Internet Governance: Rückblick 2015 und Ausblick 2016

Internet Governance war auch im abgelaufenen Jahr ein kontroverses Thema. Das betraf den Mikrokosmos von ICANN genauso wie den Makrokosmos der Vereinten Nationen und anderer internationaler Gremien

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Auf der globalen Bühne wurde Internet Governance insbesondere bei der WSIS 10+ Review Konferenz im Rahmen der UN-Vollversammlung verhandelt. 2005 hatte der UN-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft die "Tunis-Agenda" verabschiedet, die eine Reihe von Prinzipien für Internet Governance, u.a. das Multistakeholder-Prinzip, formulierte und das "Internet Governance Forum" gründete.

Nun wurden die erreichten Ergebnisse überprüft. Dabei kam es erneut zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen zwischen "Multilateralisten" und "Multistakeholderisten". Die einen bevorzugen eine Regierungsoberaufsicht über alle Internetfragen. Die anderen unterstützen eine gleichberechtige Einbeziehung aller Stakeholder - Regierungen, Privatsektor, technische und akademische Community und Zivilgesellschaft - in das Management des Internet.

Am Schluss fand man einen vernünftigen Kompromiss, indem beide Begriff gleichberechtigt in dem "WSIS 10+ Outcome Document" erscheinen. Das macht auch Sinn. In einem Multistakeholder-Mechanismus verschwindet das völkerrechtliche Vertragssystem nicht, es ist aber eingebettet in eine Multistakeholder-Umgebung. Regierungen tun gut daran, wenn sie Entscheidungen über das Internet treffen, sich eng mit den nicht-gouvermentalen Stakeholdern abzusprechen.

Die wichtigste Entscheidung der WSIS 10+ Review Konferenz war aber Verlängerung des Mandats des Internet Governance Forums (IGF) für weitere zehn Jahre. Damit hat das IGF - das sich als die globale Diskussionsplattform für alle Internetfragen bewährt hat - Planungssicherheit für das nächste Jahrzehnt. Beim IGF gibt es keine Tabus. Und die Erneuerung des Mandats gestattet nun auch mutiger an einer Erweiterung des Mandats zu arbeiten, insbesondere mit Blick auf das Erreichen konkreter Ergebnisse.

Cybersicherheit

Ein weiteres wichtiges und sehr kontroverses Thema war die Cybersicherheit. Die Zahl von Cyberattacken hat auch 2015 zugenommen. Cyberkriminalität, Cyberterrorismus, ja Cyberkrieg ist zum Vokabular politischer Streitigkeiten geworden.

In der UN beschäftigt sich seit Jahren eine sogenannte "Group of Gouvermental Experts" (GGE) mit diesem Thema. Die GGE wurde vom 1. Ausschuss der UN-Vollversammlung, der sich mit Sicherheit- und Abrüstungsfragen beschäftigt, eingesetzt. Auch dort stehen sich zwei Gruppen gegenüber.

Die Mitglieder des Shanghai Cooperation Organisation (SCO), der u.a. China und Russland angehören, fordern seit Jahren die Ausarbeitung einer Konvention zur Stärkung der Sicherheit im Cyberspace. Die US und die EU lehnen aber ein neues völkerrechtliches Instrument ab, befürchten sie doch, dass ein solcher Vertrag zu Einschränkungen und Zensur führen könnte. Sie laden China, Russland, Brasilien, Indien und andere Länder ein, der Budapester Konvention zur Bekämpfung der Cyberkriminalität von 2001 beizutreten, was diese aber ablehnen, da sie bei der Ausarbeitung dieses Vertrages nicht beteiligt gewesen waren und ihnen einige Klauseln des Budapester Abkommens nicht gefallen.

Immerhin konnte man sich 2015 in der GGE aber auf einige vertrauensbildende Maßnahmen einigen, wie den Austausch von nationale Strategien zur Cybersicherheit, die Zusammenarbeit der CERTS und die Schaffung eines Informationssystems, eine Art "Rotes Telefon", wie es in den 60er Jahren zwischen den USA und der Sowjetunion zur Vermeidung eines Nuklearkrieges eingerichtet wurde.

Ein wichtiges Ereignis 2015 war auch die Berufung eines Berichterstatters für Datenschutz im digitalen Zeitalter durch den UN-Menschenrechtsrat. Die Schaffung dieses Postens geht zurück auf eine deutsch-brasilianische Initiative in der UN-Vollversammlung. Beide Länder hatten nach den Snowden-Affäre - sowohl Brasiliens Präsidentin Roussef als auch Bundeskanzlerin Merkels Telefone waren abgehört worden - diese Initiative gestartet, die nun zu einem ersten sichtbaren Erfolg geführt hat.

ICANN und die IANA Transition

Bei Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ging es insbesondere um die IANA Transition (Internet Assigned Numbers Authority). Im April 2014 hatte die US-Regierung angekündigt, im September 2015 den IANA-Vertrag auslaufen zu lassen. Noch im Sommer 2014 hatte ICANN die Weichen für eine Übernahme der sogenannten IANA-Funktionen gestellt.

Eine "IANA Stewardship Transition Coordination Group" (ICG) mit drei Unterarbeitsgruppen (für IP-Adressen, Internet-Protokolle und Domain-Namen) wurde gebildet. Dabei zeigte sich, dass die Detailfragen komplexer waren, als sich das viele vorgestellt hatten. Zwar waren die rein technischen Aspekte relativ einfach zu bewältigen und die für IP-Adressen und Internet-Protokolle zuständigen Gremien waren sich auch schnell einig, dass der Erhalt des Status Quo bei einem funktionierenden System keine schlechte Lösung sei. Der finale Vorschlag, der in Dublin im Oktober verabschiedet wurde, sieht relativ geringe Veränderungen vor. Eine "Post Transition IANA" (PTI) wird als eine relativ selbständige "Tochter" von ICANN die IANA-Funktion übernehmen und dabei von einem "Costumer Standing Committee" und einem "IANA Function Review Process" (IFR) beaufsichtigt.

Die mehr politischen Probleme entstanden aber dort, wo es darum ging. die Aufsichtsrolle der US-Regierung durch einen neuen Multistakeholder-Kontrollmechanismus zu ersetzen. Es galt einen Mechanismus zu finden. der garantiert, dass eine unabhängige ICANN sich nicht verselbständigt, Machtmissbrauch ermöglicht oder von einer einzelnen politischen oder wirtschaftlichen Interessengruppe gekapert wird. Das Beispiel FIFA stand dabei immer im Hintergrund.

Insofern war es nicht verwunderlich, dass es in der anderen Arbeitsgruppe - der Cross Constituency Working Group on Accountability (CCWG-ACC) - zu regelrechten Zerreißproben kam. Zwar war man sich im Grunde einig, dass in einer neuen ICANN es zu einer Art von "Gewaltenteilung" zwischen dem ICANN Board und der ICANN Community kommen müsse. Die offene Frage aber war, wie im Detail Entscheidungsmacht neu verteilt wird.

Dabei ging es um Fragen wie Änderung der Bylaws, strategische Planung, Budget oder Abwahl von ICANN-Direktoren. Lange Zeit favorisierte die CCWG-ACC ein sogenanntes "Membership Modell". Demnach sollte ein neues Gremium Entscheidungen des ICANN Boards anfechten und Board-Direktoren abberufen können sowie Zuständigkeiten für das Budget oder Änderungen in den Bylaws erhalten. Kritiker des Membership-Modells sahen in der Schaffung einer zweiten Kammer aber einen Unsicherheitsfaktor, der das Risiko neuer Machtkämpfe oder die Gefahr einer lähmenden Pattsituation in sich trägt und bevorzugten mehr einen kleineren Schritt in Form eines sogenannten "Designatoren Modells".

Nach heftigen Debatten konnte man sich bei der ICANN-Tagung im Oktober 2015 in Dublin einigen. Das "Designatoren-Modell" übernimmt viele Aspekte des Membership-Modells, insbesondere Einspruchsrechte der Community sowie das Recht, ICANN-Direktoren abzusetzen, hat aber den Vorteil, das formell nicht eine neue Institution geschaffen wird.