Feinschliff am Abhörstandard

Europäische Kommission hält an Abhör-Artikel des Rechtshilfeübereinkommens fest; das europäische Standardisierungsinstitut ETSI hat den entsprechenden technischen Standard schon vorsorglich definiert.

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bereits letzte Woche wurde klar, dass der Rat der Innen- und Justizminister sich in Sachen grenzüberschreitende Überwachung über den Willen des Europäischen Parlaments hinweg zu setzen plant. Nur am Festhalten Luxemburgs am Bankgeheimnis scheiterte die endgültige Beschlussfassung über das Europäische Rechtshilfeabkommen vorläufig. Das österreichische Online-Magazin FutureZone veröffentlichte diese Woche Details aus einem internen EU-Papier namens COPEN 21 über die Vorstellungen des Rats bezüglich grenzüberschreitender Überwachung.

Auch Telepolis liegt nun ein internes EU-Papier namens COPEN 18 vom 10. März 2000 vor. Demnach schlug die Europäische Kommission für Artikel 17 folgendes vor:

"Innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung des Übereinkommens, aber spätestens zum in Kraft treten des Übereinkommens, wollen die Mitgliedsstaaten und die betroffenen Telekommunikations-Service-Provider ein sicheres System zur Übertragung der Abhöranfragen sowie für die Übermittlung der abgehörten Kommunikation zum Zwecke der Implementierung der Vorgaben des Artikels 17 des Übereinkommens ausarbeiten. Sie sollen Vorgehensweisen und technische Modalitäten entwickeln und vereinbaren, die ein Abhören durch direkten Zugang ermöglichen, um einen hohen Sicherheitsstandard bei den Übertragungen zwischen allen berechtigten Behörden und Service-Providern zu gewährleisten."

Hinzu kommt, dass dieses Abhörsystem ebenso die Datenschutzbestimmungen laut Richtlinie 97/66/EC gewährleisten muss.

Vorausblickend erarbeitete bereits im letzten Jahr das europäische Standardisierungsinstitut ETSI (European Telecommunications Standards Institute) einen europäischen Abhörstandard. Die Richtlinie ES 201-671 definiert eine europaweit einheitliche Telekommunikationsnetztechnik. Sie sieht darin auch den nutzbaren Zugriff auf alle Daten vor. Handy- und Festnetztelefonate, SMS-Nachrichten und sogar Internet-Telefonie.

Hintergrund: Gelten europaweit die selben technischen Regeln, so lassen sich auch Abhörmaßnahmen im Ausland leicht bewerkstelligen. Offensichtlich hatte sich das Standardisierungsinstitut der europäischen Wirtschaft bereits frühzeitig auf die künftige Abhörharmonisierung in Europa vorbereitet.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat sich die öffentliche Debatte, die er im Zusammenhang mit den Enfopol-Abhörplänen ankündigte, "so nicht vorgestellt". Ihm sind die technischen Vorschriften der ETSI-Norm nicht bekannt. Für problematisch hält er, dass diese technischen Schnittstellen auch von Wirtschaftskriminellen oder Geheimdiensten gebraucht werden können.

Die Forderungen der Europäischen Kommission machen eins jetzt schon klar: Auf die Überlegungen des Europäischen Parlaments wird die Kommission, aber auch der Rat keine Rücksicht nehmen. Der Abhörartikel wird bestehen bleiben. Hinzu kommt eine technische Harmonisierung des Abhörens. Erst sie ermöglicht problemlos den schnellen grenzüberschreitenden Zugriff auf die Kommunikation.