Notwendige Eingriffe

Zensur zwischen öffentlich und privat. Teil 6: Das Zensur-Paradoxon

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"Quis custodiet ipsos custodes?" fragte sich bereits Decimus Junius Juvenalis – und diese Fragestellung ist heute aktueller denn je: Wer kontrolliert die Zensoren? Mit am deutlichsten wird diese Problematik in der Frage des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor bildungsfeindlichen Elternhäusern, die aus religiösen oder anderen Gründen den Umgang mit Medien soweit einschränken, dass das Erlernen von Medienkompetenz verhindert wird.

Nicht alle Eltern taugen als lebenstüchtige Erzieher: Viele kommen mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Veränderungen schlechter zurecht als ihre Kinder und flüchten sich in bildungsfeindliche Ideologien. Oft neigen solche Eltern dazu, anstatt ihre Kinder auf eine Welt von morgen vorzubereiten, sie für eine Welt von gestern enkulturieren zu wollen, die nur noch als verengte Realitätswahrnehmung der Eltern existiert.

Bildungsfreiheit vs. Schutz der Ehe und Familie

Bildung ist einer der Katalysatoren von Freiheit, der von außen zugefügt werden muss, damit eine Reaktion in Gang kommt. Sie ist nicht nur Voraussetzung für Chancengleichheit, sondern ebenso unumgängliche Voraussetzung für Chancenfreiheit. In den USA haben Minderjährige deshalb in bestimmten Fällen ein Recht auf Information ohne Zustimmung der Eltern – etwa im Zusammenhang mit Abtreibungen. In Deutschland wäre eine Abwägung der Rechtsgüter im Einzelfall notwendig, die wegen des grundgesetzlich festgehaltenen Schutzes der Ehe und Familie dem Jugendlichen durchaus weniger Informationsfreiheit gewähren könnte als in den USA.

Doch Jugendschutz muss auch Schutz der Informationsrechte von Jugendlichen gegenüber den Restriktionen von Behörden, Religionsgemeinschaften oder bildungsfeindlichen Kulturen sein. Medien können durch die Übertragung des in einer Gesellschaft für verbindlich erachteten Wissens- und Normenkanons als Hilfsmittel bei der Enkulturation dienen.1 Sie können als "Techniken der Universalisierung" Jugendlichen bei der Loslösung aus beschränkten Bindungen helfen und sie von der "Vorherrschaft des Unmittelbaren und Lokalen" befreien.2 Kindern fundamentalistischer Christen oder Moslems bieten sich neben der Schule oft nur Medien als Enkulturationsinstanz; wird es Eltern ermöglicht, diesen Ausgleich zur eigenen Einflussnahme vollständig zu unterbinden, werden Kinderrechte nicht geschützt, sondern verletzt.

Mein Kampf

Rod-und-Todd-Effekt

Wird einem Kind Konsum von Medien weitgehend untersagt, kann es sich auch nicht mit den Medien auseinandersetzen, lernen Medien einzuschätzen, zu beurteilen und mit ihnen verantwortungsbewusst umzugehen. Mangelnde Auseinandersetzung mit Medien führt zum Rod-und-Todd-Effekt, zu totaler und damit gefährlicher Medieninkompetenz, die in der Simpsons-Folge Bei Simpsons stimmt was nicht! satirisch umgesetzt ist. In der Serie sind Rod und Todd die Kinder des christlichen Fundamentalisten Ned Flanders und dürfen nicht fernsehen. Als sie doch einmal eine Folge der Gewaltserie Itchy & Scratchy zu Gesicht bekommen, meint Rod: "Daddy, was ist das rote Zeug, das dem Kätzchen aus den Ohren rauskommt?" und Todd fragt: "Dad, soll ich auf Rod mit einem spitzen Gegenstand einstechen, so wie die Maus das gemacht hat?"

Mehr noch als der staatliche Jugendschutz vernachlässigt der private dieses Problem der Medieninkompetenz: In einer 1950 erschienenen und später "April Fools" benannten Donald-Duck-Geschichte von Carl Barks für "Walt Disney's Comics and Stories #127" sieht man im Hintergrund eines Panels auf einer Müllhalde ein Buch mit dem Titel "Mein Kampf" - ganz offenbar ein Verweis auf Adolf Hitlers Werk. Obwohl die Publikation in der Müllhalde liegt – der Comic also wenig zur Verherrlichung des Nationalsozialismus geeignet ist - wurde der Gag in der deutschen Fassung entfernt.

Kein Kampf

Hier diente die Selbstzensur offenbar weniger dem Jugendschutz, als der Vermeidung von unbequemen Erinnerungen. Fürchtete der deutsche Verlag Comicverbote von Eltern, denen Hitlers "Mein Kampf" auf der Müllhalde als amerikanische Demütigung erscheinen könnte, oder wollte er nur peinliche Situationen vermeiden, in denen Kinder ihre Eltern fragen, was denn "Mein Kampf" bedeute?

Der Erwerb von Medienkompetenz wird durch solch unkontrollierte Zensur gerade verhindert. Sie nutzt weniger dem Schutz des Kindes als der Bequemlichkeit der Eltern, die vor ihnen unangenehmen Fragen verschont bleiben. Zur Schutzpflicht eines demokratischen Rechtsstaates im Medienzeitalter gehört damit auch und vor allem ein Schutz vor unangemessener Privatzensur – eine ungewohnte Aufgabe, an die sich viele Verwaltungsstellen erst noch gewöhnen müssen. Ein positives Beispiel ist hier das Einschreiten des Freistaates Bayern gegen die religiös motivierte Privatzensur im Biologieunterricht an einer Oberpfälzer Schule.3 Im Bezug auf das Internet steht ein solcher Fall noch aus.

Notwendige für die Aufrechterhaltung der Bildungs- und Informationsfreiheit wäre also eine "Zensur der Zensoren", wie sie der amerikanische Medienkritiker Jon Katz bereits 1997 forderte – nicht nur für Eltern, sondern auch für Massenmedien wie das Fernsehen. Katz stellte fest, dass der Konzentrationsgrad bei solchen Medien die Redefreiheit weitaus mehr unterminiert, als dies direkte Regierungseingriffe jemals könnten. Ein – wie Jon Katz es bezeichnete - "what-we-really-ment-to-say"-Paragraph 4 wäre angesichts der immer größeren Macht von PR-Firmen 5 die notwendigste und dringendste Form von Zensur – die aber bislang von der Politik verweigert wird.

Zu Teil 1: Wer wacht über die Wächter?

Zu Teil 2: Kinder, Pornos, Killerspiele

Zu Teil 3: Von Tittmonning nach Tuntenhausen

Zu Teil 4: Virtuelle Hausrechte

Zu Teil 5: Kaufen, Lesen, Sprechen