Freiheit stirbt mit Sicherheit
Demokratische Juristen befürchten ein Vereintes Europa der Repression
"Werde ich demnächst nach London ausgeliefert und dort inhaftiert, wenn ich einen spanischen Stierkämpfer bei einem Grundstückkauf in Großbritannien berate?" Diese auf den ersten Blick wahrlich absurde Frage stellte ein Jurist am Freitag auf einer vom Republikanischen Anwaltsvereins und dem Europäischen Demokratischen Anwälten organisierten Tagung im Berliner Abgeordnetenhaus. Europa - Raum von Freiheit, Sicherheit und Recht lautete das Motto. Im Mittelpunkt stand der Europäische Haftbefehl, der am 1. Januar 2004 im gesamten EU-Bereich in Kraft treten soll (Europäischer Haftbefehl verabschiedet).
"Der Europäische Haftbefehl war Bestandteil der großen Mogelpackung namens Antiterrorismus-Roadmap, den Maßnahmen auf EU-Ebene zur Terrorismusbekämpfung nach dem 11. September 2001", meint der Berliner Strafverteidiger Wolfgang Kaleck. Die 32 Katalogstraftaten, für die zu einer Auslieferung die Strafbarkeit in beiden Ländern nicht mehr erforderlich ist, kommen überwiegend aus dem Bereich der Alltagskriminalität und sind beliebig interpretierbar. Delikte aus dem Bereich der Geldwäsche, der Cyperkriminalität und der Korruption gehören ebenso dazu. Dadurch werden die Befürchtungen des anfangs zitierten Vermögensberaters eines Stierkämpfers verständlicher. In Großbritannien ist der Stierkampf verboten und alle finanziellen Transaktionen mit den Einnahmen aus diesem Gewerbe gelten als illegale Geldwäsche.
Die demokratischen Juristen Europas befürchten, dass sich in Zukunft die repressivsten Elemente der einzelnen Länder auf EU-Ebene durchsetzten könnten. So könnte die Praxis der italienischen Justiz, die mit der Konstruktion eines Schwarzen Blocks Globalisierungskritiker verfolgt, ebenso europäische Rechtsnorm werden wie die rigide deutsche Drogengesetzgebung. Richter Garzon aus Spanien könnte seine Verfolgungsgelüste gegen vermeintliche Vorfeldorganisationen der ETA dann ebenfalls auf ganz Europa ausdehnen (Europäischer Haftbefehl wirft Schatten voraus). Denn ein Auslieferungshindernis aus politischen Gründen besteht nach dem 1. Januar nicht mehr. Die Bundesregierung arbeitet gerade an einem deutschen Umsetzungsgesetz zum Europäischen Haftbefehl. Danach soll auch die Auslieferung deutscher Staatsbürger an andere EU-Staaten ermöglicht werden. Allerdings sollen sie ihre Strafe dann wieder in Deutschland verbüßen.
Für die demokratischen Anwälte ist die Einführung des Europäischen Haftbefehls nur ein wichtiger Meilenstein bei der Realisierung einer repressiven EU. So werde in der Europäischen Verfassung Sicherheit als eigenes Grundrecht genannt. In der Vergangenheit sind ähnliche Vorstöße von konservativer Seite auf nationaler Ebene immer noch von demokratischen Organisationen zurückgewiesen worden, so der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck. "Die Idee der Freiheit gerät in Vergessenheit", heißt es auch in einem Frankfurter Appell der deutschen Strafverteidiger, mit dem verschiedene demokratische Anwaltsvereinigungen in die Debatte um den Europäischen Verfassungskonvent eingegriffen haben:
Die Akteure europäischer Kriminalpolitik - Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Europäischer Rat - betonen einseitig den Sicherheitsgedanken und sind selektiv an einem Schutz institutioneller Interessen orientiert.
Der Münchner Strafrechtler Wolfgang Bendler stellte das Projekt eu-defense vor. Diese von verschiedenen Strafverteidigerorganisationen gegründete Arbeitsgruppe könnte die Basis für ein europäisches Verteidigernetzwerk werden. In einer anderen Arbeitsgruppe wurde über die europaweite Vernetzung sogenannter Legalteams beratschlagt. Diese meist vor großen Politevents von Aktivisten und Anwälten zusammengesetzten Gruppen informieren über die Rechtslage und unterstützen Festgenommene und Angeklagte. "Die Organisierung von effektiv arbeitenden Legalteams auf europäischer Ebene hat gerade erst begonnen und wirft auf der praktischen Umsetzung, der ufgabenbestimmung und des Selbstverständnisses noch viele Fragen auf." Diese Einschätzung der Berliner Rechtsanwältin Silke Studzinsky ist auch nach dem Berliner Kongress weiterhin gültig.