Grundsteuer leistungsgerecht!

Seite 2: Grundeigentümersteuer: Wert des Grundstücks und Bebauungsart

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Für die Grundeigentümersteuer lassen sich zahlreiche Überlegungen anstellen, und es ließe sich beliebig differenzieren. Hier werden daher nur einige grobe Linien gezeichnet.

Wichtig ist natürlich zunächst der Bodenwert, also der reine Wert des Grundstückes. Und der kommt allein dem Eigentümer zu, denn hier kann ein Mieter kaum je etwas "kaputt" machen. Außerdem ist dieser Bodenwert recht stabil und leicht bestimmbar. Er ist auch bekannt als das Produkt von Grundstücksfläche und Bodenrichtwert und wird insofern offenbar auch vom Entwurf einbezogen. Manchen Konkurrenzentwürfen gilt er sogar als allein sinnvoll und das eine Modell von Scholz will sich wohl auch überwiegend darauf beschränken.

Nach gegenwärtigem Recht und beim anderen Entwurf von Scholz fließt daneben der Gebäudewert mit ein. Der Sinn lässt sich einfach belegen: Ein kleines Einfamilienhaus ist weniger wert und betrifft die Infrastruktur der Gemeinde weniger als ein riesiges Hochhaus auf demselben Grundstück. Und das ist auch ein Faktor für den dauerhaften Wert des bebauten Grundstückes, nicht nur der potentiellen Mieter. Im Entwurf erinnert der Faktor Wohnfläche an diesen Größenaspekt.

Zusätzlich soll das Baujahr herangezogen werden - was als Daumenregel für den Bauzustand der Immobilie sinnvoll ist (wie schon jetzt bei Verkäufen und wie dort sollte es um die letzte Grundrenovierung ergänzt werden). Außerdem die umstrittene Nettokaltmiete - sie taugt jedoch im Prinzip als Maß für die relative Qualität oder Begehrlichkeit eines Objektes gegenüber anderen Bauten.

Das Ganze klingt also recht vernünftig, wenn man nur auf den ökonomischen Wert der Immobilie schaut. Und es ist unter diesem Aspekt als Maßstab für eine Vermögenssteuer sogar sinnvoll - wenn diese Steuer immer vom Eigentümer (egal ob Vermieter oder nicht) getragen wird, also gleichzeitig die Umlagemöglichkeit gestrichen wird. Wenn man sie also als Grundeigentümersteuer ausgestaltet.

Allerdings könnten (und sollten) hier weitere Faktoren einfließen, die Anreize für gesellschaftlich wünschenswerte Renovierungen, Umbauten und Neubauten liefern, dazu unten mehr.