Löst ein Pfandsystem für Lithium-Akkus wirklich die Sammelprobleme?
Bei Einweggetränkeverpackungen und Starterbatterien haben sich Pfandsysteme als erfolgreich herausgestellt. Verhindert ein Pfandsystem künftig auch Fehlwürfe von Lithium-Akkus?
Dass sich das Pfandsystem bei Starterbatterien für konventionelle Fahrzeuge bewährt hat, hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass die Nachfrage nach sekundärem Blei so groß ist, dass die Starterbatterien nicht nur zu gut 99 Prozent stofflich wiederverwertet werden, sondern dass dies auch mit Gewinn möglich ist.
Bei Elektrokleingeräten wie Rasierapparaten und Smartphones, die gänzlich unauffällig in normalen Mülltonnen verschwinden können, ja sogar bei ebenfalls tonnengängigen Akkus von Pedelecs und Akkuschraubern, funktioniert die Mülltrennung, für welche die Deutschen weltweit als Vorbild zählen, seltsamerweise bislang nicht und so landen diese vielfach im ganz normalen Hausmüll, wo sie bei der Komprimierung im Sammelfahrzeug dann durchaus beschädigt werden und in Flammen aufgehen.
Als problematisch werden die Akkus von E-Bikes und Scooter, aber auch Mähroboter, Handstaubsauger und Akkuschrauber erwähnt, wobei hier offensichtlich E-Bikes mit Pedelecs verwechselt wurden, denn die Akkus von E-Bikes werden über das Fahrzeug-Recycling entsorgt und nicht über die Wertstoffhöfe oder vergleichbare Sammelstellen.
Und hier beginnen die Probleme einer Bepfandung von Lithium-Akkus. Solange die spezifischen Sammelwege eher unbekannt sind, ist kaum damit zu rechnen, dass die Nutzer sie in der Praxis auch einhalten. Daher spielt man inzwischen mit dem Gedanken, eine Pfandpflicht in der Höhe von 50 Euro einzuführen.
Bei Akku-Schraubern, wie sie heute online oder über die Baumärkte verkauft werden, übersteigt ein Pfandbetrag von 50 Euro schnell den Gerätepreis und würde die Geräte drastisch verteuern, was dann dazu führen würde, dass sich die Nachfrage von den inländischen Händlern stärker auf die Angebote fernöstlicher Anbieter verlagern würde, die zwar nicht direkt an deutsche Endverbraucher liefern dürfen, was jedoch bislang kaum zu verhindern ist, da diese Waren nicht über den deutschen Zoll laufen, sondern im Binnenmarkt unkontrolliert an die deutschen Endverbraucher gelangen.
Sind solche Trittbrettfahrer heute schon beim Elektroaltgeräterecycling durchaus eine Herausforderung, so werden sie im Falle der Lithium-Akkus zu einem ernsthaften Problem, denn die bepfandeten Akkus müssten gesondert gekennzeichnet werden. Mit einer Lebenserwartung von über zehn Jahren kommt dann auch noch eine Übergangsfrist dazu, in welcher bepfandete und unbepfandete Akkus parallel im Gebrauch wären.
Der aktuelle Vorschlag, der aus der Entsorgungswirtschaft kommt und vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) vertreten wird, betrachtet nur neue Geräte mit Akkus ab einer Spannung von neun Volt. Bislang ist noch nicht einmal ansatzweise ein System entwickelt, welches die dann einbehaltenen Pfandgelder verwaltetet, insolvenzsicher verwahrt und bei der Rückgabe der Akkus schnell und unbürokratisch wieder ausbezahlt.
Wer das Pfand bei der Ablieferung ausbezahlt, muss dabei sichergehen können, dass für den jeweiligen Akku auch Pfand bezahlt wurde. Bei der Vielzahl der Akkus und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Wechselakkus auch heute schon mit neuen Rundzellen wiederaufbereitet werden, ist das dann entstehende Chaos ebenso absehbar wie der Ärger mit Nutzern, die den Kauf eines Akkus nach zehn Jahren nicht mehr dokumentieren können.
Warum ein Pfand die Brände von fehlgeworfenen Lithium-Akkus nicht verhindert
Für die Endverbraucher ist Brandgefahr durch kurzgeschlossene Lithiumzellen, die als Knopfzellen vielfach wie Münzen in Portemonnaies befördert werden, durch das derzeit diskutierte Pfandsystem keinesfalls gebannt. Für die Restmüllverwerter sind diese kompakten Gefahrenquellen jedoch nicht relevant und daher nicht Teil ihrer Vorschläge.
Derzeit müssen Händler nur Batterien zurücknehmen, die sie in der Vergangenheit selbst verkauft haben. Bei der anstehenden Überarbeitung des Batteriegesetzes, das auch eine Neustrukturierung der Batteriesammlung mit sich bringen wird und wie beim ElektroG und beim VerpackG zu einer zweistufigen Registrierung führen wird, könnte man auch die Bepfandung einführen. Um diese erfolgreich umzusetzen, müsste für jeden Akku auch eine Kennzeichnungspflicht mit der genauen Angabe des elektrochemischen Systems bestehen. Dies ist im derzeit vorliegenden Entwurf des neuen BattG, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll, jedoch nicht vorgesehen. Für den heutigen Akku-Bestand ist solch ein Pfandsystem zudem keine Lösung, mit der Fehlwürfe verhindert werden können.
Anders als bei Getränkedosen und -flaschen, bei welchen das Pfand heute teilweise auch den Preis des Inhalts übersteigt, der Entzug der liquiden Mittel der privaten Haushalte jedoch nur kurzfristig und in sehr begrenztem Umfang geschieht, wäre dies bei einem Akku-Pfand deutlich langfristiger.
Ein weiteres Problem stellt die Abwicklung des Pfandsystems dar, denn die Rückzahlung des Pfands kann nur über den stationären Handel erfolgen, weil eine Rücksendung gebrauchter Lithium-Ionen-Akkus der angesprochenen Leistungsklasse per Post besondere Vorkehrungen erfordern würde. Zudem gibt es bislang keine brauchbaren Vorschläge, wie die Abwicklung eines solchen Akku-Pfand-Systems einschließlich Pfandclearing organisiert und finanziert werden soll.
Zu befürchten ist, dass diese Kosten mit Hilfe eines Preisaufschlags zusätzlich zum Pfandbetrag erhoben werden sollen. Die Chance, dass die Systemkosten wie bei den Blei-Akkus über die Erlöse aus dem Recycling gedeckt werden könnten, sinken mit den Produktionskosten für die Lithium-Akkus. Schon heute liegt der Kostenaufwand für das einschlägige Recycling in der Höhe von einem Euro pro Kilo und stofflich recyclingfähig sind gerade mal 43 Prozent eines Lithium-Akkus. Mehr als die Hälfte eines Lithium-Akkus kann bestenfalls verbrannt, also energetisch verwertet werden.
Sachliche Informationen über den Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus sinnvoll
Solange Lithium-Akkus in Geräten eingebaut sind und es nicht zu einem Kurzschluss beispielsweise durch Beschädigung kommt, ist der Einsatz dieser Akkus weitestgehend ohne Sicherheitsrisiken für den Nutzer. Zu Schäden im Zusammenhang mit Lithium-Akkus kommt es in erster Linie durch Fehler beim Transport und unsachgemäße Behandlung in Abfallbehandlungs- und -verwertungsanlagen.
Dies geschieht unter anderem dadurch, dass die Lithium-Akkus nicht als solche erkannt werden, da sie als Fehlwurf in der falschen Gruppe eingesammelt wurden. Hier wäre eine sachgemäße Aufklärung und Motivation der Endanwender sowie eine konsequente Überwachung der gesetzlichen Behandlungsvorschriften wesentlich zielführender.