Haftbefehl gegen Putin: Verlässt Südafrika Internationalen Strafgerichtshof?
Südafrika könnte wegen unfairer Behandlung einzelner Länder die Zusammenarbeit mit dem IStGH aufkündigen. Die Regierungspartei dementiert. Das sind die Fakten.
Südafrika könnte seine Mitgliedschaft beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) aufgeben, erklärte der südafrikanische Präsident Cyril Ramaphosa am Dienstag. Nachrichtenagenturen hatten daraufhin berichtet, die Entscheidung sei bereits gefallen. Dem widersprach allerdings die Regierungspartei ANC.
Am Dienstag hielt Ramaphosa eine gemeinsame Pressekonferenz mit dem finnischen Präsidenten Sauli Niinistö ab, der anlässlich eines Staatsbesuchs in Südafrika weilte. Die Nachrichtenagentur Reuters gab die Worte des südafrikanischen Präsidenten so wieder:
Die Regierungspartei, der Afrikanische Nationalkongress, hat die Entscheidung getroffen, dass es klug ist, dass Südafrika aus dem IStGH austritt, vor allem wegen der Art und Weise, wie der IStGH (diese) Art von Problemen behandelt.
Die Entscheidung dazu sei im Anschluss an eine Wochenendtagung des ANC getroffen worden. Und sie sei "vor allem" wegen der als ungerecht empfundenen Behandlung bestimmter Länder durch den Gerichtshof gefallen.
Reuters und internationale Medien wie Al Jazeera deuteten die Erklärung im Kontext des Haftbefehls, den der IStGH etwa gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin ausgestellt hatte.
Laut Bloomberg wies ein Sprecher Ramaphosas die Darstellung allerdings zurück. Präsidentensprecher Vincent Magwenya habe demnach telefonisch mitgeteilt: Der Präsident habe nicht gesagt, dass "Südafrika aus dem IStGH austreten wird".
In einer am Dienstag über Twitter verbreiteten Erklärung wies der ANC die Berichte zurück. In der Pressekonferenz habe Ramaphosa die Diskussion wiedergegeben, die innerhalb des ANC geführt wird und die verschiedene Optionen umfasst.
Wichtig sei, heißt es in der ANC-Erklärung, dass ein Austritt aus dem IStGH nur als letztes Mittel benannt worden sei. Es solle nur zum Tragen kommen, wenn andere "Optionen nicht zu den gewünschten Ergebnissen in Bezug auf Fairness und Kohärenz in der Verwaltung des internationalen Rechts führen" würden.
In der Debatte sei es um "die ungleiche und uneinheitliche Anwendung des internationalen Rechts" gegangen, einschließlich der oft selektiven Anwendung des internationalen Strafrechts durch den IStGH.
Es sei auch über die Notwendigkeit gesprochen worden, das Malabo-Protokoll wiederzubeleben. Mit ihm würde ein afrikanischer Strafgerichtshof eingerichtet werden, der völkerrechtliche und transnationale Verbrechen ahnden würde.
In der ANC-Erklärung heißt es weiter:
Durch die Skizzierung dieses breiten Diskussionsrahmens könnte unbeabsichtigt der Eindruck entstanden sein, dass eine kategorische Entscheidung für einen sofortigen Rückzug getroffen wurde. Dies ist nicht der Fall.
Man bleibe stattdessen bei der Position, welche man im Dezember beschlossen habe – bis zu dem Punkt, an dem ihre Umsetzung nicht zu dem gewünschten Ergebnis führt.
Es wäre nicht das erste Mal gewesen, dass Südafrika anstreben würde, sich aus dem IStGH zurückziehen. Im Jahr 2016 war es zum Streit gekommen, als der damalige sudanesische Präsident Omar al-Bashir das Land zu einem Gipfel der Afrikanischen Union besuchte. Damals weigerte sich die südafrikanische Regierung, den Haftbefehl gegen al-Bashir umzusetzen.
Der ehemalige Präsident Südafrikas, Jacob Zuma, schlug daraufhin vor, aus dem IStGH auszutreten. Diesen Plan gab man später wieder auf. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wurde erst kürzlich aufgegeben. Auch deshalb, weil die Regierungspartei ANC im Dezember beschlossen hatte, den IStGH von innen heraus verändern zu wollen.
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