FPÖ ficht Bundespräsidentenwahl an

Screenshot: Telepolis

SPÖ-Verteidigungsminister Doskozil befürwortet Kurz' Pläne für Asylzentren außerhalb der EU

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Christian Neuwirth, der Sprecher des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH), teilte der Weltöffentlichkeit heute Vormittag via Twitter mit, dass die FPÖ die Bundespräsidentenwahl vom 22. Mai angefochten hat. Parteichef Heinz-Christian Strache hatte bereits am Wochenende verlautbart, die Wahrscheinlichkeit für solch eine Anfechtung liege "über 50 Prozent" (vgl. Strache: Wahrscheinlichkeit für Wahlanfechtung bei über 50 Prozent).

Anlass für die Anfechtung ist eine von der FPÖ in Auftrag gegebene Prüfung durch Juristen, nachdem der freiheitliche Kandidat Norbert Hofer bei der Auszählung der Briefwahlstimmen seinen 144.006-Stimmen-Vorsprung einbüßte und mit mit 30.863 Stimmen Rückstand hinter den ehemaligen Grünen-Chef Alexander van der Bellen zurückfiel.

Screenshot: Telepolis

Beim diesem Briefwahlergebnis gab es etliche Auffälligkeiten - und auch nachdem sich die rechnerisch unmöglichen Wahlbeteiligungen von 146,9 Prozent in Waidhofen und von 598 Prozent in einem Linzer Sprengel mit Schlamperei bei der Übermittlung erklären ließen, blieb die Merkwürdigkeit, dass der Anteil der ungültigen Stimmen bei nur leicht gestiegener Wahlbeteiligung um fast 70 Prozent zunahm. Besonders auffällig war die Zunahme an ungültigen Stimmen in ländlichen Bezirken, in denen sich Hofer großer Beliebtheit erfreut.

Entscheidung bis 6. Juli

Die Anfechtungsschrift wird vom VfGH nicht veröffentlicht. Auch bei der FPÖ-Pressestelle ist darüber bislang nichts offizielles in Erfahrung zu bringen. Informationen des ORF nach soll sie neben bekannten auch bislang unbekannte Unregelmäßigkeitsvorwürfe enthalten. Unter anderem soll es um Wahlkartenkuverts aus der Südoststeiermark, der Umgebung von Wien und aus vier Kärntner Wahlbezirken gehen, die früher als erlaubt geöffnet wurden. Wegen dieser Vorwürfe hatte das ÖVP-geführte Innenministerium schon vor der Wahlanfechtung die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft informiert.

§ 21 Absatz 2 Satz 3 des österreichischen Bundespräsidentenwahlgesetzes schreibt vor, dass der Verfassungsgerichtshof "längstens innerhalb von vier Wochen nach ihrer Einbringung" über eine Anfechtung entscheiden muss. Danach müsste sie bis zum 6. Juli fallen. Verwirft er die Argumente der FPÖ, wird am 8. Juli Alexander van der Bellen als neue österreichischer Präsident vereidigt.

Doskozil auf Kurz-Kurs

In der österreichischen Regierung hat sich inzwischen mit Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil auch ein bekannter SPÖ-Vertreter dem Vorschlag des ÖVP-Außenministers Sebastian Kurz angeschlossen, Asylanträge nur noch dann anzunehmen, wenn sie in dafür vorgesehenen UNHCR-geführten Einrichtungen außerhalb der EU gestellt werden. Der Kronen-Zeitung sagte der Sozialdemokrat, er halte das für notwendig, um "Schleppern das Handwerk zu legen" und "dem Sterben im Mittelmeer ein Ende [zu] setzen".

Ein Sprecher des Außenministers begrüßte Doskozils Kurs, von dem Kurz wahrscheinlich nicht erst aus der Kronen-Zeitung erfuhr: Der ORF-Nachrichtensendung Zeit im Bild 2 hatte der Außenminister bereits am Montagabend verraten, dass er und der Verteidigungsminister "stark auf einer Linie" seien. Kurz will nun ein "umsetzbares Konzept" erarbeiten, das der SPÖ-Bundeskanzler Christian Kern vor einer Behandlung dieser Idee gefordert hat.

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