Forencheck: der RS-Virus, "Omnibus"-Gesetze und Enteignungen

Seite 2: Check 2: Gesetzesänderung per Omnibusverfahren - ein unvorstellbarer Vorgang?

Da (also in D) hat man jetzt die Abstimmung zu Änderungen am IfSG mit der Abstimmung zur Flutopferhilfe verknüpft!

Wer also gegen die neuen Regulungen bzgl. dieses Gesetzes, jedoch für Flutopferhilfe war, wurde vorsätzlich in die Klemme gebracht. (Folgerichtig mußte sich die AfD enthalten, andere haben unter den üblichen "Bauchschmerzen" zugestimmt.)

(...)

Zum Vorgang bzgl der Verknüpfung der Abstimmung selbst ist hier ein Artikel

Ich empfinde es als unvorstellbaren Vorgang…

User Ulf Kotzer

So ein weiterer Kommentar zum bereits genannte Artikel.

Dass die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in der letzten Bundestagssitzung am 7. September 2021 im Paket mit der Fluthilfe abgestimmt worden sind, ist richtig. Diese Verknüpfung wurde von allen Oppositionsparteien kritisiert, wie die Tagesschau berichtet.

Auch hatten in einer ersten namentlichen Abstimmung über die einzelnen Bestandteile des Gesetzespakets alle Oppositionsparteien gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt.

Bei der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (19/32275) stimmten fünf Fraktionen zu, die AfD enthielt sich mit Ausnahme von zwei Abgeordneten, die dagegen stimmten.

Bericht des Deutsche Bundestags

Das hier angewandte Verfahren, dass Gesetzesänderungen zu einem anderen Thema mit abgestimmt werden, wird Omnibusverfahren genannt und wird von der Opposition auch immer wieder kritisiert.

Allgemein wird unter einem Omnibusgesetz ein Gesetz verstanden, das mehrere Änderungsanliegen mit gemeinsamen Ziel - Passagieren gleich - einsammelt und zur Abstimmung bringt. Zum Teil wird bei einem Omnibusverfahren auch einer ursprünglichen Gesetzesvorlage im bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren durch Änderungsantrag eine Gesetzesänderung beigefügt. In diesen Fällen entfällt dann bezüglich der angehängten Änderung die bei einem Gesetzgebungsverfahren übliche 1. Lesung. Oft findet auch keine Anhörung zur angehängten Gesetzesänderung statt; eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit wird so verhindert. Bei den Oppositionsfraktionen im Bundestag stößt dieses Verfahren daher regelmäßig auf Kritik.

... heißt es in einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Der Dienst kommt auch zu dem Schluss, dass das Omnibusverfahren verfassungsrechtlich zulässig ist, da das Grundgesetz keine inhaltlichen Anforderungen in der Gesetzgebungsarbeit im Parlament vorgebe.