Grundsteuer leistungsgerecht!

Seite 3: Bewohnersteuer: Quantität und Qualität der Wohnung

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Die Bewohnersteuer kann zahlreiche Steuerungsfunktionen für einen gerechteren und weniger teuren Wohnungsmarkt übernehmen.

Die Wohnungsquantität lässt sich zunächst leicht bestimmen - das ist die Wohnfläche. Und hier fließt die Anzahl der Bewohner mit ein. Je mehr Fläche pro Bewohner vorhanden ist, desto höher wird die Bewohnersteuer. Das ist sozial, denn Familien mit Kindern werden automatisch weniger belastet und auch andere schlechter Gestellte, die sich nur eine kleine Wohnung leisten können. Singles in Atelierwohnungen oder Bürger in großen Villen werden dagegen stärker zur Kasse gebeten.

Letztlich könnte dieser Teil sogar logarithmisch ausgestaltet werden, also ab einer gewissen Wohnungsgröße pro Bewohner die Bewohnersteuer immer stärker steigen, zumal in dicht besiedelten Gegenden mit Wohnungsknappheit. Der Bezug zur Wohnungsquantität hätte so eine willkommene Steuerungswirkung für den Wohnungsmarkt hin zu angemessenen Wohnungen - angemessen im Hinblick auf die jeweilige lokale Wohnungssituation, und das in einer Art und Weise, wie es die derzeitige Grundsteuer konzeptionell nicht kann.

Außerdem muss die Wohnungsqualität einfließen - und das ist schwieriger. Aber nicht unmöglich. Ideal wäre natürlich, zahlreiche architektonische Bedeutsamkeiten hinsichtlich der Lebensqualität einzubeziehen, also das, worüber bei Neubauten in Großstädten oft geklagt wird. Das ist jedoch bestenfalls langfristig möglich - allein die Ankündigung derartiger Planungen für die Zukunft könnte manchen Bauherren gerade bei Neubauten wohl im Sinne der Gesellschaft positiv beeinflussen.

Heute schon realisierbar sind Anhebungen für beliebte Aspekte wie Gartennutzung, Balkon, PKW-Stellplatz oder Verkehrsanbindung, die sich relativ objektiv und leicht erheben lassen. Sinnvoll sind aber auch Abschläge - wenn z.B. Sanitäranlagen oder Heizungen gewisse Mindeststandards unterschreiten oder die Etagen ohne Aufzug eine gewisse Höhe erreichen, ggf. in Abhängigkeit vom Alter der Bewohner.

Soviel zum rein Intrinsischen der Wohnungsbewohner. Die Bewohnersteuer kann darüber hinaus auch externe, sozial gewünschte Aspekte integrieren, wie die ökologische Orientierung (etwa Lage zur Arbeitsstelle) oder die der Generationendurchmischung etc.

Negative Bewohnersteuer statt Wohngeld

Leicht durchführ- und finanzierbar ist so auch die Erhöhung des Wohngeldes, die der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in seinem Gutachten "Soziale Wohnungspolitik" gefordert hatte und die manche Parteien befürworten. Es genügte die Einführung einer negativen Bewohnersteuer.

Die Bewohnersteuer wird sowieso pro Haushalt berechnet und in diesem Rahmen ist eine negative Bewohnersteuer (d.h. eine Auszahlung) für jene Haushalte realisierbar, die angesichts von Haushaltseinkommen und Wohnfläche eine zu hohe Miete zahlen müssen. Also das, was heute mit Wohngeld und teils Hartz IV geleistet wird. Negativ ist bei beiden Verfahren bisher sowohl die Kompliziertheit der Antragstellung als auch deren Stigmatisierung - und das umso mehr, als der Einzelne für zu hohe Mieten wahrlich nichts kann. Wenn aber jeder Bewohner eine einfache Bewohnersteuer-Erklärung abgibt (Stichwort Bierdeckel), dann entfällt das erniedrigende Zurückholen durch detaillierte Anträge und das System wird generell gerechter.

Außerdem werden idealerweise Grundeigentümersteuer und Bewohnersteuer betragsmäßig so konzipiert, dass sich die negative Bewohnersteuer (zumindest teils) aus entsprechend höheren Grundeigentümersteuern finanziert. Es erfolgt also eine Quersubventionierung mancher niedrigerer Bewohnersteuern durch hohe Grundeigentümersteuern - aber nicht auf alle Grundstücke, sondern nur auf wenig gesellschaftsorientierte Bauten, dazu unten mehr.

Auf einem eleganten - und das Grundplädoyer der Ökonomik von der Integration von Kosten und Nutzen (Internalisierung) aufgreifendem Weg - wird also das Credo des Wissenschaftlichen Beirats sozial umgesetzt: Wohngeld in Form einer negativen Bewohnersteuer wird verstärkt gewährt und der Markt bestimmt, wer dazu wieviel beiträgt. Dem Großteil der Einwände des Gutachtens gegen Mietpreisbremse & Co. wird so effizient, markgerecht und sozial begegnet.

Ergebnis: Eigentümer zahlen Grundeigentümersteuer und Bewohnersteuer

Andererseits: Wer sein eigenes Grundstück bewohnt, der zahlt dann also Grundeigentümersteuer und Bewohnersteuer - nur wird die Steuer für diese Personen insgesamt nicht teurer als heute, denn das Gesamtsteueraufkommen soll bekanntlich nicht steigen.

Im Vorschlag werden sie sogar leicht bevorzugt, da nicht Vergleichsmieten herangezogen werden, sondern die Wohngeldtabellen. Bei der aktuellen Umlagemöglichkeit auf die Mieter wird das zu Recht als unsozial kritisiert. Bei der hier vorgeschlagenen Aufteilung in zwei Teilsteuern ist das nicht der Fall, denn dann zahlen Eigentümer (anders als nach dem aktuellen Modell) mehr als Mieter, aber weniger als Vermieter und Mieter zusammen. Das ist angemessen: Selbstnutzende Eigentümer haben gegenüber Mietern das Mehr des Grundvermögens, aber gegenüber Vermietern und Mietern das Weniger der nicht marktmäßigen Bewirtschaftung; daher richtet sich für sie die Grundeigentümersteuer nur nach der Substanz.

Mieter hingegen werden nach dem Modell meist entlastet, denn die heute übliche Umlage der Grundsteuer entfällt und die künftig direkt von den Mietern zu zahlende Bewohnersteuer ist in aller Regel geringer als die bisherige Grundsteuer.

Teurer wird es möglicherweise für Mieter mit Zweit- oder Ferienwohnungen. Denn für deren Berechnung ist natürlich die Wohnfläche aller Wohnungen heranzuziehen. Das ist meist gerecht, denn sie monopolisieren ja einen entsprechend großen Anteil des (national) verfügbaren Wohnraumes. Und liegt ein Teil des Wohnraums in verwaisten ländlichen Gebieten, dann wirkt es sich faktisch kaum aus, weil die Grundsteuern dort meist geringer sind. Probleme hat nur, wer für seine Arbeit auf zwei Wohnsitze angewiesen ist - allerdings hält sich das bei angemessener Wohnfläche schon in Grenzen und lässt sich über die Steuererklärungen weitergehend korrigieren.

Verlierer sind also die vermietenden Eigentümer? Nicht unbedingt und hier kommt die oben angekündigte Steuerungsfunktion ins Spiel.