Notfallpläne beim atomaren Katastrophenfall

Evakuierungspläne gibt es nur für den Umkreis von 10 km um AKWs

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Wenn es bei der energiepolitischen Wende der bayerischen Regierung bleibt, dann wird der im Rahmen des Moratoriums abgeschaltete Siedewasserreaktor Isar 1 bei Landshut vom Netz bleiben und dauerhaft abgeschaltet werden. Der bayerische Umweltminister Söder meint, dass der Betreiber E.ON anders als RWE auch keine Klage gegen die vorübergehende Abschaltung einreichen wird. Aber wie steht es dennoch um die Sicherheit der verbleibenden Reaktoren – und wie ist man in Bayern auf einen Gau vorbereitet?

Gestern hat Umweltminister noch einmal deutlich gemacht, dass es die CSU ganz eilig hat und auf dem Gaspedal steht. Vorgestellt wurde der bundesweit erste Energie-Atlas für Bayern, nach Söder "ein wichtiges und umfassendes Instrument, um den Umstieg auf Erneuerbare Energien weiter zu beschleunigen".

Mit der neuen grün-roten Regierung in Baden-Württemberg will Söder einen Wettlauf um die schnellste energiepolitische Wende machen, obwohl in Bayern noch zwei Drittel des Stroms von den 5 AKWs kommen: Isar 1 und 2, Grundremmingen B und C und Grafenrheinfeld. Dazu gibt es noch den Forschungsreaktor der Technischen Universität München FRM II in Garching, der trotz ursprünglicher Vereinbarung nun mindestens bis 2016 mit hoch angereichertem Uran (HEU) betrieben wird, also mit waffenfähigem Uran. Eigentlich war vorgesehen gewesen, bis 2010 auf mittel angereichertes Uran (MEU) umzurüsten.

Interessant ist, dass sich auch die CSU – schließlich war Parteiheld Franz-Josef Strauß auch der erste Atomminister Deutschlands – vehement für die Laufzeitverlängerung ausgesprochen hatte. Ministerpräsident Seehofer hatte sich sogar für eine unbegrenzte Laufzeitverlängerung stark gemacht, alles dürfe nur von der Sicherheit abhängen. Nach Fukushima sagte Umweltminister Markus Söder: "Die Frage der Sicherheit kann nicht hoch genug bewertet werden. Ergibt sich aus den Sonderprüfungen Verbesserungsbedarf, wird nachgerüstet."

Die Sonderinspektionen, die die bayerische Regierung über den von der Bundesregierung angeordneten Stresstest durchführen will, müssten auch die Katastrophenschutzpläne umfassen, wenn das bislang als unwahrscheinlich ausgeschlossene, doch geschehen kann – und in Fukushima in Übereinstimmung mit der Eintrittswahrscheinlichkeit geschehen ist. Ob die Reaktorsicherheitskommission auch die Katastrophenschutzempfehlungen verändern wird, ist noch nicht klar. An die von der Strahlenschutzkommission beschlossenen Empfehlungen halten sich bis dahin noch die für den Katastrophenschutz verantwortlichen Behörden. Für mehr als die Empfehlungen und den von diesen zugrunde gelegten Annahmen muss man nicht vorsorgen und macht es daher auch nicht.

"Selbst beim schlimmsten denkbaren Unfall bleibt die Radioaktivität im Reaktorgebäude eingeschlossen"

Zum Katastrophenschutz hatte der bayerische SPD-Landtagsabgeordnete Ludwig Wörner Anfang Oktober 2010 eine Anfrage an die bayerische Regierung gestellt, die nach dem Beschluss zur Laufzweitverlängerung am 11.11.2010 beantwortet wurde. Die Antwort ist deswegen weiterhin interessant, weil nach Fukushima noch einmal deutlich wurde, dass es keine ausgereiften Notfallpläne für einen Supergau gibt, für den man sich als behördlich und gesellschaftlich zu akzeptierendes Restrisiko auch gar nicht vorbereiten muss.

Nach den auch in Bayern geltenden Katastrophenschutzplänen ist vorgesehen, die Menschen nur in einem Umkreis von 10 km um die Kernkraftwerke Isar 1 und 2, Gundremmingen B und C (A ist seit 1977 nach einem Störfall abgeschaltet und wird zurückgebaut) sowie Grafenrheinfeld zu evakuieren. Wie das bayerische Innenministerium Telepolis mitteilte, hält man sich dabei eben an die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission, die eine Evakuierung nur der Zentral- und Mittelzone vorsieht, also bis 10 km um das AKW, wie das auch beim Link auf ./34480_2.pdf von E.ON der Fall ist. Als Grenzwert für eine Evakuierung wird in den Radiologischen Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden gelten "100 mSv als Summe aus effektiver Dosis durch äußere Exposition in sieben Tagen".

Darüber hinaus – München ist nur knapp 80 km westlich von Isar 1 und 2 gelegen – gibt es, weil man sich auf die Angaben der Strahlenschutzkommission stützt, keine Pläne, wie man das nahe gelegene Landshut evakuieren könnte. Das bestätigte Hellmut Böhmisch, bei der Regierung von Niederbayern für den Katastrophenschutz zuständig, im Bayerischen Fernsehen.

Bei dem mit HEU betriebenen FRM 2 in Garching für München ist nur eine Evakuierungszone von 2 km vorgesehen. Daher gibt es auch hier keine Evakuierungspläne für die Millionenstadt. Nur gut, dass die Strahlenschutzkommission bestätigt hat, so die TU München, "dass selbst beim schlimmsten denkbaren Unfall die Radioaktivität im Reaktorgebäude eingeschlossen bleiben würde und deshalb außerhalb des Geländes der Anlage keine einschneidenden Maßnahmen wie z. B. eine Evakuierung der Bevölkerung erforderlich werden würden". Deswegen muss man auch nichts vorbereiten, wie das die Betreiber von Fukushima auch wieder einmal bestätigt haben. Für die TU zumindest noch 2008 gar kein Problem, wie in einer Link auf ./34480_1.pdf für die Bürger versichert wird, weil alle Störfälle beherrschbar seien:

Der Aufbau der Anlage macht sich darüber hinaus konsequent die physikalischen Gesetze zunutze, so dass alle anzunehmenden Störfälle beherrschbar sind, ohne Auswirkungen auf die Beschäftigten am Campus Garching, auf die Studenten oder gar die umliegenden Anwohner zu haben.

Rundherum Sicher! Aus der Broschüre der TUM

Analysen im Bereich des Restrisikos werden nicht durchgeführt

Ähnlich sicher war man sich bei der Antwort des bayerischen Staatsministeriums des Inneren auf die Anfrage des SPD-Abgeordneten. Danach gefragt, welche Radioaktivität bei einem "auslegegungsüberschreitenden Ereignis" freigesetzt werden könnten, heißt es, dass das "Kerninventar" – von den Brennstäben in Abklingbecken wird schon gar nicht gesprochen – "auch bei extremen Ausnahmen nicht vollständig an die Umgebung freigesetzt" wird. Das muss man glauben, denn Details dazu, so das Ministerium, würden sich "nur aufgrund eingehender ingenieurwissenschaftlicher Analysen erarbeiten (lassen), die für Ereignisabläufe im Bereich des Restrisikos nicht durchgeführt wurden". Das kann nur heißen, dass das Restrisiko niemanden etwas angeht und kein Problem darstellt, weil es eben nicht eintreten kann. Eine Einstellung, die angeblich auch die Physikerin Merkel vor Fukushima anhing.

Zudem müsse ein solches Ereignis, wird beruhigend versichert, "auch nicht zwangsläufig mit Radioaktivitätsfreisetzung verbunden (sein), schon gar nicht mit einer katastrophalen". Zahlen werden nur für die Freisetzung innerhalb von sechs Stunden nach Ende der Kettenreaktion geliefert. Was darüber hinausgeht, darüber wollte man sich weder in der Politik noch bei den Betreibern oder in den zuständigen Behörden Sorgen machen. Gefragt nach der maximalen Fläche, die nach einem Gau und einem Richtwert von 100 Millisievert evakuiert werden müsse, heißt es lapidar:

Detaillierte Angaben zu den Auswirkungen katastrophaler Radioaktivitätsfreisetzungen können nur aufgrund definierter Ereignisabläufe ermittelt werden. Wie unter 1 bereits angedeutet, liegen solche Szenarien, die wissenschaftliche Aussagen liefern könnten, nicht vor, da hierzu eine Fülle von Annahmen getroffen werden müssten, die sich quantitativ nur sehr schlecht bzw. überhaupt nicht eingrenzen lassen.

Weil also "seriöse Aussagen" nicht möglich seien, macht man lieber gar keine – und hat demgemäß auch keine Katastrophenschutzpläne für Ereignisse, die über das Geplante hinausgehen, wie dies gerade in Fukushima geschehen ist. So wird Sicherheit erzeugt – durch Ausblendung. "Konkrete Aussagen" zu Evakuierungsplänen will man sowieso nicht machen, weil da zu viele Faktoren hereinspielen würden. Ziel sei es, die Menschen "rechtzeitig vor der Freisetzungsphase zu evakuieren", aber auch da ist gut, dass die bayerischen Kernkraftwerke so sicher sind:

Aufgrund der Bauart der kerntechnischen Anlagen in Bayern geht man jedoch davon aus, dass eine Freisetzung, wenn nicht verhindert, zumindest erheblich um ca. 28 bis 72 Stunden hinausgezögert werden kann.

Da trifft es sich, dass Betreiber und Staat, der die Genehmigung für das Betreiben von Kernkraftwerken gibt, keineswegs unbegrenzt für eventuelle Schäden haften. Der Betreiber müsse, so das Ministerium, mindesten 700 Millionen Euro "zur Verfügung stellen können". Garantiert werde eine Gesamtschadensersatzleistung von 1.500 Millionen. Die ist, "falls der Betreiber keinen weiteren Schadensersatz mehr leisten kann, aus öffentlichen Mitteln zu erbringen". Wie bei den Banken steht also auch bei der Atomenergie der Staat ein, wenn es brenzlig wird. Das wird dann als Marktwirtschaft verkauft. Auch hier wird es interessant werden, ob die von der Bundeskanzlerin eingesetzten Kommissionen zu anderen Ergebnissen kommen werden.