Grundsteuer leistungsgerecht!
Die Diskussion der Grundsteuer wird geführt, als gäbe es sonst keine Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Die Neugestaltung bietet die Chance zur konzeptionellen Lösung vieler gesellschaftlicher Probleme
Wohnen ist teuer, für Manche unbezahlbar. Bundesfinanzminister Scholz will nun nach einem der erwogenen Modelle die staatliche Belastung durch die Grundsteuer an die teuren Mieten knüpfen. Angeblich, um Anreize für niedrigere Mieten zu setzen - doch vergisst er dabei, dass die Grundsteuer heute meist auf die Mieter umgelegt wird, ihre Höhe den Vermieter also in aller Regel kalt lässt.
Aber die Probleme der Grundsteuer-Diskussionen gehen tiefer. Sie hinterfragen nicht genug das bisherige Konzept - obwohl doch die nötige Neuregelung gerade dafür Chancen bietet. Und vielleicht würde ein anderes Konzept sogar leichter den zwischenparteilichen Konsens erzielen?
Grundsteuer wozu?
In der Diskussion wird betont, dass die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen sei und daher das Gesamteinkommen sich nicht ändern solle. Nimmt man das erst einmal hin, dann bleibt aber immer noch die wichtige Frage: Warum gibt es Grundsteuer?
Schließt man an die Gründe für ihre ursprüngliche Einführung an, dann geht/ging es um eine Vermögensabgabe - nämlich um den Grundzehnt oder Grundzins. Der Idee nach besteuert also der Staat hier den Steuerzahler nicht nach dessen Einkommen, sondern nach dessen Grundvermögen. Und das war damals das wichtigste Vermögen, denn im Mittelalter und im 18./19. Jahrhundert (als die Messmethoden verfeinert wurden) gab es sonst kein wichtiges Vermögen.
Das Prinzip hat sich aber heute geändert. Mittlerweile trifft ja die Grundsteuer nicht nur (richtiger: nicht immer) Eigentümer, sondern vor allem auch Mieter. Denn nach der Betriebskostenverordnung kann diese Steuer vom Vermieter auf seine Mieter umgelegt werden. Will man heute einen Sinn in der Grundsteuer sehen, dann ist sie eine Besteuerung der Benutzung von Wohnraum.1 Sie hat sich also vom ursprünglichen Prinzip der Vermögenssteuer weit entfernt (wohl auch, weil die Steuer dieses Namens in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben wird).
Ist die Grundsteuer daher ungerecht?
Nein - denn die Nutzung von Wohnraum kann durchaus Abgaben begründen. Kann man sich nämlich Größe und Lage seiner Wohnung aussuchen, dann sucht man sich damit auch seine Abgabenlast aus. Und der Staat profitiert davon, dass die Steuergrundlage leicht zu bestimmen ist. Indirekt profitiert auch der Bürger, wenn so der Verwaltungsaufwand gering bleibt (den zahlt er ja mit).
Nein & Ja - denn Grund und Boden sind ein begrenztes Gut. Daher ist eine darauf gerichtete Steuer selbst dann sinnvoll und sozial, wenn es sonst keine Besteuerung von Vermögen (mehr) gibt. Anderes Vermögen kann schließlich prinzipiell neu geschaffen werden, Boden nicht. Allerdings trifft das nicht auf Gebäude zu, die sind veränderbar. Und schließlich monopolisieren ja nicht (allein) Bewohner die Grundstücke, sondern (zumindest auch, wenn nicht sogar primär) deren Eigentümer.
Ja - denn einerseits kann man heute nicht immer wählen und andererseits bleiben vermietende Eigentümer faktisch von der Steuer verschont. Das ist unsozial. Eigentümer verdienen so nicht nur an der Vermietung, sie werden auch von allen indirekt mit der Steuer abgegoltenen staatlichen Diensten zugunsten des Eigentums befreit. Mieter hingegen zahlen dafür mit und sogar doppelt für den Wert der Immobilie - einmal an den Vermieter (Miete) und einmal an den Staat (Grundsteuer).
Ja - denn es verhindert auch all die anderen gesellschaftlichen Zielsetzungen. Diese sind dann durch separate Steuerungsmittel und häufig im (teilweisen) Widerspruch zur Grundsteuer zu verwirklichen. Man könnte da etwa denken an: Ökologisches Wohnen, Generationengerechtes Wohnen, Gesundes Wohnen, Arbeitsnahes Wohnen etc.
Ja - denn die Ziele von Vermietern und Mietern sind nur selten identisch. Und vor allem können die Mieter an vielen Gegebenheiten nichts ändern, sie müssen das Angebotene nehmen. Während es den Vermietern steuerlich egal ist, wo sie was wie bauen und vermieten - solange der Markt läuft.
Grundsteuer kann das ändern: Grundeigentümersteuer plus Bewohnersteuer
Teilt man die Grundsteuer in zwei Teile, einen für Eigentümer und einen für Mieter, dann lassen sich die Ungerechtigkeiten beheben und die Gerechtigkeiten beibehalten. Eigentümer werden mit einer Steuer belastet, die am Vermögenswert der Immobilie anknüpft, also prinzipiell an dem bei einem Verkauf zu erzielenden Marktwert - einer Grundeigentümersteuer. Bewohner hingegen werden mit einer Steuer belastet, die dem Nutzungswert der Bewohnung entspricht - einer Bewohnersteuer.
Die Grundeigentümersteuer übernimmt also das Prinzip, welches der alten Grundsteuer eigentlich innewohnte, indem sie sich nach den dauerhaften Werten der Grundstücke richtet - sie wird wieder zur Vermögenssteuer. Und die Bewohnersteuer übernimmt jenes Prinzip, das die Praxis der Vermieter und dann auch die Betriebskostenverordnung etabliert haben - sie wird zur Nutzungssteuer und orientiert sich dann aber auch am Wert der konkreten Wohnungsnutzung.
Das spannende an dieser Idee ist einerseits, dass sie das deutsche System mit Ansätzen des französischen Systems kombiniert, und andererseits, dass sie zur Lösung vieler sonstiger Wohnungsprobleme elegant und ohne (zu) großen Verwaltungsaufwand beitragen kann.