Grundsteuer leistungsgerecht!
Seite 4: Grundeigentümersteuer als Anreiz für Bebauungsqualität
- Grundsteuer leistungsgerecht!
- Grundeigentümersteuer: Wert des Grundstücks und Bebauungsart
- Bewohnersteuer: Quantität und Qualität der Wohnung
- Grundeigentümersteuer als Anreiz für Bebauungsqualität
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Grundeigentümer sind Eigentümer und als solche prinzipiell frei in ihren Entscheidungen - doch sie sind auch grundgesetzlich sozialgebunden. Soweit es also höhere Interessen der Gesellschaft erfordern, können ihnen sogar direkte Auflagen gemacht werden, also erst recht ist die finanzielle Steuerung möglich. Zumal wenn die Alternativen nur selten mit Einbußen einhergehen.
Ein großes Problem der aktuellen Wohnungsentwicklung sind Gentrifizierung und Segregation. Dem können aber Vermieter bei der Gestaltung ihrer Wohnungen und bei der Auswahl ihrer Mieter zumindest teils entgegenwirken - und diese Vielfalt kann über die Grundeigentümersteuer gefördert werden.
Dann lässt sich etwa die (nun vom Vermieter allein zu tragende) Steuer schon dadurch reduzieren, dass man große Häuser auf verschiedene Zielgruppen hin konstruiert oder ausbaut. Denkbar sind günstigere Dach- oder Hinterhofwohnungen neben teuren Prestigewohnungen. Oder auch unterschiedliche Zuschnitte in der Anzahl der Zimmer und der Quadratmeterzahl pro Zimmer - eben Wohnungen für unterschiedlich strukturiertes und verschieden zahlungsfähiges Publikum.
Das gleiche lässt sich auch - wenn Umbauten nicht sinnvoll möglich sind - durch Vermietung an Wohngemeinschaften oder in Teilen weniger anspruchsvolle Renovierung erreichen. Ja manchmal genügte es einfach, die eine oder andere Wohnung zum Selbstkostenpreis an anders reiche oder anders elitäre oder anders sozialisierte Menschen zu vermieten.
Schließlich ist das sogar bei der Aufteilung in Eigentumswohnungen möglich, denn auch hier lassen sich Größen, Gemeinschaftsanteile und Ausstattungen entsprechend anpassen - und in den rechtlichen Grundlagen der Teilung verbindlich für die Zukunft und damit für und gegen alle zukünftigen Eigentümer ausgestalten.
Nicht zuletzt bietet das auch Anreize für Eigentümer von Wohnungen oder Häusern in einem sich gentrifizierenden oder segregierenden Viertel, sich gegen diesen Trend zu stellen - sie werden für ihren gesellschaftlich fördernden Einsatz auch finanziell belohnt.
Im Idealfall entstehen so mehrgenerationale, mehrsoziale und mehrkulturelle Wohnhäuser oder Wohnviertel. Und dort ist die Grundeigentümersteuer weit niedriger als in isolierenden Gegenden.
Wohnungsgerechtigkeit auch durch Quersubventionierung
Natürlich wird dieses Modell allein nicht genügen. Denn selbst wenn die Grundeigentümersteuer (und oft indirekt die Bewohnersteuer) in gentrifizierten Gegenden höher ist, so werden sich doch immer noch höhere Mietpreise verlangen lassen oder für (in der Unterhaltung) deutlich teurere Wohnungen neue Eigentümer finden.
Sozial ist das Modell trotzdem oder gerade darum - denn es verwendet letztlich für die Gesellschaft ein Prinzip, das in der Wirtschaft schon tadellos funktioniert: Wer Exklusivität will, der muss dafür so viel mehr zahlen, dass der Grundservice auch den finanziell weniger gut Situierten erschwinglich ist.
Anders gewendet: Wer Luxusklasse wohnen will, der muss die Menschenklasse bezahlbar halten.
Damit wird die Besteuerung von Grund und Gebäuden, also dem zum Leben Unabdingbaren wieder gerecht. Und nach einer Phase der Überleitung wäre der gesellschaftliche Aufwand gerade in Zeiten der Digitalisierung kaum größer. Also fordert dann nicht schon unser Verfassungsprinzip eines sozialen Bundesstaates die Einführung von Grundeigentümersteuer und Bewohnersteuer?
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