Frau mit Kopftuch als Mehrfach-Diskriminierte

Seite 3: "Belegschaften der Zusammensetzung der Bevölkerung angleichen"

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Das gesamte Werk plädiert Seite für Seite dafür, die Besonderheiten von Minderheiten als Gleichwertigkeit zu verstehen, sie fair in die einzelnen Lebensbereiche einzubeziehen. So sollen Kindertageseinrichtungen als Selbstverständlichkeit mehrsprachig sein, Vereine interkulturelles Lernen fördern, soll sich die "Vielfalt der Gesellschaft" in Arbeitsleben und Verwaltung in "heterogenen Teams" widerspiegeln, soll sich die Bundeswehr den Aspekten "Geschlecht, Alter, Behinderung, ethnische oder kulturelle Herkunft, Religion sowie sexuelle Identität und Orientierung" widmen.

Von "Quoten" ist nicht die Rede, an einigen Stellen scheint aber doch auf, dass sie angedacht sein könnten: "Staatliche Institutionen ... wie Polizei, Verwaltung und Bildungseinrichtungen ... sollten ihre Belegschaft der Zusammensetzung der Bevölkerung angleichen", fordern die Vertreter der Zivilgesellschaft.

Die Sache hat aber einen Haken: Bei einem Modell, das die "Gleichstellung der geschützten Gruppen" im Sinn hat, müssten Personen eigentlich stringent nach Merkmalen wie Geschlecht, konkretem Herkunftsland bzw. ethnische Wurzeln, religiöser Orientierung, sexuellen Vorlieben klassifiziert werden und identifizierbar sein, die Arbeitgeber müssten also all diese Kriterien explizit abfragen - was schon für sich diskriminierend wäre.

Bürger (Kolleg/innen) würden zu Merkmalskombinationen in Schubladen gruppiert, was dem Zusammenhalt der Gesamtgesellschaft nicht unbedingt guttun muss. In der Medienberichterstattung, andererseits, gilt die Nennung von Herkunft, Religion oder Hautfarbe von Straftätern dann den zivilgesellschaftlichen Mitautor/innen wiederum als potenzielle "Stigmatisierung", die Vorurteile bestätigen könnte.