Facebooks Sündenfall - oder: selbst ein Bein gestellt

Seite 2: Begriffswirrwarr und Irreführung

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Beim vom Minister vorangetriebenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) werden nun "Hate Speech" und "Fake News" zusammengefasst als Begründung dafür genommen, warum Facebook gesetzlich reglementiert werden muss; und spätestens seit die Task Force ihre Arbeit aufgenommen und nunmehr den Politikern wenigstens offiziell gezeigt wird, dürfte es dem Unternehmen schwer fallen, sich hier der Ansicht, dass "etwas getan werden muss" zu verweigern - hat es dies doch durch die Task Force eingestanden.

Dadurch, dass bereits beim Thema "Hate Speech" ein Begriffswirrwarr entstanden ist, der möglichst viel Zustimmung mit sich bringen kann, gelingt dies auch bei den "Fake News". Herrn Maas gelingt dabei weiterhin der Taschenspielertrick, sich bei von ihm besuchten Diskussionen oder Veranstaltungen bzw. in Pressemeldungen auf einige wenige Straftatbestände zu konzentrieren, die von möglichst vielen abgelehnt werden, z.B. Volksverhetzung. Da ist es nur konsequent, dass z.B. auch der Bericht von jugendschutz.net sich größtenteils auf diesen Straftatbestand konzentriert, so dass die Tatsache, dass das geplante Gesetz weitaus mehr unter "Hate Speech und Fake News" auflistet als nur diesen, medial untergeht.

In kaum einer Diskussion wird aber darüber gestritten, was eine Löschung von Beiträgen, die den Bundespräsidenten, den Staat oder seine Symbole verunglimpfen, bedeuten würde. Dabei wäre eine Debatte darüber, wieso es strafbar sein sollte, die deutsche Flagge zu zerstören oder zu beschädigen, der politischen Auseinandersetzung durchaus zuträglich, da auf diese Weise auch die Erhöhung von staatlichen Symbolen Thema der Diskussion wäre.

Noch deutlicher wird die Diskrepanz zwischen dem, was Heiko Maas will und wie derzeit vorgegangen wird, wenn es um die Verunglimpfung des Bundespräsidenten geht. Der Gesetzentwurf sieht diesen Straftatbestand als etwas an, was von den sozialen Netzwerken, insbesondere Facebook, als strafbar bzw. rechtswidrig angesehen werden und daher gelöscht werden sollte - das StGB jedoch besagt extra, dass die Tat nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten selbst verfolgt werden soll.

Wenn bei der Diskussion über das Böhmermann-Erdogan-Gedicht viele meinten, dass diese Form der strafbaren "Majestätsbeleidigung" ein abzuschaffendes Relikt sei, dann stellt sich die Frage, wieso der Vorstoß des Herrn Maas nicht schon längst schärfer kritisiert wurde. Während die "Majestätsbeleidigung" nach §103 StGB mit viel medialem Tamtam also abgeschafft wurde, wird zeitgleich die Möglichkeit geschaffen, die Beleidigung des Bundespräsidenten per se als löschenswert anzusehen - und es wird sogar suggeriert, diese sei per se strafbar/rechtswidrig.

Dadurch, dass das Ministerium Maas auf Nachfragen stets mit einem "wir nehmen zu Einzelfällen keine Stellung" reagiert, wird deutlich, dass hier mit Pauschalierungen und Suggestion gearbeitet wird - je öfter der Eindruck entsteht, es ginge ja hier nur um Volksverhetzung, um Beleidigung und Drohung sowie "Hetze", desto stärker wird auch die Kritik an den Kritik und desto schwerer wird es für die betroffenen Plattformen, sich den Wünschen des Ministers zu widersetzen, ohne als angebliche "Hetzplattform" medialen Gegenwind zu erhalten.

Das Imageproblem ist insofern das willkommene Einfallstor für alle weiteren Regulierungen der Plattformen, die aber weit über Facebook, Twitter und YouTube hinausgehen werden, da bereits die Frage, was ein "soziales Netzwerk" ist, nicht hinreichend geklärt ist.

Facebook als Steigbügelhalter für die öffentlich-rechtlichen Sender und Leitmedien

Facebook hat durch die gegründete Task Force nicht nur weiteren solcher Regularien Tür und Tor geöffnet - es hat auch nicht gemerkt, dass das Bundesjustizministerium hier nicht zuletzt auch als Steigbügelhalter für die öffentlich-rechtlichen Sender und die "Leitmedien" agiert. Es hat sich durch dieses Verhalten zum Komplizen gemacht, ohne es zu bemerken, und wird über kurz oder lang für den ÖR und die großen Printmedien als Sendefläche verpflichtet werden.

Teil 10: Die öffentlich-rechtlichen, die Leitmedien und die SPD