Kohlekraftwerke enteignen?

Bild: BWE / Christian Hinsch

Die Energie- und Klimawochenschau: Warnung vor Stillstand bei der Energiewende, Kohleausstieg in Italien und schwimmende Kraftwerke

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Dürfen alte Kohlekraftwerke entschädigungsfrei stillgelegt werden? Ein im Auftrag des Think Tanks Agora Energiewende erstelltes Gutachten kommt zu diesem Schluss. Voraussetzung sei, dass die Anlagen älter 25 Jahre seien und den Betreibern eine angemessene Übergangsfrist gewährt werde. Nur für die Braunkohletagebaue, die davon betroffen seien, werde gegebenenfalls eine Entschädigung fällig.

Die Gutachter hatten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg vom 6. Dezember 2016 ausgewertet und auf den Kohleausstieg übertragen. Die Gutachter waren der Fragestellung nachgegangen, ob ein Kohleausstieg analog zum Atomausstieg mit Restlaufzeiten und Abschaltdaten für die Kraftwerke verfassungsrechtlich möglich wäre.

Eine der Voraussetzungen, von denen sie dabei ausgingen, war, dass Kohlekraftwerke in der Regel nach 25 Jahren abgeschrieben seien. An dieser Stelle setzt dann auch die postwendend erfolgte Kritik der Betreiber an. Vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heißt es, dass im Falle einer Stilllegung gegen den Willen des Anlagenbesitzers keine Durchschnittswerte für Amortisationszeiten herangezogen werden könnten, sondern jeder Fall einzeln betrachtet werden müsse. Ein einjähriger Übergangszeitraum, wie vom Gutachten vorgeschlagen, sei ebenfalls keinesfalls ausreichend.

Ansonsten meint der Verband, dass Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit des Stroms gleichrangig behandelt werden müssen. Offensichtlich hat man beim BDEW noch immer keine Vorstellung von der Dringlichkeit des Problems. Aber das verwundert nicht weiter, denn auch die Bundesregierungen der letzten Jahre nehmen es mit ihren klimapolitischen Zielen ja nicht so genau (Klimaziele werden nicht erreicht). Die deutschen Treibhausgas-Emissionen stagnieren seit Jahren und sind weit davon entfernt, bis 2020, wie versprochen, auf 60 Prozent des Niveaus von 1990 abzusinken.

Warnung vor Stillstand bei der Energiewende

Und nun droht auch noch die Energiewende ins Stocken zu geraten. Dafür sorgen nicht nur die inzwischen eingeführten Höchstmengen für den Zubau von Solar- und Windkraftanlagen. Auch die bürokratischen Hürden werden höher, wie exemplarisch Berichte aus dem einstiegen Windpionierland hoch im Norden zeigen.

Eigentlich will Schleswig-Holstein ja bis 2025 zehn Gigawatt Windkraftleistung errichtet haben. So steht es im Koalitionsvertrag der dortigen, seit dem Sommer 2017 regierenden Jamaica-Koalition. Doch nun beklagt der Landessprecher des Bundesverbandes Windenergie Marcus Hrach im Interview mit den Lübecker Nachrichten Stillstand.

Seiner Ansicht nach lässt sich die neue Landesregierung mit den notwendigen Regionalplänen und den Einwendungen dagegen zu viel Zeit. Diese müssen überarbeitet werden, weil das Oberverwaltungsgericht die alten Pläne kassiert hatte. Mit breiter Bürgerbeteiligung aufgestellt, hatten sie rund 2,7 Prozent des Landes als Vorrangflächen ausgewiesen (Telepolis berichtete). Potenzielle Projektierer und Landbesitzer, die nicht zum Zuge kamen, hatten dagegen geklagt.

Das Gericht urteilte 2015, dass die Vorgaben der Raumordnungsrechts nicht befolgt worden seien. Insbesondere hat den Richtern nicht gepasst, dass Flächen allein aufgrund von Bürgerbefragungen von der Planung ausgeschlossen wurden.

Das Ergebnis ist nun, dass erst einmal gar nichts mehr geht. Bisher wurden noch bereits genehmigte Projekte ausgeführt, aber inzwischen droht ein Loch. Zumal große Windparks künftig nur noch eine Förderung bekommen, wenn sie an einem bundesweiten Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Für dieses müssen eigentlich, sofern es sich nicht um Bürgerwindparks handelt, alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.