Irland, Polen, Deutschland, Tschechien, Großbritannien, Österreich, Italien …?

Seite 3: Deutschland

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In Deutschland klagen nicht nur der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, sondern auch die die ÖDP und die Linksfraktion beim Bundesverfassungsgericht. Einer der Kernpunkte der Klagen sind die auch als "trojanische Pferde" bezeichneten Artikel 48 EUV und (308) 352 AEUV. Die beiden Vorschriften würden den Rat dazu ermächtigen nicht nur Kernbereiche des Lissabon-Vertrages selbst, sondern auch andere EU-Verträge, ganz oder zum Teil zu ändern. Abgesehen von der Außen- und Wehrpolitik sind solche Änderungen in allen Bereichen möglich. Die von den Vertragsbefürwortern gern genannte verstärkte Beteiligung des Europaparlaments beschränkt sich dabei – wie in den meisten anderen Fällen auch – auf eine bloße Anhörung.

Gelegenheit, gegen die von ihm selbst entworfenen Maßstäbe anzuwenden, könnte dem Bundesverfassungsgericht in den Prüfverfahren gegen die Lissabon-Eingriffe auch die Rechtsprechung des EuGH liefern, die sich in den letzten Jahren in Grundrechtsschutzfragen immer stärker von derjenigen Karlsruhes unterscheidet. Unter anderem wurden in mehreren Urteilen Streik- und Arbeitsschutzrechte deutlich zugunsten der EU-Entsenderichtlinie eingeschränkt.