Gute Kriege, schlechte Kriege?
Völker- und menschenrechtliche Bilanz des Westens ist global betrachtet verheerend. Dennoch sieht man sich dort als Wahrer von Recht und Moral. Ein Plädoyer für das Völkerrecht und kritische Medien.
Wie der sich verfestigende Krieg in der Ukraine, hat sich auch in der Berichterstattung und Kommentierung rund um diesen Krieg ein Narrativ verfestigt, das als Teil einer Regierungssprachregelung erkannt werden muss: Es weist die Begriffe "Zeitenwende" (Jugoslawienkrieg 1999 unter deutscher Beteiligung) und "Zivilisationsbruch" (Holocaust) nun dem russischen Angriff auf die Ukraine zu, so als hätte Wladimir Putin den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg erfunden.
Das ist Relativierung. Das Wording blendet nicht nur die Vorgeschichte des aktuellen Kriegsgeschehens in der Ukraine aus, sondern auch die gesamte Geschichte völkerrechtswidriger Kriege seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs inklusive des illegalen Sturzes gewählter Regierungen, wovon sich der Putsch gegen Irans demokratisch gewählten Premier Mohammad Mossadegh in diesem Jahr zum 70. Mal jährt.
Das Framing durch gezielte Auslassungen – ein Markenzeichen strategischer Kommunikation – stützt die Politik des Diplomatie-Abbruchs gegenüber der Russischen Föderation und das Kaschieren der Wirtschaftskrise durch die Militarisierung auf allen Ebenen.
Das führt einerseits zu Protesten gegen erkennbare Doppelstandards. Aber es führt andererseits bei einigen Kritikern des politischen Kurses auch zu einem neuen Doppelmaß. Und das ist fatal.
Um die große Falle, die die Betreiber von Diskursverengung und Diskursverschiebung aufgestellt haben und in die manch Wohlmeinende hinein stolpern könnten, geht es in diesem Beitrag.
Wenn das Doppelmaß die Standards ersetzt
Russlands Präsident Putin hat der Ukraine mit seiner "Spezialoperation" am 24. Februar 2022 de facto den Krieg erklärt; er lässt das Land seither von mehreren Seiten bombardieren und seine Truppen einmarschieren. So berechtigt und notwendig die Empörung über den Angriff ist, der auch durch die Selbstermächtigung zur Vereinnahmung der schon lange unter (ukrainischem) Beschuss stehenden Oblaste Donezk und Luhansk nicht wettgemacht wird, so erschreckend ist der Doppelstandard in seiner Bewertung und die Relativierung vergleichbarer Kriegsverbrechen von "befreundeten" Kriegstreibern.
Ganz offiziell erklärt die deutsche Bundesregierung auf Anfrage, dass sie nur den aktuellen Krieg gegen die Ukraine als völkerrechtswidrig einstufe, die Bewertung früherer Kriege jedoch ablehne. Dies weist darauf hin, dass die Bundesregierung nicht an sachlicher Bewertung interessiert ist, sondern von Interessen geleitet zu sein scheint. Da es offensichtlich um Gemeinwohl und Erfüllung des Amtseids nicht mehr geht, braucht es strategische Sprache, um die Einhaltung der gerne hochgehalten "regelbasierten Ordnung" eines "Wertewestens" dennoch zu suggerieren.
Der russische Angriff auf die Ukraine 2022 eskaliert also nicht nur bereits bestehende Konflikte und Kämpfe, er ermöglicht es auch der deutschen Bundesregierung offiziell eine "Zeitenwende" zu erklären, die wir seit über 20 Jahren haben, und auf eine kreditfinanzierte Kriegswirtschaft – mittels "Sondervermögen" – zu setzen.
Tatsächlich befinden wir uns im Jahr 24 der neuen Weltkriegsordnung, die mit den gravierenden Rechtsbrüchen im Jugoslawien-Krieg und der daraus resultierenden Nato-Doktrin 1999 eingeleitet worden ist.
Die darin formulierten Kriegsgründe – "humanitäre Intervention", "Ressourcensicherung" und "starke Migrationsbewegungen" – sehen wir heute allerorten greifen. Das Völkerrecht wird kaum noch bemüht, UNO und OSZE wurden über Jahre ins Abseits gestellt – vor allem durch die USA, die notfalls auch mit einer "Koalition der Willigen" zu Felde zieht, ob die UNO ihr nachträglich eine Resolution zubilligt oder nicht.
Die sich im Kontext von Klimakrise und Ressourcenkämpfe sowie Flucht- und Migrationsbewegungen abzeichnende Weltkriegsordnung wurde also von den führenden Strategen frühzeitig ins Auge gefasst. Die Gelegenheit ist nun günstig, sie dem entgleisten Putin als Alleinverantwortlichem zuzuweisen.
Gute Aussichten sind das wahrlich nicht, weil es ein Schlaglicht auf das Ziel der diskursiven Eskalation hierzulande wirft und im Falle eines begrenzten Atomkriegs auf europäischem Boden nur einer gewinnt: die weit entfernten USA, die bereits durch die Änderung des Energiemix in Europa, der nun auch bis dato unverkäufliches Fracking-Gas umschließt, zu den Kriegsgewinnlern zählt.
Untermauert werden die einseitigen Schuldzuweisungen durch sprachliche Lenkung. Der Phrase vom "War on Terror" eines George W. Bush, die das Völkerrecht nachhaltig ausgehebelt und Staatsgrenzen für obsolet erklärt hat, folgte eine weitere strategische Phrase, die des "preemptive strike", die als Bush-Doktrin uns weiter unten noch beschäftigen wird.
Weitere strategische Begriffe, sogenannte Spins, sind "asymmetrischer Krieg" oder "hybride Kriegsführung". Sie ermöglichen eine Täter-Opfer Umkehr im machtanalytischen Sinne. Sie dienen dem Erhalt bestehender Machtverhältnisse und suggerieren eine "Übermacht des (eigentlich unterlegenen) Bösen".
Eine verbale False-Flag-Operation also, die dazu dient, das militärische Vorgehen einer Übermacht als "Selbstverteidigung" zu inszenieren. Desinformation und Manipulation durch strategische Sprache kann also nicht nur Putin.
Er kopiert zudem erfolgreiche Strategien sowohl der Kriegspropaganda (vgl. Bush-Doktrin des preemptive strike) als auch der Kriegsführung (vgl. Warden-Doktrin der Five Rings, die u.a. in Jugoslawien Anwendung fand) zur Zerstörung ziviler Infrastruktur. Verurteilt und dämonisiert wird im Freund-Feind-Schema aber nur die Feindseite und das ist im deutschen Kriegsdiskurs einzig Russland.
Das Recht auf Selbstverteidigung
Diese Einseitigkeit zu kritisieren, darf jedoch nicht zur Idealisierung der anderen Seite führen. Gerade eine sachliche Kritik sollte bei der Verurteilung aller Kriege bleiben, auch wenn von anderer Seite ein Schema unterschiedlicher Bewertung und Relativierung etabliert wird.
Auch wenn es einen wichtigen Unterschied zwischen den Kriegslügen von George Bush und Tony Blair gibt, die eine "Koalition der Willigen" 2003 in den völkerrechtswidrigen Irakkrieg führten, im Vergleich zur Situation an der russischen Grenze heute. Hier gibt es ein Fünkchen Wahrheit in Bezug auf eine Bedrängnis Russlands, mag es auch noch so vehement jeder Nato-Sprecher leugnen. Nato-Stationierungen und Trainings bis an die litauisch-russische Grenze oder in der Ostsee reichen schon nah an die wichtigsten Städte der Russischen Föderation heran.
Und auch der Einbezug der Ukraine in diverse Trainingsprogramme mag die russische Führung nicht beruhigt haben. Aber rechtfertigt das einen Angriff auf das Nachbarland? Zumal man sich fragen muss, ob der russische Präsident wirklich alle anderen Handlungsoptionen ausgeschöpft hat – UNO-Sicherheitsrat anrufen etc.
Klar, die USA haben gezeigt, dass man dabei auch ritualisierten Missbrauch treiben kann. Aber rechtfertigt das, diese formalen Schritte auszulassen? Klug ist es jedenfalls nicht.
Nun wird in manchen Kreisen diskutiert, ob die Ukraine oder Russland nach Paragraf 51 der UN-Charta das Recht auf Selbstverteidigung in Anspruch nehmen kann.
Aus ukrainischer Sicht ist der Rechtsanspruch ganz klar, während ein "vorsorglicher Angriff" immer ein Legitimationsproblem behält. Putin hat sich militärisch wie auch mit dem Trick, die Oblaste Donezk und Luhansk ins eigene Staatsgebiet einzuverleiben, verschätzt.
Dies macht auch die langjährige Bekämpfung der russischen Minderheiten an der südöstlichen Grenze der Ukraine zu Russland nicht wett.
Einen UNO-Schutzstatus für diese gab es nicht. Dies war anders in Südossetien, wo Russland das UNO-Mandat als Schutzmacht hatte, weshalb es nach dem Angriff Georgiens im Spätsommer 2008 dort eingreifen musste.
Dies bestätigt eine EU-Factfinding-Commission ein Jahr später, worüber u.a. im Spiegel mehrmals berichtet wurde.
Dennoch scheint das Fakt heute vergessen oder Politiker und Medien verbreiten dazu vehement die Unwahrheit. Vielleicht, weil ein russischer Angriff besser ins Feind-Framing passt und man meint, es gäbe gute Fake News im Sinne eines angegriffenen Opfers?
Diese Einschätzung tut der Feststellung des aktuellen Rechtsbruchs durch Russland keinen Abbruch. Selbst wenn man den offiziell erklärten Angriff Putins auf die Ukraine am 24. Februar 2022 nicht als Anfangspunkt einer militärischen Konfliktaustragung begreift, weil man um die Entwicklung in Russland, der Ukraine, EU und der USA weiß – vor allem mit Blick auf die Ukraine-Krise 2013/2014, aber auch bereits zuvor – so kann dieses Wissen diesen Angriff nicht rechtfertigen.
Betont man das nicht, treiben am Ende diejenigen den Abbau von Völkerrechtsstandards voran, die das Ignorieren vonseiten der USA stets kritisierten.
Wie aber in Zukunft protestieren bzw. wofür, wenn man jetzt die Maßstäbe dafür über Bord wirft? Wen will man hinter nicht mehr vorhandenen Rechtsgrundlagen versammeln? Mit der Aufgabe würde man den Falschen zuarbeiten, denen nämlich, die schon lange an der Demontage des Völkerrechts wie auch den es vertretenden Institutionen arbeiten. Das wäre also nicht nur Unterwerfung, sondern würde auch das eigene Anliegen schwächen – nämlich die klare Verurteilung von Kriegen als Mittel von Geopolitik.
Menschen- und Völkerrecht als unabdingbare Verständigungsbasis
Den Streit um Entstehungsgeschichte und Eurozentrismus in Sachen Menschen- und Völkerrecht außen vor lassend, möchte ich diese Rechtsgrundlagen unumwunden verteidigen. Denn was regen wir uns sonst auf? Wenn alle das Völkerrecht brechen dürfen, warum Russland dann nicht?
Nur umgekehrt wird ein Schuh draus: Wer den Völkerrechtsbruch und die Kriegsverbrechen Russlands kritisiert, muss dafür sorgen, dass Recht und die Verfolgung von Verbrechen konsequent für alle umgesetzt werden – also natürlich auch für von der Ukraine begangene Verbrechen, wie allen anderen Akteuren auch.
Welche Bewertung und Bestrafung je nach Schweregrad und Kontext vornimmt, ist die Sache von Gerichten, deren Unabhängigkeit und Reichweite zu stärken und nicht zu schwächen ist. Genau hierin liegt das Ziel für die Zukunft, die nur mit Gerechtigkeit gestaltet werden kann – um glaubwürdig und anschlussfähig für wirklich alle zu sein.
Und für Rechtsprechung und Gerechtigkeit braucht es allgemeingültige Standards. Auch hier lässt sich der Sog des schlechten Beispiels erkennen: Nach dem Aufkündigen von Rüstungskontrollverträgen vonseiten der USA zieht nun Russland mit dem Aussetzen an New Start nach.
Insofern sind die Vorschläge von Innenminister Marco Buschmann (FDP) kritisch zu prüfen, der von einer "Fortentwicklung des Völkerstrafrechts" spricht. Minister Buschmann geht es in seinem Eckpunktepapier vor allem um eine Stärkung der Verfolgungsmöglichkeiten von Kriegsverbrechern, wobei er nicht alle im Blick zu haben scheint.
Eine mögliche Lex Putin darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass neben Russland auch die USA und andere Akteure, die das Völkerrecht bereits mehrfach gebrochen haben, den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen. Die Verfolgungsmöglichkeiten jenseits dieser expliziten Anerkennung wären durchaus diskussionswürdig – aber natürlich nur, wenn auch hier gleiches Recht für alle gilt.
Vermittlungsinstitutionen systematisch geschwächt
Die Demontage der UNO vonseiten der USA und Großbritanniens sowie die Vereinnahmungsversuche der OSZE durch die Nato (Doktrin 1999) und viele Thinktank-Gründungen dürfen nicht dazu führen, dass man die Verhandlungs- und Vermittlungsinstitutionen verwirft, die lange vor dem Einsatz von Militär zu Interessenausgleich und Konfliktlösungen auffordern und beitragen können.
Bei aller Ineffizienz, die heute in diesen Institutionen feststellbar ist, muss man diesen Zustand als gewollt und gemacht begreifen von genau denjenigen, die sich in der Übermacht fühlen. Der Widerspruch zum Grundgedanken einer Völkergemeinschaft – im besten, und nicht völkischen Wortsinne – wird hier bereits deutlich.
Wenn es aber ums Überleben der Menschheit auf diesem Planeten gehen soll, dann werden wir schlicht nicht auf ehrliche Vermittlungsinstitutionen verzichten können. Es waren politische Entscheidungen, die in die aktuelle Misere führten, also können auch wieder andere politische Entscheidungen getroffen werden – mit dem Ziel, Erfahrungsaustausch und Interessenausgleich zu stärken und die Vermittlung zukunftsfit zu machen. Dazu gehört vermutlich die Einführung eines gleichwertigen Stimmrechts in der UNO und die Beiordnung des sogenannten Sicherheitsrats als allenfalls beratendes Gremium.
Dass die Aufwertung des Stimmgewichts der Länder des Globalen Südens bis heute noch nicht stattgefunden hat, ist ein Skandal, der Züge von Neokolonialismus trägt, aber noch nicht seinen Weg in die Medien gefunden hat. Insofern wäre eine "Fortentwicklung" der Exekutivinstitutionen zur Durchsetzung des Völkerrechts sicher überlegenswert, aber nicht die Änderung der Rechtsgrundlagen.
Kommt der Fortschritt aus dem Globalen Süden?
Koloniale Erfahrung, Einmischung in innere Angelegenheiten und aktuelle ökonomische Ausbeutungsstrukturen haben zu einer Glaubwürdigkeitskrise des Wertewestens geführt.
Das hier auch medial dominante Framing von den von Russland und China in Abhängigkeit gebrachten südlichen Ländern verfängt in Globalen Süden weit weniger. Wahrgenommen wird dort hingegen auch der Neokolonialismus in Form von IWF-Krediten und Import-Export-Kontrolle sowie der Interventionismus als Teil einer "regelbasierten Ordnung". In dieses Schema wird offenbar auch die Aufforderung eingeordnet, nur Russlands Angriff auf ein anderes Land zu verurteilen.
Dort fragen sich viele: Warum nur Russland? Was ist hier anders als bei den anderen Überfällen? Warum gilt nicht gleiches Recht für alle? Die Morde an Lumumba im Kongo, Allende in Chile und weitere Interventionen sind im Bewusstsein der betroffenen Länder präsenter als im hiesigen Diskurs.
Warum sollte man sich also jenseits von erpresserischen "Investitionen" und "Entwicklungshilfen" auf die Seite derer stellen, die bisher vor allem durch Machtausübung und Ausbeutestrukturen aufgefallen sind und deren Ansehen im Lichte der globalen Ressourcen- und Umweltkrise sinkt. Aber auch in Afrika gibt es Stimmen, die die gleiche Verurteilung aller Völkerrechtsbrüche forder.
Zur globaleren Sicht gehört aber auch, dass der erkennbar gen Indopazifik schweifende Blick von USA und Nato erahnen lässt, wie der "Wertewesten" bald seine Aufmerksamkeit von der Ukraine ebenso abziehen wird wie kürzlich erst von Afghanistan – in dem man 20 Jahre lang vermeintlich unsere Sicherheit verteidigte und die nun plötzlich nicht mehr bedroht sein soll.
Die Gefahr völkerrechtswidriger Drohnentötungen auf Verdacht war zudem nicht auf Afghanistan beschränkt. Und nun will man den Menschen im insgesamt stärker bedrohten Globalen Süden erzählen, dass die sogenannten Kamikazedrohnen iranischer Bauart, die Russland in der Ukraine einsetzt, schlimmer sein sollen, als die über Ramstein gesteuerten tödlichen US-Drohnen?
Natürlich darf mit der Kritik am Doppelmaß nicht die Ächtung dieser Waffen über Bord geworfen werden. Auch hier wird umgekehrt ein Schuh draus. Woran nämlich sollen wir uns sonst in Zukunft gemeinsam orientieren, wenn das Aushöhlen die Standards weiter zugelassen oder gar mitbetrieben wird?
Die Dysfunktionalität der internationalen Ordnung mit ihren angegriffenen Institutionen kann also weder zur Rechtfertigung eines Machtvorsprungs noch einer Kriegslogik dienen oder gar die immer offener zu Tage tretende Ermächtigung der Nato als eigener politischer Akteur schönfärben.
Im Gegenteil, darauf gibt es nur eine Antwort: Ohne Wenn und Aber – also ohne Doppelmaß – müssen die geltenden Standards endlich zu ihrem Recht kommen, für alle gleichsam. Nur das kann deren Beschädigung zuwiderlaufen und den Kriegstreibern hüben wie drüben einen Strich durch die Rechnung machen.
Denn, wie ich kürzlich auf einem Demonstrationsschild las, stimmt sicher folgende Feststellung: "Die Waffen liefern die Reichen, die Armen die Leichen." Und im Süden weiß man das anscheinend besser als in großen Teilen der Nordhalbkugel.
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