Ist Christian Drosten falscher Doktor? Hat er seine Promotionsschrift "gefaket"?

Seit Wochen kursieren in diversen Verschwörungstheorie-Blogs Gerüchte, die bislang nicht verifiziert, aber auch nicht komplett ausgeräumt werden konnten. Ein Kommentar

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Es begann am 30.06.2020 mit der Frage in einem YouTube-Video: "WO ist nur die Doktorarbeit?" Gemeint war jene von keinem Geringeren als Christian Drosten. Am 12.08.2020 wurde ein weiteres Video auf YouTube eingestellt, das beweist, dass die Doktorarbeit nunmehr gefunden wurde.

Bereits am 07.07.2020 berichtete die österreichische Fakejäger-Plattform Mimikama, dass die Doktorarbeit existiere. Die Meldung, dass sie nicht auffindbar sei, sei also Fake News.

"Es gibt eine Doktorarbeit. Aber nicht aus dem Veröffentlichungsjahr!"

Plagiatsgutachten

Interessanterweise hat auch Mimikama nicht genau genug hingesehen: Zu dem Zeitpunkt der Recherche war die Doktorarbeit von Christian Drosten zwar schon entlehnbar, aber sie war noch taufrisch. Sie wurde in der Tat erst im Jahr 2020 produziert und in die Bibliotheken aufgenommen, sowohl an der Universität Frankfurt am Main, an der Herr Drosten im Jahr 2003 promoviert wurde, als auch in der Deutschen Nationalbibliothek. Es könnte also durchaus sein, dass frühere Rechercheure sie noch nicht gefunden haben. Mimikama interessierte sich nicht für die Bibliothekssignatur der Exemplare. Ich habe in meinem "Blog für wissenschaftliche Redlichkeit" am 07.10.2020 berichtet:

Es gibt eine Doktorarbeit. Aber nicht aus dem Veröffentlichungsjahr! Die Signaturen der Dissertation von Christian Drosten beweisen, dass neue gebundene Exemplare der Doktorarbeit im Jahr 2020 in die Bibliotheken aufgenommen wurden. Zwei Exemplare an der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main tragen die Signaturen "D 126/1286" und "D 126/1342". Wie ein einfacher Vergleich zeigt (siehe etwa für das Jahr 2020 hier und für das Jahr 2013 hier), ist die fortlaufende Nummer "D 126" eine, die auf das laufende Jahr verweist. Die PPC und die MARC21-Darstellung des Katalogeintrags zeigen ebenfalls deutlich, dass der Datensatz im laufenden Jahr angelegt und abgeändert wurde.

Das im Frankfurter Bibliothekseintrag verlinkte PDF-File mit Deckblatt und Inhaltsverzeichnis der Dissertation wurde am 08.06.2020 mit der Software ABBYY FineReader 12 erstellt. Den Nachweis, dass auch das Exemplar der Deutschen Nationalbibliothek erst in diesem Jahr der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, hat Markus Kühbacher ja bereits erbracht.

All dies verwundert bei einer Dissertation aus dem Jahr 2001 und gibt Anlass für Verschwörungstheorien. Eine Dissertation kann doch nicht knapp 20 Jahre später neu gedruckt und abgegeben werden? Sind die Exemplare von 2020 und 2001 vollkommen identisch? Wo sind die alten Exemplare geblieben? Gab es sie überhaupt?"

Stefan Weber

Und ab diesem Punkt gibt es zwei Wirklichkeiten: die offizielle Version und jene der Verschwörungstheoretiker:

Wirklichkeit 1: Die Dissertation wurde von Herrn Drosten zeitgerecht abgegeben, aber von der Uni Frankfurt bis 2020 nicht veröffentlicht

In einem Brief an den Chemiker Markus Kühbacher, der hier geleakt wurde, beschreibt der Pressesprecher der Universität Frankfurt am Main, Olaf Kaltenborn, den Promotionsvorgang wie folgt: Christian Drosten habe die Ergebnisse seiner Dissertation in drei Zeitschriftenaufsätzen (Anmerkung: wie in der Medizin üblich, auf Englisch und mit Ko-Autoren) vorab publiziert. Er habe zudem sodann eine (zusätzliche deutschsprachige, 122 Seiten starke) Promotionsschrift verfasst.

Der Promotionsausschuss fand, dass der Promovend dem in der damaligen Promotionsordnung in § 12 vorgeschriebenen Veröffentlichungsgebot mit der Publikation der drei Zeitschriftenaufsätze bereits hinreichend nachgekommen sei: Damit seien die "Ergebnisse" der Dissertation bereits veröffentlicht worden. Und aus diesem Grund habe man die zusätzlich vorliegende, deutschsprachige Promotionsschrift nicht veröffentlicht.

Die Universität Frankfurt habe mitgeteilt, dass eine zusätzliche Veröffentlichung der Dissertation nicht vorgesehen war, bestätigte auch der Pressesprecher der Deutschen Nationalbibliothek, Stephan Jockel. Drei Exemplare der Dissertation von Herrn Drosten lagerten fortan im Kellerarchiv des Dekanats, bis ein Wasserschaden diese unbrauchbar machte. Es sei Brauchwasser auf die Exemplare getropft, heißt es. 17 Jahre lang war die Dissertation nicht katalogisiert und damit nicht entlehnbar.

Im Jahr 2020 kam es auf Grund der plötzlichen Popularität von Herrn Drosten zu vermehrten Anfragen nach seiner Dissertation. Da diese nie veröffentlicht wurde, habe man sich entschlossen, die leicht beschädigten Exemplare zu scannen und vier Neudrucke herzustellen. Zwei davon verblieben in Frankfurt, zwei wurden an die Deutsche Nationalbibliothek übermittelt. So kam es dazu, dass die Exemplare aus dem Juni 2020 stammen. Das Promotionsverfahren sei jedenfalls rechtmäßig verlaufen und Herr Drosten habe die Exemplare fristgerecht im Jahr 2003 abgegeben, andernfalls hätte er keine Promotionsurkunde erhalten.

Wirklichkeit 2: Die Dissertation wurde erst im Jahr 2020 "verfasst", Herr Drosten sei also "falscher Doktor"

Es ist vor allem der Wasserschaden, der Verschwörungstheorien rund um die Dissertation von Christian Drosten seit Wochen nährt. Die Alternativhypothese zur offiziellen Wirklichkeit lautet demnach: Herr Drosten habe dereinst vergessen, die Arbeit abzugeben oder (und noch viel schlimmer!) er wollte sich die Mühen und Qualen einer deutschsprachigen Promotionsschrift ganz ersparen. Folglich habe er 2003 auch keine Promotionsurkunde erhalten (oder er habe sie einer Sekretärin charmant abgeluchst?). Er würde also seitdem als "falscher Doktor" herumlaufen, der seine Dissertation nicht geschrieben hat. Womöglich wurde ihm auch mitgeteilt, die Publikation in den Zeitschriften sei ohnedies ausreichend und er sei so zur Missetat verführt worden.

Die Verschwörungstheoretiker spekulieren weiter, dass sich Herr Drosten aufgrund der ihm bekannt gewordenen Recherchen zum Thema im Frühsommer 2020 eine "Auszeit" genommen habe und das reparieren wollte: Er habe also die Dissertation neu "geschrieben" (womöglich die drei Papers ins Deutsche übersetzt) und das neu abgegeben - alles so, als würde die Schrift aus dem Jahr 2003 stammen. So kam es zur "Neu"auflage, die in Wahrheit eine Erstauflage sei.

Nur, die Hypothese hat zumindest zwei Haken: Es müssten damals wie heute alle - Begutachter und Dekanat - mitgespielt haben. Zweitens müsste für Herrn Drosten das Thema selbst so wichtig gewesen sein, dass er den "Fake" in mühsamer Arbeit produziert hat - obwohl damals wie heute kein Massenmedium darüber berichtet hat.

Die Verschwörungstheoretiker stoßen sich an weiteren Ungereimtheiten: etwa, dass die Promotionsordnung die Veröffentlichung der Dissertation "in einer Zeitschrift" vorsah - aber nicht die Veröffentlichung von Teilen der Dissertation in verschiedenen Zeitschriften. Sie wundern sich über das angegebene Datum der mündlichen Prüfung: einen Samstag im Jahr 2003. Haben die fleißigen Frankfurter Professoren auch samstags gearbeitet oder hat Herr Drosten beim Fake etwas übersehen?

Wie kommt es zu Alternativwirklichkeiten der Verschwörungstheoretiker?

Die Antwort lautet: durch Intransparenz der Betroffenen und der öffentlichen Stellen. Auf direkte Anfrage wollte Christian Drosten die Gerüchte um seine Dissertation nicht kommentieren. Konkrete Fragen blieben unbeantwortet. Sein kurzer Kommentar lautet:

Ich habe mitbekommen, dass im Internet zu meiner Dissertation Unsinn gestreut wird. Bitte wenden Sie sich doch bei Fragen dazu direkt an die Uni Frankfurt, z.B. an deren Presseabteilung.

E-Mail von Christian Drosten vom 08.10.2020

Auf zweimalige Anfrage hat auch die Presseabteilung der Universität Frankfurt am Main nicht geantwortet. Sie kann es auch nicht, denn der Datenschutz steht Auskünften über Promotionsverfahren im Wege. Der Uni-Pressesprecher hat wohl mit der durchaus auskunftsfreudigen E-Mail an Markus Kühbacher bereits eine Datenschutzverletzung begangen. Christian Drosten müsste die Universität erst autorisieren. Um eine solche Autorisierung wurde angefragt, sie ist aber bislang nicht erfolgt.

Wir stehen in der Corona-Pandemie vor harten Wochen und Monaten und sehr schwierigen Entscheidungen. Herr Drosten wird andere Prioritäten haben, als Alternativhypothesen zu seinem Promotionsverfahren zu widerlegen. Dennoch wäre ein transparenter Umgang mit seiner Promotion wünschenswert und wichtig, gerade in Zeiten von Open Data und Open Access. Und gerade, um den Verschwörungstheorien nicht noch mehr einen Nährboden zu bieten.

Die Universität Frankfurt hat am 15. Oktober eine Stellungnahme veröffentlicht und kursierende Falschbehauptungen widerlegt: Falschbehauptungen zum Promotionsverfahren von Prof. Dr. Christian Drosten: "Es bestehen – auch nach mehrfacher Überprüfung – keine Zweifel daran, dass das Promotionsverfahren des Herrn Prof. Dr. Drosten ordnungsgemäß durchgeführt wurde."