NSU: V-Mann im Verfassungsschutz-Nebel
- NSU: V-Mann im Verfassungsschutz-Nebel
- "In Chemnitz umsehen und umhören"
- Abschaltung und Enttarnung des V-Mannes "Piatto"
- Novelle des Verfassungsschutzgesetzes in Brandenburg
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Untersuchungsausschuss von Brandenburg legt Abschlussbericht vor - Eine Chronik von Erkenntnissen und Ungeklärtem
Wer viel weiß, weiß auch, was er alles nicht weiß. Diese Erkenntnis trifft auf eine Figur zu, die in der Geschichte um die Mordserie des NSU-Komplexes eine Rolle gespielt hat: Der Westberliner und Brandenburger Neonazi Carsten Szczepanski, der zugleich mindestens sechs Jahre lang V-Mann des Verfassungsschutzes mit dem Decknamen "Piatto" war.
Und sie trifft auf den Untersuchungsausschuss (UA) des Brandenburger Landtags zu, der nach dreijähriger Arbeit jetzt seinen Abschlussbericht vorgelegt hat.
Dieser Bericht, der über 3.000 Seiten umfasst und neben "Piatto" noch zwei weitere V-Männer betrifft (Toni Stadler alias "Barte" und Christian K. alias "Backobst"), stellt bei genauer Lektüre eine doppelte Chronik dar: Eine mit den öffentlich gewordenen Fakten, Details und Zusammenhängen, die viel über die rechtsextreme Szene und das Handeln der Sicherheitsorgane erzählt.
Die zweite aber besteht aus zahllosen schwarzen Flecken, weil die beteiligten Behörden etliche Sachverhalte und Hintergründe verborgen halten - auch im Jahr 2019 noch. Und dafür muss es Gründe geben.
Kein einheitliches Votum
Die könnten darin zu finden sein, dass der V-Mann "Piatto" noch näher am untergetauchten NSU-Kerntrio dran war, als bisher bekannt; dass "Piatto" zusätzlich als Informant für eine Bundesbehörde gearbeitet hat, was bis heute bestritten wird; und dass auch der V-Mann "Barte" eng mit der rechtsextremen Szene in Sachsen verbunden war, in der auch Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos untergekommen waren.
Die fünf Fraktionen in Brandenburg (SPD, Linke, CDU, AfD und Bündnisgrüne) einigten sich nicht auf ein gemeinsames Votum, sondern legten fünf verschiedene Voten vor. Das liegt womöglich auch daran, dass parallel zum Untersuchungsausschuss aktuell über eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes in Brandenburg debattiert wird.
Eine Bewertung der Rolle des Dienstes in Sachen NSU und "Piatto" hängt, so kann man annehmen, auch davon ab, wie man generell zum Verfassungsschutz (VS) steht. Für eine Partei, die ihn verteidigt, hat er weniger verwerflich gehandelt, als für eine, die ihn kritisiert. Regiert wird Brandenburg von einer rot-roten Koalition, die einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat, der so manches will, nur nicht den Verfassungsschutz abschaffen.
Allerdings, das gehört zur ganzen Wahrheit, finden sich innerhalb der Linksfraktion auch fundamentale Kritiker des Dienstes.
Die doppelte Chronik
Die doppelte Chronik der Causa Carsten Szczepanski und NSU: Sie beginnt 1991 mit rechtsextremen Umtrieben (Ku Klux Klan) im Umland von Berlin. Im Dezember 1991 fand die Polizei in Szczepanskis Berliner Wohnung Utensilien zum Bombenbau. Er tauchte ab und kam bei einem Bekannten in Königs Wusterhausen unter. Die Bundesanwaltschaft eröffnete am 13. Februar 1992 ein Verfahren wegen des Verdachtes auf Bildung einer terroristischen Vereinigung.
Der Brandenburger Verfassungsschutz erhielt einen Tipp auf Szczepanskis Aufenthaltsort. Von wem der Hinweis kam, ist ungeklärt. Möglicherweise von einem Informanten einer Berliner Behörde. Der Verfassungsschutz von Brandenburg führte damals noch keine Spitzel. Sie gibt es erst seit 1993.
Am 22. Februar 1992 wurde Szczepanski fest- und in Gewahrsam genommen. Am 23. Februar ließ man ihn wieder frei. Am 24. Februar stellte er sich einer intensiven dreitägigen Befragung durch das Bundeskriminalamt (BKA).
In den vorliegenden Akten fehlt der 23. Februar 1992 komplett. Was ist an diesem Tag geschehen? Wer hat warum entschieden, dass der Festgenommene wieder auf freien Fuß gesetzt wird? Und man stößt auf eine Merkwürdigkeit: Die erste Vernehmung mit Szczepanski soll am 23. Februar erfolgt sein. Das Datum ist handschriftlich dazu gefügt.
Bei genauer Betrachtung sieht es aber so aus, als sei die Zahl 22 in 23 umgeändert worden. Die Grüne Fraktion weist in ihrem Sondervotum explizit auf diese Unregelmäßigkeit hin.1
Warum wurde die Datumszahl verändert und wann? Die Grünen mutmaßen, dass Rechtsanwalt Christoph Kliesing eine noch unveränderte Fassung habe, in der "22.02.92" stehe. Die Akten besitzt Kliesing, weil er einen Mandanten vertritt, der später Opfer von Szczepanski wurde. Doch auch in den Akten des Anwalts findet sich bereits die seltsame Zahl "22" bzw. "23". Damit ist zumindest der Verdacht zerstreut, die Akte könnte, bevor sie dem Untersuchungsausschuss vorgelegt wurde, verändert worden sein.
Kliesing jedoch ist überzeugt, dass die erste Vernehmung mit Szczepanski nicht erst am 23. Februar, sondern am 22. Februar, dem Tag seiner Festnahme, stattfand. Alles andere mache ermittlungspraktisch keinen Sinn, zumal der Vernehmungsbeginn mit 17:15 Uhr angegeben ist und die Festnahme am Nachmittag erfolgte. Alle Vernehmungen an den Folgetagen begannen am Vormittag zwischen 9:15 Uhr und 10:30 Uhr und gingen bis zum Abend.
Die Datumsfrage ist keine Nebensächlichkeit. Daran hängt das mögliche Szenario, Szczepanski könnte an jenem 22. oder 23. Februar 1992 für eine Kooperation mit einer Behörde gewonnen, beziehungsweise dazu genötigt worden sein. Und um das zu verschleiern, wurde die erste Vernehmung nachträglich auf den 23. Februar datiert.
Wer ein solches Szenario verneint, spielt auch die Ungereimtheit herab. So geschehen im allgemeinen Feststellungsteil des UA-Abschlussberichtes. Ein Grund, warum sich das Ausschussmitglied der Grünen beim Beschluss dieses Teils enthalten hat. Die SPD schreibt in ihrem Sondervotum gar, es gebe "keine Hinweise", dass Szczepanski noch für eine andere Sicherheitsbehörde oder einen Nachrichtendienst gearbeitet habe. Das ist objektiv unrichtig.
Hinweise
Tatsächlich gibt es mehrere Hinweise darauf. Einer kam von dem Betroffenen selbst, der wiederholt angegeben hat, er habe schon vor seiner Tätigkeit für das Brandenburger Amt als V-Mann gearbeitet. Er wollte sich zwar nicht mehr erinnern, für wen und ab wann, aber er brachte die Situation seiner Verpflichtung mit einer Nacht in einer Gefängniszelle in Verbindung.
Außerdem lagen dem Ausschuss zwei Schreiben des früheren VS-Chefs von Brandenburg, Wolfgang Pfaff, vor, in denen im Plural von "Kontakten Szczepanskis zu Verfassungsschutzbehörden" und zu "Sicherheitsbehörden" die Rede ist.
Welche Behörde könnte den jungen Neonazi damals im Februar 1992 im Knast von Königs Wusterhausen rekrutiert haben? Nach Überzeugung der Linksfraktion hat Szczepanski vom Bundeskriminalamt (BKA) eine Vertraulichkeitszusage erhalten. Damit sei er "faktisch ein Spitzel" der Generalbundesanwaltschaft geworden. Weil in der Ermittlungsakte der Behörde ein Aktenband fehle, habe dieser Umstand aber nicht weiter untersucht werden können. Einen Hinweis auf eine Spitzeltätigkeit Szczepankis für einen "anderen Geheimdienst" wollen die Linken aber nicht gefunden haben.
Über die Rolle von V-Personen des BKA ist allgemein wenig bekannt. Die Frage ist kürzlich aber im Amri-Komplex aufgetaucht, bei Sitzungen des Bundestagsuntersuchungsausschusses, der den Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin aufklären soll. Auch die oberste Polizeibehörde arbeitet ganz selbstverständlich mit dem Mittel des Spitzel.
Oder wurde Szczepanski vielleicht vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Dienst genommen? - was auch Rechtsanwalt Kliesing für denkbar hält. Das Kölner Amt hatte sich schon vor Szczepanskis Festnahme in den Fall gemischt, um Informationen gebeten und sich für die Razzia ausgesprochen. Duftmarken des BfV tauchen dann in der weiteren Spitzelbiografie an verschiedenen und entscheidenden Stellen immer wieder auf.
So war das Bundesamt, obwohl Szczepanski in Diensten des Brandenburger Landesamtes stand, über alle Aktivitäten "Piattos" informiert. Unter anderem, weil die sogenannten "Deckblattmeldungen" des LfV auch nach Köln gingen. Das BfV taxierte "Piatto" als eine aus "bundesweiter Sicht hochwichtige, kaum ersetzbare Quelle".
Sie habe Erkenntnisse geliefert, ergänzte das LfV, die "sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht für den Bund und alle anderen Landesverfassungsschutzämter von größtem Gewicht" gewesen seien. "Piatto" erhielt im Verfassungsschutzverbund die Einstufung als Quelle der Güteklasse "A". Es ist die höchste Kategorie, verantwortlich für die Einstufung ist das Bundesamt.
Bundesweite Bedeutung - das eröffnet Raum für Gedankenspiele, auch weil die heute vorgenommene Justierung der Quelle auf einen regionalen Einsatz damit nicht so recht zusammenpassen will. Spuren Szczepanskis führen zum Beispiel bis nach Baden-Württemberg. Sie wurden noch von keinem U-Ausschuss untersucht. In Baden-Württemberg geschah der zehnte NSU-Mord an einer Polizeibeamtin.
Das BfV war auch an der Abschaltung "Piattos" im Juni 2000 beteiligt, wenn nicht sogar dafür hauptverantwortlich. Die genauen Umstände sind bis heute nicht klar. Und das Amt hatte nach dem Auffliegen des NSU ebenfalls seine Finger im Spiel.