"Nicht der Adventskranz ist das Problem, sondern der Grenzwert"
Die Delegierten der CDU sollen auf ihrem Parteitag im Dezember nicht nur über einen neuen Bundesvorsitzenden, sondern auch über einen neuen Stickoxid-Grenzwert entscheiden
Unlängst berichtete die Zeit (die trotzdem für eine Beibehaltung des Grenzwerts und sogar für weitere Verschärfungen plädiert), dass es bis heute keinen Beleg dafür gibt, dass der Stickoxid-Straßengrenzwert "irgendwas mit den gesundheitlichen Auswirkungen von NO2 zu tun hätte". Die Gutachter, die ihn festlegten, schätzten "mangels brauchbarer Daten" einfach, "dass ein Gasherd die mittlere jährliche NO2-Konzentration im Haushalt auf 40 Mikrogram erhöht" und schlugen dann "diese Größe als Richtwert" vor.
Die EU übernahm diesen Grenzwert, ohne dass die Regierungen der Mitgliedsländer ihn hinterfragten. Jetzt fordert der Berliner Landesverband der CDU, ihn auf seine wissenschaftliche Evidenz zu prüften. Überzeugt hat die Politiker anscheinend ein jahreszeitlich anschauliches Beispiel des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung. In der Begründung des Antrags dazu heißt es nämlich: "Wenn selbst ein Adventskranz den aktuellen Grenzwert überschreitet, dann ist nicht der Adventskranz das Problem, sondern der Grenzwert".
Damit bezieht sich der Landesverband auf eine Kritik des MPI an einer methodisch und konzeptionell fragwürdigen Modellrechnung im Auftrag des Umweltbundesamtes zu eher statistisch behaupteten als bewiesenen angeblichen NOx-Toten. Zwar gibt es noch zahlreiche andere Studien, die eine Korrelation zwischen allgemeiner Luftverschmutzung und Gesundheitsproblemen (beziehungsweise dem Sterberisiko) herstellen - aber auch hier fehlt der konkrete Kausalitätsnachweis, dass eine bestimmte Menge an Stickoxid in dieser Luft einen bestimmten Effekt hat und dass nicht zahlreiche andere Faktoren vom Feinstaub bis zum blutdrucksteigernden Stress in Städten für die Auswirkungen verantwortlich sind (vgl. dazu auch Forscher: Feinstaub-Problem "nicht auf dem Schirm").
Dass bislang noch niemand ernsthaft ein Adventskranz- und Kerzenverbot durchsetzen will, hängt auch damit zusammen, dass die NOx-Richtwerte in geschlossenen Wohn- und Büroräumen um 20 µg/m³ höher sind als die Grenzwerte an Straßen. An anderen Arbeitsplätzen darf der Stickoxidgehalt sogar bis zu 24 Mal so hoch sein, obwohl sich Menschen dort täglich acht Stunden lang aufhalten. Das Umweltbundesamt meinte dazu: "Aufgrund des EU-Grenzwertes für die Außenluft von 40 µg/m³ im Jahresmittel und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse strebt der Ausschuss für Innenraumrichtwerte AIR die Aktualisierung der Bewertung für Stickstoffdioxid im Innenraum an."
Theoretisch haben es Bewohner oder Besitzer von Wohnräumen außerdem selbst in der Hand, ihre Belastung zu regeln (wenn sie nicht am Straßenrand wohnen). Praktisch müssen sie dazu aber nicht nur auf Kerzen und Zigaretten, sondern auch auf Kopierer, Laserdrucker, Gasheizungen und Kaminöfen verzichten. Wollten sie das im Büro durchsetzen, dürfte der Wunsch in vielen Fällen auf Unverständnis beim Arbeitgeber stoßen. Was nicht heißen soll, dass solche Geräte nicht tatsächlich Gesundheitsprobleme verursachen können. Ebenso wie Adventskränze. Aber "epidemiologisch ist ein Zusammenhang zwischen Todesfällen und bestimmten NO2-Exposition im Sinne einer adäquaten Kausalität nicht erwiesen" - so der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags zur Dieselaffäre.
Langer, verschlungener und unsicherer Weg nach Straßburg und Brüssel
Bis ein wissenschaftlich fundierterer neuer Grenzwert gefunden und festgesetzt ist, soll dem Antrag des Berliner CDU-Landesverbandes nach die Gültigkeit des alten ausgesetzt werden. Diese Forderung findet den Informationen der Bild-Zeitung nach auch Unterstützung in anderen "Großstadtverbänden der Union", weshalb nicht ausgeschlossen ist, dass der Berliner Antrag auf dem CDU-Bundesparteitag im Dezember eine Mehrheit findet.
Dann müssten die Unionsabgeordneten im Europaparlament daran arbeiten, ihre Fraktionskollegen von der christdemokratischen EVP und deren informelle Koalitionspartner von den Sozialdemokraten vom Sinn einer Neufestsetzung zu überzeugen. Ob das gelingt ist offen, auch wenn es in anderen europäischen Städten wie London, Paris, Madrid, Barcelona und Athen ebenfalls Fahrverbote gibt. In Italien und Frankreich existieren sogar Pläne, diesel- beziehungsweise (in Paris sogar) bezinbetriebene Personenkraftwagen bald ganz aus Städten auszusperren (vgl. Metropolregion Paris steigt in den Ausstieg von Diesel- und Benzin-Fahrzeugen ein).
Gesetz soll Verhältnismäßigkeitsprüfung vorschreiben
Darüber hinaus hat die EU-Kommission im Mai Deutschland (ebenso wie Frankreich, Ungarn, Italien, Rumänien und das Vereinigte Königreich) vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt, "weil die vereinbarten Grenzwerte für die Luftqualität nicht eingehalten werden und in der Vergangenheit keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden". Die Länder, also auch Deutschland, hätten 10 Jahre Zeit gehabt, etwas zu unternehmen.
Nun will die Große Koalition ein Gesetz erlassen, das vor der Verhängung von Fahrverboten eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorschreibt, die das Jahresmittel mit einbezieht. Damit sollen Fahrverbote in 56 von 70 gefährdeten Städten verhindert werden. In Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf, Dortmund, Stuttgart, Ludwigsburg, Reutlingen, Heilbronn, Darmstadt, Wiesbaden Freiburg und Kiel würde es sie allerdings trotzdem geben, weshalb man auch Fahrzeuge mit Euro-4- und Euro-5-Norm davon ausnehmen will, wenn ihr NOx-Ausstoß unterhalb von 270 Mikrogramm liegt.