen Türen stehen. Wenn sie die Grenzen der globalen Apartheid überwinden wollen, verfrachtet man sie vorzugsweise in die Dunkelfelder autoritärer Regime, abseits von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und einer funktionierenden Öffentlichkeit.

Im Barcelona-Prozess kam die EU relativ schnell voran. Mit Tunesien konnte sie bereits 1995 ein Assoziierungsabkommen unterzeichnen, mit Marokko im Jahr 2000, mit Algerien 2002, mit Ägypten 2004. Alle diese Abkommen enthielten Freihandelsvereinbarungen, die in anschließenden Verhandlungen mehr und mehr erweitert und vertieft wurden.

Bald nach ihrem Inkrafttreten setzte in Nordafrika ein rasanter wirtschaftlicher Wandel ein, in dem viele Menschen ihre Existenzgrundlagen verloren. Auch Länder wie Marokko, denen vielfach eine erfolgreiche Modernisierungspolitik bescheinigt wird, verzeichnen seitdem hohe Arbeitslosenraten und zunehmenden Migrationsdruck.

Es sind die typischen Folgen einer ungeschützten Modernisierung. Um dem Konkurrenzdruck der EU-Agrarwirtschaft standzuhalten, musste sich die marokkanische Landwirtschaft rasch industrialisieren. Tausende Kleinbauern schmissen das Handtuch und wanderten in die Städte ab. Dort war die marokkanische Industrie einem brutalen Wandel ausgesetzt. Viele Unternehmen der Textilbranche, eine Hauptstütze der marokkanischen Wirtschaft, konnten die Öffnung der Märkte nicht überleben. Stattdessen lassen heute europäische Firmen wie Zara, S.Oliver, Mango, Otto und Brax in Marokko produzieren. Die europäische Textilindustrie nutzt die billigen marokkanischen Arbeitskräfte und schwärmt dabei in den höchsten Tönen vom "Sourcing-Standort" Marokko.

Viele Einheimische jedoch verloren auf diesem Standort den Boden unter den Füßen. Die Zahl der marokkanischen Familien, die nur dank der Überweisungen von Migranten überleben können, nahm stetig zu. Über drei Millionen Marokkaner leben mittlerweile im Ausland, dreimal so viele wie vor 15 Jahren. Ihre Überweisungen werden insgesamt auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts geschätzt.

Ökonomen sprechen oft von einer "Mobilisierung" der Bevölkerung im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Öffnung und Modernisierung, von einer "Freisetzung von Arbeitskräften" durch "Transformationsprozesse". Tatsächlich handelt es sich um Enteignungsprozesse, die eine Fluchtbewegung in die Armenviertel der großen Städte auslösen. Solange sich die Wirtschaft dynamisch entwickelt, können die sozialen Folgen aufgefangen werden. Wenn jedoch das Wachstum ins Stocken gerät, gibt es für die meisten Menschen kein Zurück mehr, nur noch ein Weiter, zum Beispiel Richtung Europa.