Extremismusforschung: Blick auf einen wissenschaftlich-staatlichen Komplex

Extremisten! Überall Extremisten! – US-Soldat und Widerstandskämpfer während Straßenkämpfen gegen die deutschen Besatzer

Verfassungsschutz und Extremismusforschung verbindet ein konzeptioneller Gleichklang. Ein historischer Abriss

Als Geburtsstunde der Extremismusforschung kann der im Jahr 1983 erschienene Artikel Extremismus und Demokratie. Anmerkungen zu einem antithetischen Begriffspaar gesehen werden. Der damals 23-jährige Politikstudent Uwe Backes und der zwölf Jahre ältere wissenschaftliche Mitarbeiter der Universität Trier, Eckhard Jesse, legten darin ihre Gedanken zum Verhältnis von Demokratie und Extremismus dar.

In den Folgejahren publizierten die beiden viel gemeinsam und geben bis heute das Jahrbuch Extremismus & Demokratie heraus. Sie gelten zu Recht als Väter der Extremismusforschung. Sie verstehen Extremismus als Antithese zu Demokratie und sprechen der Grenze zwischen beiden Kategorien eine existentielle Bedeutung für den Bestand der Demokratie zu.

Für die Definition dieser Grenze orientieren sie sich in ihrem ersten gemeinsamen Aufsatz am Verfassungsschutz: "Bei der Grenzziehung gegenüber dem politischen Extremismus bedarf es somit einer Minimaldefinition von Demokratie. Hierzu bietet sich die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte ‚freiheitliche demokratische Grundordnung‘ an" (Backes/Jesse 1983, 5f.).

Ferner fordern sie, die "sozialwissenschaftliche Forschung hätte sich zweckmäßigerweise am bereits vorhandenen juristischen Sprachgebrauch orientieren können" (ebd., 8). Sie plädieren also für eine Orientierung an denselben juristischen Definitionen, wie sie auch die für Staats- und Verfassungsschutz zuständigen Behörden verwenden. Zunächst wird auch bei ihnen der Extremismusbegriff rein negativ, als Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung definiert.

Eine profundere Basis erhält die Extremismusforschung durch die 1989 erschienene Dissertation von Backes und das dreibändige Hauptwerk von Backes und Jesse aus dem gleichen Jahr. Hier wird der Extremismusbegriff etwas allgemeiner gefasst und als Ablehnung der Grundpfeiler demokratischer Verfassungsstaaten definiert. Wird einer der Pfeiler Pluralismus, Gewaltenkontrolle oder Menschenrechte abgelehnt, gilt eine Position als extremistisch.

Durch die etwas allgemeinere Formulierung der Grenze der Demokratie kann die Extremismusforschung auch Phänomene außerhalb Deutschlands erfassen und setzt sich zumindest formal von der Definition des Verfassungsschutzes ab. In der Empirie spielen die Unterschiede zwischen freiheitlich demokratischer Grundordnung und Grundpfeilern demokratischer Verfassungsstaaten keine Rolle, da beide Definitionen hinreichend flexibel sind, um politisch erwünschte Ergebnisse zu erzielen.

Aus dieser Definition leitet die Extremismusforschung die Unterkategorien Rechts- und Linksextremismus ab. Beide werden zweistufig definiert. Notwendiger und gemeinsamer Bestandteil ist, dass mindestens eine der Grundlagen demokratischer Verfassungsstaaten abgelehnt wird. Erst dann gilt eine Position als extremistisch. Nun wird in einem zweiten Schritt in Rechts- und Linksextremismus unterschieden. Rechtsextremismus zeichnet sich durch eine Ablehnung der Gleichheit aus, Linksextremismus durch ein Streben nach maximaler Gleichheit. Diese Zweistufigkeit wird in der Definition von Backes deutlich: Rechtsextremismus setzt sich zusammen aus:

"1. [der] Menge der Definitionsmerkmale, die das betreffende Phänomen als ‹extremistisch› im Sinne der Negation unverzichtbarer Werte, Verfahrensregeln und Institutionen demokratischer Verfassungsstaaten ausweisen;

2. [der] Ablehnung des Ethos fundamentaler Menschengleichheit zur Unterscheidung jener Extremismen, die im Sinne eines radikalen Antiegalitarismus als ‹rechts› zu qualifizieren sind." (Backes 2003, 49).

Ähnlich wie Backes schreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz, eine rechtsextreme Gesellschaftsvorstellung würde "zentrale Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung missachten". Und weiter: "Rechtsextremistische Agitation ist geprägt von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus sowie einer grundsätzlichen Demokratiefeindschaft."

Auch hier wird die Zweistufigkeit der Definition deutlich. Bezüglich Linksextremismus schlagen Verfassungsschutz und Extremismusforschung ebenfalls eine ähnliche, zweistufige Definition vor. Die Definitionen grundlegender Kategorien decken sich also bei Verfassungsschutz und Extremismusforschung weitgehend. In der historischen Rückschau wird deutlich, dass sich die Extremismusforschung dabei an den bereits bestehenden Setzungen der Sicherheitsbehörden orientierte.

Freilich würden Extremismusforscher:innen den Vorwurf, sie seien nur die wissenschaftliche Zweigstelle der Sicherheitsbehörden, deutlich zurückweisen. Sie arbeiten zweifellos formal unabhängig von diesen Behörden, verwenden aber definitorische Grundlagen, die bis auf Nuancen jenen der Sicherheitsbehörden gleichen.

Damit stabilisiert die Extremismusforschung das Vorgehen der Sicherheitsbehörden, die sich wiederum auf die wissenschaftliche Fundierung ihres Agierens berufen können. Folglich ist es im Interesse der Sicherheitsbehörden, diesen politikwissenschaftlichen Ansatz besonders zu fördern. Dies wird durch die institutionellen Verflechtungen deutlich.

Staat und Extremismusforschung: institutionelle Verflechtungen

Auf der Ebene der Publikationsförderung ist die Zusammenarbeit von Extremismusforschung und staatlichen Behörden relativ einfach nachzuvollziehen. Der bereits erwähnte Aufsatz von Backes und Jesse erschien 1983 in der Zeitschrift Aus Politik und Zeitgeschichte. Die Zeitschrift wird von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) herausgegeben, die ebenso wie das Bundesamt für Verfassungsschutz eine dem Innenministerium untergeordnete Behörde ist.

Das dreibändige Hauptwerk von Backes und Jesse ist ebenfalls von der BpB herausgegeben und viermal aufgelegt worden. Alleine von Jesse wurden 21 Publikationen von der Bundeszentrale oder einer der Landeszentralen für politische Bildung herausgegeben. Artikel und Beiträge in Sammelbänden sind dabei nicht berücksichtigt.

Man kann davon ausgehen, dass Lehrkräfte und politische Bildner:innen, die in den 1990er-Jahren Bildungsmaterialien zu Demokratie und Gefahren für die Demokratie suchten, früher oder später auf die Extremismusforschung stießen. Erst in Folge des Regierungswechsels 1998 wird die Publikationslandschaft der BpB, in der sich von nun an auch vereinzelt kritische Stimmen zum Extremismuskonzept wiederfinden, pluraler. Doch bis heute sind die einschlägigen Publikationen der BpB dominiert von Jesse und Backes bzw. ihren Schüler:innen.

Weniger ersichtlich ist die staatliche Förderung des Jahrbuchs Extremismus & Demokratie. Das Jahrbuch erscheint seit 1989 und wird von Backes und Jesse herausgegeben. Seit wenigen Jahren ergänzen Alexander Gallus und Tom Thieme das Herausgeberteam. Im Jahrbuch publizieren in erster Linie Schüler:innen der Herausgeber, aber auch Mitarbeiter:innen von Ministerien, Behörden, politischen Stiftungen oder Parteien.

Die meisten Beiträge orientieren sich an den Definitionen der Extremismusforschung und beschreiben Phänomene, die diesen Definitionen zufolge dem politischen Extremismus zuzuordnen sind. Bereits 1993 beschrieb der Politikwissenschaftler Wolf-Dieter Narr die Jahrbücher als eine "wissenschaftlich angestrichene Verdoppelung dessen, was man ohnehin weiß, wenn man die Berichte der Verfassungsschutzämter, ‚Innere Sicherheit‘ und ähnliche Organe regelmäßig zur Kenntnis nimmt".

Daneben erfuhren die Jahrbücher großzügige finanzielle Unterstützung, indem das Innenministerium über mehrere Jahre hinweg bis zu 1000 Exemplare des Jahrbuchs aufkaufte und "die Abgabe an einen Verteiler aus Wissenschaft, politischer Bildung, Medien und Administration veranlasste", wie aus einer kleinen Anfrage im Bundestag hervorging.

Der Personenkreis, der im Jahrbuch veröffentlicht, trifft sich seit 1990 regelmäßig als sogenannter Veldensteiner Kreis, dem Backes und Jesse lange vorsaßen. Einige der Treffen fanden mit finanzieller Unterstützung der Bayrischen Landeszentrale für politische Bildung statt (Bayrischer Landtag 2012). In einer älteren Selbstdarstellung des Kreises wurden die Referent:innen wie folgt beschrieben:1

Nicht wenige der Genannten sind Mitarbeiter von staatlichen Institutionen wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz oder einzelnen Landesbehörden, der Gauck- bzw. Birthler-Behörde und verschiedenen Bundes- bzw. Landeszentralen für politische Bildung. Ihre Publikationen gelten meist als Standardwerke an Schulen und freien Bildungsträgern. Häufig sind die Mitglieder der Diskussionsrunde gleichzeitig auch Autoren des von Uwe Backes (Technische Universität Dresden) und Eckhard Jesse (Technische Universität Chemnitz) herausgegebenen Jahrbuch Extremismus & Demokratie.

linkfang.org 2020

Die Zentralen für politische Bildung, das Jahrbuch Extremismus & Demokratie sowie der Veldensteiner Kreis sind Plattformen für Austausch und Netzwerke zwischen Extremismusforschung und staatlichen Einrichtungen; finanziell unterstützt durch öffentliche Mittel. Eine weitere Möglichkeit der Förderung staatlicherseits ist die Vergabe von Forschungsaufträgen. Systematisch zu erfassen, wie viele Gelder auf diesem Weg von Behörden und Ministerien an Vertreter*innen der Extremismusforschung geflossen sind, steht bislang noch aus.

Staat und Extremismusforschung: personelle Verflechtungen

Die personellen Verflechtungen zwischen Staat und Extremismusforschung gehen über die genannten Plattformen und Netzwerke hinaus. Einige Extremismusforscher wie Armin Pfahl-Traughber, Rudolf van Hüllen oder Thomas Grumke haben jahrelang beim Verfassungsschutz gearbeitet, bevor sie in die Wissenschaft wechselten. Bereits während ihrer Zeit in verschiedenen Verfassungsschutzbehörden schrieben sie wissenschaftliche Beiträge. Aus dieser recht gängigen Praxis werden zwei Beispiele vorgestellt, die zeigen, dass die Übergänge zwischen Wissenschaft und Geheimdienst fließend sind.

Bettina Blank arbeitet beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg im Bereich Linksextremismus. Ihren publizistischen Schwerpunkt legt sie auf die Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Antifaschismus und Linksextremismus. 2014 erschien dazu eine Monografie mit dem Titel Deutschland, einig Antifa? ‚Antifaschismus‘ als Agitationsfeld von Linksextremisten, die auch in konservativen Medien wie der FAZ mit dem Prädikat "realitätsfern" bedacht wurde.

In den Jahrbüchern Extremismus & Demokratie hat Blank zwei Aufsätze verfasst, in denen sie den extremistischen Charakter der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) betonte. Bemerkenswert ist, dass zur selben Zeit die VVN nur in Bayern und Baden-Württemberg als extremistisch eingestuft wurde. In Baden-Württemberg sogar mit einer ausführlichen Beschreibung von sechs Seiten.

Es ist davon auszugehen, dass diese Seiten aus der Feder der 'Antifaschismusexpertin' Blank stammten. Während sie also auf der einen Seite als Geheimdienstlerin die VVN mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht, schreibt sie sich auf der anderen Seite die wissenschaftliche Legitimation für dieses Vorgehen selbst.2

Das zweite Beispiel ist der Fall Christian Menhorn.3 Im Jahrbuch Extremismus & Demokratie aus dem Jahr 2000 wird Menhorn noch als Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz aufgeführt.

Sein Buch Skinheads – Portrait einer Subkultur verfasste er als ‚freier Journalist‘ und es wurde in der Reihe Extremismus und Demokratie von Backes und Jesse im Nomos Verlag herausgegeben. Beiden muss als Herausgeber des Jahrbuchs der tatsächliche berufliche Hintergrund Menhorns bekannt gewesen sein.

In den Folgejahren publizierte Menhorn mehrfach zum Thema Rechtsextremismus, entweder als freier Autor, ohne Autorenangabe oder als freier Journalist. Dass der Autor als Geheimdienstler arbeitet und direkt mit den zentralen Akteuren des NSU-Komplexes in Kontakt stand, bleibt den Leser:innen verborgen.

Der Politologe Hajo Funke sieht in Menhorns Publikationen bemerkenswerte Auslassungen, "die nicht anders als verharmlosend, wenn nicht als irreführend begriffen werden müssen". Nach der Selbstenttarnung des NSU verteidigt Menhorn in einem Aufsatz den Verfassungsschutz: Die Tatsache, dass die Terrorist:innen über ihre Taten schwiegen, machte "eine Zuordnung der Taten zu einem aus dem rechtsextremistischen Spektrum stammenden Täterkreis nahezu unmöglich".

Dass der ‚freie Autor‘ Menhorn als Geheimdienstmitarbeiter direkt in den NSU-Komplex involviert war und als wichtiger Zeuge vor dem NSU-Untersuchungsausschuss auftrat, wirft ein anderes Licht auf seine Urteilskraft und seine Verteidigung des Verfassungsschutzes.4

Job- und Karrieremaschine Extremismusforschung

Neben diesen beiden sehr problematischen Beispielen für die Verflechtungen von Wissenschaft und Geheimdienst, gibt es eine weniger deutlich nachzuzeichnende Praxis der Kooperation, von der alle Beteiligten profitieren. Für jene Wissenschaftler:innen, die dem Extremismuskonzept folgen, erschließen sich zahlreiche Publikations- und Jobmöglichkeiten.

Dabei muss man anerkennen, dass beispielsweise Jesse eine sehr gute Nachwuchsförderung betreibt und bislang 78 Dissertationen als Erstgutachter betreut hat. Einige davon erschienen in der Reihe beim Nomos Verlag, viele Doktorand:innen sammeln erste Publikationserfahrungen im Jahrbuch Extremismus & Demokratie oder können, wie der mittlerweile ehemalige AfD-Politiker Karsten Dustin Hoffmann, bei der BpB veröffentlichen.

Es ist nicht allen eine wissenschaftliche Karriere möglich, doch in Hochschulen, die zukünftige Staatsbedienstete ausbilden, lehren nicht selten Professor:innen aus dem Umfeld der Extremismusforschung. Neben einer wissenschaftlichen Karriere steht den Schüler:innen der Extremismusforschung die Tür zu einem Job bei den Sicherheitsbehörden, inklusive einer gut bezahlten Dauerstelle, offen. Eine systematische Verbleibstudie der Schüler:innen von Backes, Jesse, Pfahl-Traughber und anderen steht noch aus, würde aber die Verflechtungen zwischen Extremismusforschung und Staat weiter erhellen.

Eine solche Studie dürfte aber mit hohen Hürden konfrontiert sein, da es keinen öffentlich zugänglichen Überblick über das Personal der Ämter für Verfassungsschutz gibt.

Staatliche Einrichtungen wie Ministerien, Behörden und Zentralen für politische Bildung profitieren von der Extremismusforschung als Ausbildungsstätte für Personal, das ihren Ansatz kennt und propagiert. Darüber hinaus profitieren sie von allen anderen Schüler:innen der Extremismusforschung, die diesen Ansatz in NGOs, Medien, Stiftungen oder Parteien weitertragen.

Im Zweifel werden staatliche Einrichtungen von ihren wissenschaftlichen Abbildern auch verteidigt. Der Verfassungsschutz erlitt durch den NSU-Komplex ein großes Glaubwürdigkeitsproblem und wird von vielen Wissenschaftler:innen kritisiert. Auffällig ist, dass die wenigen Sozialwissenschaftler:innen, die den Verfassungsschutz verteidigten, der Extremismusforschung zuzurechnen sind. Neben Backes und Gereon Flümann, dessen Zweitgutachter Jesse war, sind das die ehemaligen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Pfahl-Traughber, Grumke und van Hüllen.

Die Verteidigung des Verfassungsschutzes durch Extremismusforscher korrespondiert mit dem Versuch des Verfassungsschutzes, Kritik an der Extremismusforschung zu delegitimieren. Im Bericht des LfV Brandenburg war Kritik an der Extremismusforschung als ein Agitationsfeld des Linksextremismus aufgeführt.

Die Verflechtungen zwischen Extremismusforschung und staatlichen Behörden sind vielfältig und nur bedingt transparent nachzuvollziehen. Die aufgeführten Beispiele geben vielfache Hinweise auf die konzeptionelle, institutionelle und personelle Verflechtung. Dass beide Seiten davon profitieren, liegt auf der Hand. Staatliche Institutionen rekrutieren ihr Personal aus den Reihen der Extremismusforschung und bieten dem sozialwissenschaftlichen Nachwuchs dabei gute Karrierechancen.

Darüber hinaus treten Extremismusforscher:innen für den Ansatz staatlicher Feinderklärung ein und multiplizieren ihn. Bei der Extremismusforschung handelt es sich also nicht um eine von vielen politikwissenschaftlichen Unterdisziplinen, sondern um eine, die die Staatsräson wissenschaftlich legitimiert. Deswegen weist eine Kritik an diesem Ansatz auch über die wissenschaftlichen Debatten hinaus.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Buch:

Strammstehen vor der Demokratie: Extremismuskonzept und Staatsschutz in der Bundesrepublik

Maximilian Fuhrmann und Sarah Schulz

Schmetterling-Verlag

Gut 121 Seiten, 12,80 Euro