Klage gegen Obama wegen NSA-Lauschprogramm

Senator Paul hat zusammen mit der libertären Tea-Party-Organisation Freedom Works eine Sammelklage gegen die massenhafte Sammlung von Telefon-Verbindungsdaten eingereicht

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Rand Paul erklärt in dem Video, aus dem der Screenshot stammt: "Heute ist der Tag, an dem wir zurückschlagen."

In den USA scheint es nun für US-Präsident Barack Obama ungemütlicher zu werden, der mit ein paar kosmetischen Korrekturen die Geheimdienste weiter exzessiv im In- und Ausland lauschen lassen will oder nicht die Macht hat, den massenhaften Lauschangriff zu unterbinden. Nun hat der libertäre Senator Rand Paul, ein Star der Tea-Party-Bewegung nahesteht und schon lange gegen übermäßige Überwachung beispielsweise aufgrund des Patriot Act opponiert, zusammen mit der libertär-konservativen Organisation Freedom Works eine Sammelklage gegen Obama und einige Geheimdienstchefs eingereicht. Darin wird das NSA-Lauschprogramm, mit dem die Verbindungsdaten der Telefongespräche von US-Bürgern gesammelt werden, als verfassungswidrig bezeichnet.

Es gibt bereits andere, teils schon Jahre laufende Klagen gegen Überwachungsprogramme, aber die Bekanntheit von Paul, der letztes Jahr 13 Stunden lang in einem Filibuster den Senat wegen der undurchsichtigen Regeln der "gezielten Tötungen" lahmgelegt hatte und bei den nächsten Wahlen vermutlich als republikanischer Präsidentschaftskandidat antreten wird, und der Anspruch, mit der Sammelklage mehr als 386.000 US-Bürger zu vertreten, dürften diesem Fall große Aufmerksamkeit verschaffen. Vertreten wird die Klage von Ken Cuccinelli, einem ehemaligen Generalstaatsanwalt. Von den 386.000 Menschen seien Verbindungsdaten unberechtigt gesammelt worden. Freedom Works erklärt, dass die Organisation mehr als 800.000 Mitglieder hat. In der Klage wird allerdings der Anspruch erhoben, alle Amerikaner zu vertreten, die nach dem Mai 2006 Telefongespräche aus oder in die USA geführt haben. Es sei aber praktisch nicht möglich, alle Betroffenen einzeln in die Sammelklage aufzunehmen.

Die US-Regierung geht weiterhin davon aus, dass das Lauschprogramm der NSA - Mass Associational Tracking Program (MATP) - legal ist. Das Geheimdienstgericht FISA hatte es immer wieder genehmigt, das Oberste Gerichte hatte 1979 überdies geurteilt, dass Verbindungsdaten nicht von der Verfassung geschützt sind. Die Klage wurde vor dem Bundesgericht in Columbia eingereicht, wo bereits der Richter Richard Leon im Dezember des letzten Jahres nach einer KLage der Bürgerrechtsorganisation ACLU geurteilt hatte, dass das Lauschprogramm, das massenhaft Verbindungsdaten sammelt, wahrscheinlich verfassungswidrig sei (11/9 als Freibrief für Massenüberwachung der Kommunikation). Paul und seine Mitstreiter rechnen damit, hier auch mit ihrer Klage auf offene Ohren zu stoßen.

"Heute fragen wir für jeden Telefonnutzer in Amerika", so Paul. "Kann eine einzelne richterliche Genehmigung der Regierung gestatten, alle Ihre Aufzeichnungen die ganze Zeit zu sammeln? Ich denke nicht." Zu lange hätten die Amerikaner es zugelassen, dass ihre Bürgerrechte im Namen der Sicherheit untergraben werden. Zudem habe es die NSA nicht vermocht, einen Beweis dafür zu erbringen, dass die Verbindungsdaten hilfreich waren, Terroranschläge zu entdecken oder zu verhindern, so heißt es bei Freedom Works. Aus den Verbindungsdaten ließen sich, so die Klage, eine Vielzahl von persönlichen Informationen der Telefonierenden eruieren. Wenn sie Daten den Telefonprovidern überlassen, die diese benötigen, um das Telefonieren zu ermöglichen, so heiße dies nicht, dass sie willens seien, ihre Privatsphäre aufzugeben, diese würde "einfach eine notwendige Anpassung an das moderne Leben" darstellen. Die Menschen würden erwarten, dass ihre Privatsphäre nach dem Vierten Verfassungszusatz geschützt ist, wenn sie telefonieren. Wenn die Regierung das Lauschprogramm einstellt, würde damit nicht die Bekämpfung des internationalen Terrorismus beeinträchtigt. Die Regierung könne weiterhin mit richterlicher Genehmigung bestimmte Menschen überwachen, um bestimmte Informationen zu erhalten.