"Feindliche Übernahme" der Aufsichtsbehörde
Zwei Jahre nachdem sie die Übernahme von ProSiebenSat1 durch Springer verhinderte, soll die KEK entmachtet werden
Es hätte so schön sein können: Da war einmal ein fast erblindeter Medienschurke mit dem Namen Leo Kirch, seines Zeichens Vorsteher eines mächtigen Imperiums, bestehend aus Pro Sieben, Kabel 1, Sat 1 und Premiere, der schickte sich an, einen anderen Medienriesen namens Springer auf "freundliche" Art zu übernehmen. Dies gefiel aber der Erbin des Imperiums, Prinzessin Friede Springer, gar nicht so recht. So war diese vermutlich durchaus erfreut, als der Magier der Finanzströme, der Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Rolf E. Breuer, Kirchs Kreditfähigkeit öffentlich anzweifelte, die Aktienkurse zum Purzeln und dadurch wie ein Wirbelsturm die Fundamente des Kirch-Imperiums zum Einsturz brachte.
Über die Deutsche Bank versorgte sich nun die flotte Witwe ihrerseits mit Kirch-Aktien, und für den gestürzten Regenten war mit Haim Saban bald schon ein gewiefter Verwalter aus dem fernen Morgenlande gefunden, der nach drei Jahren die ProSiebenSat1 Media AG für 2,1 Milliarden Euro an die "Finanzinvestoren" Permira und KKR verkaufte. Die wiederum verdonnerte ProSiebenSat1 nach einem halben Jahr dazu, Schulden zu machen und den Investoren für 3,3 Milliarden Euro die ebenfalls von Permira und KKR gehaltene internationale Mediengruppe SBS Broadcasting abzukaufen.
Springer wiederum hätte die ProSiebenSat1 Media AG bereits im August 2005 gerne aufgekauft, da es aus der Warte des Medienriesen wahrlich nicht einzusehen ist, wieso BILD für Bertelsmann/RTL-Erzeugnisse wie "Deutschland sucht den Superstar" Werbung machen soll, wenn es die Möglichkeit gibt, über eigene Sender Springer-Produkte dem Publikum schmackhaft zu machen. Dem Vorhaben, die heilige Dreifaltigkeit aus BILD, BamS und Glotze, welcher z. B. der "Medienkanzler" Gerhard Schröder wesentlich seine Wirkungsmacht verdankte, endlich einmal konkret zu vereinen, machten allerdings das böse Kartellamt und die vermaledeite "Kommission für die Ermittlung der Konzentration im Medienbereich" (KEK) einen dicken Strich durch die Rechnung.
Nicht genehmigungsfähige Marktmacht
Diese befanden nämlich, dass aus der Fusion des größten Zeitungsverlages Europas mit der größten Senderkette Deutschlands und der daraus resultierenden Möglichkeit zur "crossmedialen Verflechtung" eine übergreifende publizistische Meinungsmacht italienischen Zuschnitts erwachsen könnte. "Crossmediale Verflechtung" bezeichnet nach einer Definition des Medienwissenschaftlers Siegfried Weischenberg
die Möglichkeit, mit Kampagnen und wechselseitiger Promotion zwischen Fernsehsendern und Tageszeitungen bestimmte Themen hochzuziehen und damit die öffentliche Meinung stark zu beeinflussen oder auch bestimmte Interessen zu vertreten.
Während der auf dem Zeitschriftenmarkt schwächer positionierte Bertelsmann-Konzern diese Gelegenheit nach Ansicht der Kartellbehörden nur auf einem niedrigeren Niveau besaß, hätte sich bei der Fusion von Springer und Pro7 ein Zuschaueranteil von 39 Prozent ergeben. Der wiederum hätte um neun Prozentpunkte über der gesetzlichen Marktanteilsgrenze gelegen und auf dem Fernseh-, Zeitungs-, und Anzeigenmarkt zu einer "nicht genehmigungsfähigen Marktmacht" geführt - so der Vizepräsident des Bundeskartellamtes, Peter Klocker.
Deswegen hatte die KEK den Verkauf der BILD-Zeitung oder einer der Fernsehsender zu einer Vorbedingung der Übernahme gemacht. Auf diese Bedingung ging Springer ein und wollte Pro7 zum Verkauf anbieten. Gestritten wurde jedoch über den Zeitpunkt des Verkaufs: Während das Kartellamt auf einen Verkauf vor der Übernahme der Sendergruppe beharrte, wollte Springer entsprechende Schritte erst danach einleiten. Auch hatte das Kartellamt sich ausbedungen, dass die Vermarktung des Senders durch einen Dritten und nicht durch die Firmentochter SevenOneMedia erfolgen sollte. Außerdem hatte die KEK die Bildung eines Fernsehbeirats angeregt, der nicht nur den Programminhalt, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung im Auge behalten sollte, was Springer mit der Begründung ablehnte, dies sei mit dem Aktienrecht unvereinbar. Nach dem Fusionsverbot schlugen die Wellen der Empörung in Medien und Politik ausgesprochen hoch. Von Seiten mehrer konservativer Politiker wurde die sogenannte "Ministererlaubnis" ins Gespräch gebracht.
Diskreditiertes Instrument Ministererlaubnis
Nun war allerdings das Instrument der Ministererlaubnis seit der Übernahme von Ruhrgas durch Eon einigermaßen in Misskredit gebracht: Damals hatte der zuständige Minister Werner Müller das Fusionsverbot des Kartellamts zu Fall gebracht, indem er die Entscheidung über die Ministererlaubnis wegen eigener Befangenheit an seinen Staatssekretär Alfred Tarke weiter delegierte, der diese umgehend genehmigte. Heutzutage sind Müller und Tarke als hochbezahlte Manager in dem fusionierten Unternehmens tätig. Der Ruf des Wirtschaftsministeriums wäre also weiter ramponiert worden - was der Friede Springer-Freundin Angela Merkel seinerzeit anscheinend weniger egal war als dem zukünftigen Gasprom-Angestellten Gerhard Schröder. Zudem war es wahrscheinlich, dass die Konkurrenz (etwa der große Zeitungsverlag DuMont) im Falle einer Ministererlaubnis vor Gericht ziehen würde, was zu einer jahrelangen Verzögerung des Fusionsprozesses hätte führen können. Tatkräftige Unterstützung bekam der Konzern aber nicht nur von der Politik, sondern auch von einigen Medienwächtern, insbesondere der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM). Nachdem ausgerechnet die zum Springer-Konzern gehörige Welt bereits vor sieben Jahren den Verdacht äußerte, dass die BLM in Sachen bayerischer Lokalfunk bei den Ausbreitungsbestrebungen der Oschmann-Gruppe möglicherweise ungewöhnlich großzügig verfahren haben könnte, scheint die Medienanstalt nun für das Haus Springer mit ähnlichen Argumenten größere Brötchen backen wollen.
Kompetenzentzug der KEK
Der Vorsitzende der BLM, Wolf-Dieter Ring hatte bereits im Vorfeld der Prüfung des Übernahmegebots öffentlich erklärt, es gebe "keine rechtlichen Einwände gegen die Übernahme" und somit die Entscheidung der dafür zuständigen Instanzen für unerheblich erklärt. Ja, es sollte ausdrücklich "aus Gründen der Rechtsklarheit" nicht einmal mehr eine "umfassende Prüfung erfolgen". Und überhaupt. so Ring: "Wir leben eben nicht mehr in der Zeit der sechziger Jahre, als die Springer-Presse viele Menschen aufgeregt hat, als es solche Parolen wie "Enteignet Springer" gegeben hat oder die Auslieferung der BILD-Zeitung verhindert wurde usw.". Deshalb wurde von einigen Landesmedienanstalten der Versuch unternommen, die Entscheidung der KEK über eine Dreiviertelmehrheit auf der Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) zu kippen.
Dies misslang jedoch. Nun wurde von Seiten der Landesmedienanstalten über eine "Reform" der KEK nachgedacht. Die Medienanstalten würden gerne die Medienaufsicht in eine neue Kommission für Zulassung und Aufsicht des bundesweiten Fernsehens integrieren, so der Vorsitzende der Direktorenkonferenz, Reinhold Albert. Diese "Integration" sähe nach den bisherigen Plänen wie folgt aus: Den jetzigen sechs unabhängigen und weisungsfreien Sachverständigen des Rundfunk- und des Wirtschaftsrechts wird jeweils ein Mitglied der Landesmedienanstalten vor die Nase gesetzt, die dann zusammen die "Medienvielfalt" sichern, Senderplätze genehmigen und Programme und Werbung zu beaufsichtigen sollen. Die medienpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Grietje Bettin, kommentiert diese Entwicklung wie folgt:
"Mit den bekannt gewordenen Vorschlägen würde die Unabhängigkeit der KEK unterwandert: Wenn das Gremium durch sechs Vertreter der Landesmedienanstalten erweitert wird, ist der Einfluss von Standortinteressen vorhersehbar. Das ist so, als ob der Anwalt eines Angeklagten vor Gericht über das Urteil mitentscheiden könnte. Im Fall der Springer-Entscheidung im letzten Jahr war offensichtlich, wie die Chefs der Landesmedienanstalten Lobbyinteressen ihrer Bundesländer vertreten. Medien sind keine Ware, wie jede andere. Aus diesem Grund darf die KEK nicht in ihrer Unabhängigkeit gefährdet werden, sondern muss stattdessen als Institution gestärkt werden".
Wie sich dagegen die Landesmedienanstalten die geforderte "Medienvielfalt" vorstellen, lässt sich augenscheinlich am Agieren Rings ablesen, der zwar die Meinungsvielfalt bei Rundfunk und Fernsehen generell gewährleistet sieht und deswegen eine umfassendere Kontrolle für entbehrlich hält, andererseits freilich beim Internet großen ordnungspolitischen Bedarf postuliert. Allerdings hat sich die Behörde des obersten bayerischen Medienwächters, der so gerne anderen Gremien Entscheidungsvorschläge erteilt und sich um deren Kompetenzen sorgt, in letzter Zeit nicht gerade mit Ruhm bekleckert - etwa bei der Beaufsichtigung der ProSiebenSat1-Tochter "9Live".
Die BLM hatte jahrelang Zuschauerbeschwerden über die dubiosen Gewinnspielpraktiken des Senders erst ignoriert, dann bagatellisiert und - nachdem ein eindeutiger Beweis aufgetaucht war, dass Gewinnspiele nach dem Hot-Button-Prinzip auf Zuschauertäuschung beruhen - eine "rasche Stellungnahme" des Senders angemahnt. Ergebnis: Der Präsident hält erstens die von 9Live gebrachten Argumente für plausibel und bekennt zweitens freimütig, dass seine Behörde ohnehin nicht über die juristischen Mittel verfügt, um etwaige Vergehen der Sender wirksam sanktionieren zu können. Man darf sich durchaus einmal fragen, was von einer durch Rundfunkgebühren finanzierten Behörde zu halten ist, der erstens das rechtliche Instrumentarium dazu fehlt, um ihren Auftrag wahrnehmen zu können, und die zweitens diesen Auftrag de facto genau anders herum wahrzunehmen scheint als ursprünglich gedacht - indem sie nämlich die Unterhaltungskonzerne von den Belangen der Zuschauer abschottet, statt die Konsumenten vor den Auswüchsen des Medienbetriebs zu schützen.
Mittlerweile entwickelte sich ob der offensichtlichen Untätigkeit der BLM sogar eine Art "Regulierungsbehörde von unten". Auf der Website Grüne Gnome stellten Fernsehzuschauer eine Vielzahl von Videobeweisen ein, die die ständigen Auflagenverstöße der Sender und die Untätigkeit der Landesmedienanstalt offenkundig machten.
Doch nicht die BLM, sondern die KEK, die ihren gesetzlichen Auftrag (Medienkonzentration im Auge zu behalten und gegebenenfalls zu unterbinden) pflichtgemäß erfüllte, soll nun "reformiert" werden - während die Landesmedienanstalten, die teilweise (wie Siegfried Weischenberg es formulierte) "Standortinteressen über die für die demokratische Entwicklung lebensnotwendige Meinungsvielfalt" stellten, nicht nur "unreformiert" davonkommen, sondern auch noch mit einer "feindlichen Übernahme" der KEK belohnt werden sollen.