Wer wacht über die Wächter?
Zensur zwischen öffentlich und privat. Teil 1
Ist Zensur zu Anfang des 21. Jahrhunderts tatsächlich noch vorwiegend ein öffentlicher Eingriff oder dient sie in staatskorporatistischen Mischformen wie den "Selbstverwaltungsorganen" nicht eher dazu, Produkten auch im Sinne großer Medienunternehmen den letzten kulturindustriellen Vereinheitlichungsschliff1 zu verpassen? Und inwieweit nützt Zensur weniger schutzbedürftigen Verbrauchern (wie etwa Kindern) als Wettbewerbsinteressen – insbesondere wenn sie durch ursprünglich für andere Zwecke geschaffen Rechtsinstrumente wie das Urheber- das Marken- oder das Patentrecht ausgeübt wird?
Der Mythos vom unzensierbaren Internet
Werfen wir einen Blick auf die Anfänge der Internetzensur: Vielen Benutzern erschien es damals, als ob das internationale Netz gänzlich unzensierbar wäre. Zensur, so die klassische Auffassung, sollte sich, "am gesellschaftlichen Konsens [...] orientieren, auf den sich eine Kultur oder ein Land geeinigt" hat. Das Internet aber war kein Land – es war international. Wenn es in den 1990er Jahren eine Kultur war, dann war ihr Konsens eine grundlegende Abscheu vor Zensur, wie die wütenden Reaktionen und die sofort angebotenen Umgehungslösungen gegen die damaligen Zensurversuche nahe legen.2
Im Internet-Mutterland USA scheiterten staatliche Zensuroffensiven wie der Communications Decency Act (CDA) oder der Child Online Protection Act (COPA) stets vor Gericht. Diese Urteile schützten nicht nur Amerikaner, sondern Menschen überall auf der Welt vor Zensur. Dadurch, dass sie auf amerikanischen Servern sowohl Inhalte abrufen als auch anbieten konnten, waren sie indirekt von der amerikanischen Verfassung behütet, die durchaus umfassendere Abwehrrechte gegen den Staat gewährt als beispielsweise das deutsche Grundgesetz.
Vielen schien es, als ob das internationale Medium eher kulturelle Einschränkungen beseitigen könne, als sich einer Zensur zu beugen.
Andere Länder, andere Sitten
Homosexualität etwa wird in vielen Ländern schwer bestraft – in Deutschland ist sie nach Aussagen führender Politiker "gut so." Die Bundesrepublik Deutschland wiederum kriminalisiert die Verwendung nationalsozialistischen Symbolguts und die Leugnung des Holocaust, während in den USA Holocaustleugner zu Diskussionen in Schulen eingeladen werden.3 Irland verbietet Informationen über britische Abtreibungskliniken, in Ontario gilt Volker Schlöndorffs Film "Die Blechtrommel" als Kinderpornographie und in Alabama ist seit April 1998 der Verkauf von Vibratoren gesetzlich untersagt4.
In Japan definierte die Rechtsprechung bis in die 1990er Material dann als "schädlich für die öffentliche Moral", wenn Schamhaare und Penisse sichtbar waren. Dagegen war die Darstellung des Geschlechtsaktes – auch in Magazinen für Jugendliche – kein Problem.5 In Filmen und Serien von Toshio Maeda konnten deshalb Monster mit penisähnlichen Tentakeln Mädchen ohne Schamhaare vergewaltigen – was nach den alten japanischen Zensurvorschriften völlig unbeanstandet blieb. Die wegen der japanischen Zensur eingefügte Symbolik lässt die Filme außerhalb Japans perverser wirken als das Verbotene, für das die Symbole stehen. Umgekehrt werden die Eigenheiten deutscher Zensur, wie die Verwendung von grünem Schleim statt Blut in Computerspielen, von Japanern, die nach Deutschland kommen, als besondere Perversion empfunden.
Von der Sperre zum PR-Debakel
Trotzdem begann in Deutschland im Winter 1995 eine Internet-Zensuroffensive, als Compuserve auf Betreiben der Münchner Staatsanwaltschaft den Zugang zu mehr als 200 Newsgroups weltweit sperrte – was allerdings durch den Eintrag eines anderen Newsservers leicht zu umgehen war. Die Aktion blieb deshalb zensorisch weitgehend wirkungslos, entwickelte sich aber stattdessen zu einem PR-Debakel nicht nur für Compuserve, sondern vor allem für die Bundesrepublik: weltweite Vergleiche mit den Bücherverbrennungen der Nazis und Boykottaufrufe gegen deutsche Produkte waren die Folge.
Ebenso verhielt es sich mit der Sperrung der Seiten des Neonazis Ernst Zündel und einer wegen Anti-Bahn-Inhalten verbotenen Ausgabe der Zeitschrift "Radikal" im folgenden Jahr. Spiegelungen der Seiten und zahlreiche Umgehungsangebote überall auf der Welt machten aus den Sperrversuchen zunächst lediglich "kostenlose Werbe- und Verbreitungsaktion[en]."6 Nach längerer Prozesszeit erwies sich nicht der direkte staatliche Eingriff, sondern eine Klage der Deutschen Bahn vor einem Amsterdamer Gericht als zumindest teilweise wirksames Zensurmittel: Danach nahm der niederländische Provider XS4ALL die Seiten vom Netz. Wenige Tage später mahnte das Unternehmen die deutschen Tochterunternehmen der Suchmaschinen Google, Yahoo und Altavista erfolgreich ab, nachdem sie sie ebenfalls zuvor über Links beziehungsweise Spiegel- und Archivseiten in Kenntnis gesetzt hatte.
Zensur nach 9/11
Nach dem Anschlag auf das World Trade Center erhielten die Zensurinitiativen Auftrieb. Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) konnten unter Bezugnahme auf die in § 99 der deutschen Strafprozessordnung geregelte Postbeschlagnahme islamistische Dschihad-Websites sperren, ohne dass die Maßnahme größere Zensurdiskussionen oder unerwünschte Werbeeffekte ausgelöst hätte.
Ende 2001 drängte das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen die auf seinem Territorium ansässigen Provider zur Zensur von nach deutschem Recht illegalen Web-Inhalten. Dabei berief sie sich auf die §§ 8 und 18 des Mediendienste-Staatsvertrags der Länder (MDStV). Der Telekommunikationsprovider ISIS änderte daraufhin seinen Domain Name Server, der Anfragen an die meist amerikanischen URLs an ein Meldeformular der Düsseldorfer Bezirksregierung weiterleitete. Die Maßnahme, konnte durch den Eintrag eines anderen Nameservers von jedem Benutzer höchst einfach behoben werden und hatte den Nebeneffekt, dass die seit den letzten Zensurversuchen fast vergessenen Neonazi-Webseiten durch den Wirbel wieder etwas Aufmerksamkeit auf sich ziehen konnten.
In den Teilen 2 bis 6 der Serie wird es um Jugendschutz sowie um technische, privatisierte, und um Zensur durch Überwachung gehen.
Teil 2: Kinder, Pornos, Killerspiele