Häusliche Gewalt: Alarmierende Fakten
Seite 6: Femizid: Tödliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen
- Häusliche Gewalt: Alarmierende Fakten
- Wir müssen reden
- Keine Hilfsangebote für betroffene Männer
- Die Daten sind sehr ungenau
- Who is who? Wer lebt in Deutschland?
- Femizid: Tödliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen
- Frauen morden anders
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Laut der aktuellen Statistik haben wir es in erster Linie mit männlicher Gewalt gegen Frauen und Kinder zu tun. In Beziehung auf die hohe Zahl ermordeter Frauen, fast jeden dritten Tag stirbt eine Frau, weil ihr Partner tödliche Gewalt gegen sie anwendet, müssen wir vom "Femizid", Frauenmord, sprechen.
2016 wurden insgesamt 993 Morde und Mordversuche registriert. Davon waren 418 Opfer weiblich, 575 männlich. Von diesen 993 waren 620 versuchte und 373 vollendete Morde. Den vollendeten Morden fielen 203 Frauen und 170 Männer zum Opfer. Ausgehend von der Gesamtzahl, liegt die Chance, einen Mordversuch zu überleben, bei Männern 2,5 Mal so hoch wie bei Frauen. 2.066 Fälle von Totschlag und Tötung auf Verlangen (Anm. d.Red. An dieser Stelle stand der Begriff "Auftragsmord", der hier falsch und irreführend war. Er wurde gestrichen) , wurden insgesamt gezählt. Dabei kamen 489 Menschen zu Tode, 221 Frauen und 268 Männer. 297 Frauen und 430 Männer wurden Opfer "fahrlässiger Tötung".
Über die Kategorie "Partnerschaftsgewalt" hinaus wurden 2016 insgesamt 14.905 "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" erfasst. Opfer waren 13.858 Frauen und 1.047 Männer. Davon waren 8.102 Vergewaltigungen, mit 7.622 weiblichen und 480 männlichen Opfern; davon wiederum 784 vollendete und 358 versuchte Vergewaltigungen in der Kategorie "überfallartig Einzeltäter" registriert, 1083 der Opfer waren weiblich. 238 in der Kategorie "Verwaltung überfallartig Gruppe", 213 der Opfer waren weiblich sowie 602 Gruppen-Vergewaltigungen, 539 Opfer weiblich.
678 Fälle von "sexuellem Missbrauch an Schutzbefohlenen unter Ausnutzung einer Abhängigkeit" wurden erfasst, davon waren 559 Opfer weiblich; 882 Fälle "Beischlaf mit einem Kind", 693 davon waren Mädchen, 189 Jungen.
Diese Delikte werden, sofern sie deutsche Eheleute betreffen, in den Medien häufig als Beziehungs- oder Familiendrama bezeichnet. Bringen Väter zunächst ihre Partnerin, z. T. auch die gemeinsamen Kinder und dann sich selbst um, dann ist vom "erweiterten Suizid" die Rede.
Mit diesen Begriffen werden die dahinterstehenden Macht- und Gewaltverhältnisse verschleiert. In der Kategorie "Mord und Totschlag" sind 80% der Opfer weiblich; in der Kategorie "Vergewaltigung/sexuelle Nötigung" sind die Opfer fast ausschließlich weiblich.
Ehrenmorde
"Ehrenmorde", also Morde im islamischen Milieu, werden häufig in einem Atemzug mit "Beziehungs- oder Familiendrama" genannt. Abgesehen davon, dass diese Begriffe wie geschildert sowieso nicht tauglich sind, handelt es sich beim "Ehrenmord" nicht "nur" um einen Mord, sondern um ein gesellschaftliches, bzw. Rechtssystem, die Scharia, in dem Ehrenmorde eine wesentliche Säule sind.
Opfer von Ehrenmorden sind Frauen oder homosexuelle Männer oder Männer, die aus anderen Gründen gegen die eng gesetzten gesellschaftlichen Regeln verstoßen. Die Entscheidung, dass sie ihr Recht auf ihr Leben verwirkt haben, wird in der Familie getroffen. Genauer gesagt, die Männer einer Familie oder eines Clans treffen diese Entscheidung.
Dadurch wird das Recht quasi privatisiert, alle Männer werden zu Richtern, primär ihrer Töchter, Ehefrauen, Schwestern und auch ihrer Mütter. Und im Zweifelsfall zu deren Henkern. Auf diese Weise werden alle Männer in das Rechtssystem aktiv mit einbezogen, andererseits lastet ein sehr hoher sozialer Druck auf ihnen.
In aller Regel wird ein möglichst minderjähriges männliches Familienmitglied zur Ausführung der Tat bestimmt, denn Minderjährige haben im Zweifelsfall ein geringeres Strafmaß zu erwarten. Die Betreffenden sind den Rest ihres Lebens auf Gedeih und Verderb an die Gemeinschaft gekettet.
So wird in der breiten Masse eine Komplizenschaft mit dem herrschenden System hergestellt und gleichzeitig ohne viel Aufwand für den Staat für die penible Einhaltung der gesellschaftlichen, religiös determinierten Regeln gewährleistet.