Nachtaktiver Bundestag beschließt neues Reiserecht
- Nachtaktiver Bundestag beschließt neues Reiserecht
- Handlungsbedarf bei den reiserechtlichen Vorschriften wegen Onlinehandel
- Der Gesetzgeber wollte den Verbraucherschutz verbessern
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Der Bundestag hat am 2.6. um 1:55, fünf Minuten vor Sitzungsende, in zweiter und dritter Lesung das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften behandelt und angenommen
In der längsten Sitzungsnacht dieser Legislaturperiode hat der Bundestag im Schweinsgalopp 30 Gesetzesänderungen durchgepeitscht, will dies aber nicht als Nacht- und Nebelaktion bezeichnet wissen.
Die ursprüngliche Hoffnung, mit dem neuen Reiserecht das Wetterrisiko auf die Reisebüro abwälzen zu können, hat sich nicht erfüllt. Dafür wurde das Buchen von Urlaubsreisen ab dem Frühjahr 2018 ein wenig europäisch vereinheitlichter und somit notgedrungen etwas formalisierter und bürokratischer.
Unbekannter Grund zur Eile
Die Bundesregierung hat es mit der Umsetzung von Europäischen Richtlinien häufig nicht besonders eilig und riskiert durchaus so manches Vertragsverletzungsverfahren. Aus bislang unbekannten Gründen musste es bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen EU 2015/2302 in nationales Recht nach schier end- und teilweise auch fruchtlosen Diskussionen sowie zahlreichen Stellungnahmen jetzt plötzlich ganz schnell gehen.
Eine Verschiebung in die kommende Legislaturperiode erschien den Regierungsparteien und den reiserechtlichen Beratern offensichtlich zu riskant. Nachdem die Behandlung im Bundestag in der Vergangenheit mehrmals verschoben wurde, kam das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften am 2. Juni 2017 zu nachtschlafender Zeit morgens um 1:55 in zweiter und dritter Lesung in den Bundestag. Es wurde noch vor Sitzungsende um 2:00 Uhr angenommen und verabschiedet.