Ja zum therapeutischen Klonen
Britisches Parlament erlaubt die Forschung an menschlichen Embryonalzellen
Das britische Parlament hat, wie erwartet, den wichtigen Entschluss gefasst, die Verwendung von menschlichen Embryonalzellen zum sogenannten therapeutischen Klonen zu gestatten. Ein vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegebener Bericht von Experten hatte diese Empfehlung gegeben (Von Mäusen und Menschen), die Abgeordneten konnten sich frei entscheiden und stimmten mit einer Zweidrittelmehrheit (366 gegen 174 Stimmen) der Lockerung der Gesetze zu.
Die Forschung an menschlichen Stammzellen, die aus Embryonen entnommen werden, gilt als vielversprechende Möglichkeit, viele Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson durch Einführung neuer Zellen behandeln oder auch ganze Organe zur Transplantation züchten zu können. Damit die eingeführten Zellen nicht vom Immunsystem abgestoßen werden, sollen sie mit den Zellkernen des Empfängers geklont werden. Beim therapeutischen Klonen werden Stammzellen von Embryos entnommen, die weniger als vierzehn Tage alt sind. Seit dem Human Fertilisation and Embryology Act von 1990 ist es in England erlaubt, gespendete, aber keine abgetriebene Embryos für Forschungszwecke zu verwenden. Das aber ist jetzt auch möglich.
Viele Wissenschaftler hatten zu diesem Schritt geraten, damit die britische Forschung nicht in diesem vielversprechenden Bereich zurückfalle und als biotechnologischer Standort uninteressant werde. Der angesehene Nuffield Council of Bioethics hatte schon vor der von der Regierung einberufenen Kommission die Empfehlung ausgesprochen, die Verwendung von embryonalen Stammzellen zum therapeutischen Klonen zu gestatten, nachdem im März auch die Royal Society eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hatte (Der Druck auf die britische Regierung wächst). 1999 hatte sich der Bericht Cloning Issues in Reproduction, Science and Medicine der Human Fertilisation and Embryology Authority und der Human Genetics Advisory Commission bereits dafür ausgesprochen, das reproduktive Klonen von Menschen zwar weiterhin zu verbieten, aber die Türe für Klonen im medizinischen Bereich offen zu lassen.
Die Gesundheitsministerin hatte vor der Abstimmung die Abgeordneten dazu aufgerufen, sich für den Zusatz des Human Fertilisation and Embryology Act zu entscheiden, da therapeutisches Klonen und die Verwendung von Embryonalzellen ein wichtiger Ansatz sei, um eine Heilung im Körper ausführen zu können, womit man nicht nur degenerative Krankheiten, sondern womöglich auch Krebs oder Herzkrankheiten behandeln könne. Die selbst an einer Erbkrankheit leidende Labour-Abgeordnete Anne Begg meinte, dass es die Pflicht der Abgeordneten sei, dem Gesetz zuzustimmen, da man damit viele der heute nicht behandelbaren Krankheiten heilen können werde. Unterstützt wurde der Gesetzeszusatz auch von Ministerpräsident Tony Blair, der damit den Wissenschaftsstandort Großbritannien sichern will und meint, man solle hier der Wissenschaft keine Grenzen setzen.
Verboten ist die Verbindung von menschlichen somatischen Zellen mit Eiern von Tierarten, also das Klonen von Mischwesen. Verboten bleibt auch das Klonen von Menschen, also das Einpflanzen eines geklonten Embryos in die Gebärmutter einer Frau. Verwendet werden sollen Embryonalzellen nur dann, wenn es keine andere Möglichkeit der Forschung gibt. Kontrolliert werden soll die Verwendung von Embryonalzellen durch eine Bioethikkommission.
Kritik wurde vornehmlich dahingehend laut, dass dieser Schritt die Türe für weitere Eingriffe bis hin zum Klonen von Menschen öffne. Überdies sei die Forschung mit Stammzellen von Erwachsenen ebenso vielversprechend wie die mit Embryonalzellen.
Noch ist in Deutschland durch das strenge Embryonenschutzgesetz eine Forschung an menschlichen Stammzellen und damit auch ein therapeutisches Klonen verboten, doch ein vom Gesundheitsministerium organisiertes Symposium zur Fortpflanzungsmedizin hatte sich im Mai unter anderem auch damit beschäftigt, ob das Embryonenschutzgesetz werden - oder ob Deutschland zu einer moralischen Insel werden soll (Deutschland steht bei der Forschung mit menschlichen Stammzellen unter Druck). Eingeführt werden dürfen embryonale Stammzellen aus dem Ausland, deutsche Forscher dürfen sich an entsprechenden Forschungsarbeiten im Ausland betätigen, auch wenn sie nicht mit deutschen Geldern gefördert werden dürfen. Die Gesundheitsministerin Fischer vertritt den Standpunkt, das Embryonenschutzgesetz beizubehalten und die Forschung auf Stammzellen aus Erwachsenen zu beschränken.