Heizungsgesetz: Kostenfalle Technologieoffenheit

Reinigung einer Gasheizung. Bild: Userhelp.ch / CC-by-sa 3.0

Energie und Klima – kompakt: Ampelkoalition legt Entwurf vor. Er führt die Verbraucher aber in die Irre. Warum er auch vom Klimaschutz Abschied nimmt. Ein Kommentar.

Nun ist es also endlich auf dem Weg. Das Bundeskabinett hat, wie berichtet, am Dienstag den Entwurf für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetz – auch Heizungsgesetz genannt – verabschiedet, sodass es nun in den Bundestag eingebracht werden kann.

Ziel ist nach wie vor, es dort noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Daher soll der Entwurf noch diese Woche zur ersten Lesung in den Bundestag eingebracht werden, wie unter anderem tagesschau.de berichtet. Auf der Parlamentstagesordnung der laufenden Woche war eine entsprechende Debatte am Mittwochabend allerdings noch nicht zu finden.

Einen ersten Kabinettsbeschluss hatte es bereits am 19. April gegeben, aber aufgrund einer von konservativen Medien und Parteien betriebenen Kampagne, auf die schließlich auch der Koalitionspartner FDP aufsprang, hatte es zwischen SPD, FDP und Grünen erneut heftige Diskussionen über die geplanten Maßnahmen gegeben.

Wie schon im ersten Entwurf gelten alle Regelungen nur für neue Heizungen, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden. Ein- und Zweifamilienhäuser, die von den Besitzern seit 2002 bewohnt werden, sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Ansonsten gilt, dass Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen, heißt es beim Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Allerdings gibt es auch von dieser Austauschpflicht diverse Ausnahmen, zum Beispiel für Besitzer von selbst bewohnten Wohnungen, die älter als 80 Jahre sind. Außerdem auch für den Fall, dass es sich um Heizungen mit Niedertemperaturkessel handelt, wie sie bereits seit den 1980ern eingebaut werden. Auch Anlagen mit Brennwertkessel, die seit den 1990ern Stand der Technik sind, bleiben ausgenommen.

Unterm Strich sind also die diversen Pressemeldungen der letzten Wochen, nach denen über vier Millionen Heizungen demnächst ausgetauscht werden müssten, reichlich übertrieben. Eine Untersuchung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft kam 2019 zwar zu dem Ergebnis, dass 24,2 Prozent aller deutschen Heizungsanlagen bereits älter als 24 Jahre war, allerdings hatten 88,8 Prozent der Gas- und Ölheizungen eine der beiden erwähnten Kesselarten und fallen somit unter die Ausnahmeregelung.

Aber derlei Nebensächlichkeiten stören eher in der Stimmungsmache und sind auch nicht für reißerische Schlagzeilen geeignet. Untergegangen ist in den Kampagnen der Boulevardpresse und der konservativen Opposition auch, dass vor allem in Städten, aber auch für viele Ein- und Zweifamilienhäuser, die beste Lösung oftmals nicht in individuellen Anlagen, sondern in Nah- und Fernwärmesystemen liegt, die wesentlich wirtschaftlicher mit Erdwärme, Solarenergie, Abwärme aus industriellen Prozessen oder auch aus dem Abwasser nutzen können.

Dazu würde man sich deutlich mehr Anreize und Unterstützung für die Kommunen wünschen. Immerhin werden diese nun zu Erstellung einer Wärmeplanung verpflichtet. Passend dazu gilt die begründete Aussicht auf einen Fernwärmeanschluss als ein weiterer Ausnahmegrund.

Eine andere Sache ist natürlich, dass auch die Fernwärme bisher meist noch mit Erdgas oder Kohle erzeugt wird. Entsprechend müsste auch diese rasch umgestellt werden, sollte mit dem Klimaschutz wirklich Ernst gemacht werden – was die Freunde der Erdgasterminals allerdings nicht vorzuhaben scheinen. Außerdem haben auch Fernwärmekunden in den vergangenen Monaten unter den steigenden Brennstoffpreisen zu leiden, und selbst Anbieter, die überwiegend Holz einsetzen, wie die zu E.on gehörende Berliner BTB, haben im letzten Jahr kräftig die Preise erhöht.

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