Polen - erneute Reparationsforderungen

Lehrer aus Bydgoszcz auf dem Weg zur Exekution im Fordoner "Tal des Todes" (1. November 1939). Bild: gemeinfrei

In Polen wird von Deutschland eine Entschädigung für die Zerstörungen während des Zweiten Weltkriegs gefordert, ein aktuelles Urteil in Italien stärkt die Befürworter

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Dem Verfassungsgericht in Warschau liegt ein Schreiben der Abgeordneten der Regierungspartei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS) vor, in dem beantragt wird, die Immunität des deutschen Staates für "Verbrechen im Zweiten Weltkrieg" abzuerkennen.

Nach einer internationalen Regelung kann kein Land dem Gericht eines anderen Landes unterliegen. Die PiS will nun das Verfassungsgericht dazu bewegen, diese Regelung in Bezug auf deutsche Verbrechen im Zweiten Weltkrieg als "verfassungswidrig" zu erklären. "Ein Staat, der sich Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht hat, verliert seine Immunität", heißt es in dem Schreiben der 100 Abgeordneten der Regierungspartei.

Dieser Antrag gilt als eine Fortsetzung der Forderungen nach Entschädigung gegenüber Deutschland, die im Juli begannen.

Parteichef Jaroslaw Kaczynski, der als Graue Eminenz wirkt, griff damals das Thema auf, Minister und die Medien des Regierungslagers folgten. Vor allem mit dem Gedenken an den Warschauer Aufstand, die Erhebung der polnischen Heimatarmee gegen die deutschen Besatzer am 1. August 1944, zeigte das Staatsfernsehen TVP in den Abendnachrichten fast täglich Berichte über deutsche Kriegsverbrechen. In einer Expertise des polnischen Sejms vom September wurden Ansprüche von 840 Milliarden Euro erhoben.

Deutschland stützt sich hingegen rechtlich auf ein internationales Abkommen Polens mit der DDR aus dem Jahr 1953. Darin wurde auf Ansprüche gegenüber Ost- wie Westdeutschland verzichtet. Zudem verweist Berlin auf Entschädigungszahlungen wie auf die 1,3 Milliarden Euro, die an rund 700.000 ehemalige polnische Zwangsarbeiter ausgezahlt wurden.

Nach der Idee des PiS-Abgeordneten Arkadiusz Mlarczyk, der auch die Expertise verantwortete, könnten demnächst polnische Geschädigte den deutschen Staat in Polen zivilgerichtlich verklagen.

Doch ähnliche Klagen wurden bereits 2012 von dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag abgewiesen. Damals hatte ein italienisches Gericht die Staatsimmunität Deutschlands und die Klagen von italienischen NS-Opfern zugelassen. Auch der polnische Rechtsprofessor Marcin Matczak erklärte gegenüber den polnischen Medien, dass das Verfahren der PiS keine Chance hätte.

Verbrechen der deutschen Besatzung bleiben ein brisantes Thema in Polen

Unter politischen Druck könnten jedoch polnische Gerichte geraten, die bei Klagen auf die internationale Rechtslage verweisen, sollte das bereits regierungsnahe polnische Verfassungsgericht Deutschlands Immunität aberkennen. Die PiS versucht derzeit, die Gerichtsbarkeit unter Kontrolle zu bekommen, zwei umstrittene Gesetzesverstöße werden derzeit zwischen der Partei und dem Präsidenten Andrzej Duda ausgehandelt.

Dass dieser Politikstil auf Kosten der bilateralen Beziehungen geht, beklagen liberale Stimmen in Polen. Die Zeitung "Gazeta Wyborza" stellt fest, dass bei den Jamaika-Verhandlungen in Berlin vom Verhältnis zu Frankreich, nicht jedoch zu Polen die Rede ist. Zudem sorgte Justizministerin Ursula von der Leyen in der Illner-Talkshow für Wirbel in den PiS-nahen Medien, da sie dafür warb, "den jungen demokratischen Widerstand in Polen" zu unterstützen.

Das Thema Verbrechen der deutschen Besatzung ist in Polen weiterhin aktuell und verständlicherweise sehr emotional. Von Ende 1939 bis Anfang 1945 kamen im von NS-Deutschland besetzten Polen sechs Millionen polnische Staatsbürger ums Leben.

Immer wieder kommen Prominente auf die Besatzungszeit zu sprechen, wie etwa diese Woche der ehemalige Trainer der Nationalmannschaft Jacek Gmoch in einem Interview.

Arkadiusz Mlarczyk verbreitet aktuell auch die These, die bei anderen PiS-Politikern immer wieder anklingt, dass Deutschland eine der reichsten Nationen der Welt sei, da es nie mit dem Zweiten Weltkrieg "abgerechnet"/ "dafür die Verantwortung getragen" habe.

Italienisches Gericht verurteilte Deutschland wegen Kriegsverbrechen zu Reparationszahlungen

Die Opposition, vom Staatsfernsehen TVP nur noch "totale Opposition" benannt, ist darum bei diesem Thema gespalten. Der vormalige Verteidigungsminister Tomasz Siemoniak und wichtiger Kopf der liberal-konservativen Partei "Bürgerplattform" (PO) sprach sich im September auch für Reparationen aus, kritisierte jedoch den Stil der nationalkonservativen Regierung. Der diese Woche gekürte PO-Bürgermeisterkandidat für Warschau, Rafal Trzaskowski, hat sich gegen Reparationsforderungen ausgesprochen und wird von den Medien des Regierungslagers darum entsprechend angegriffen.

Dabei erfuhren die polnischen Forderungen durch ein Gerichtsurteil in dieser Woche in dem italienischen Ort Sulmona eine neue Dynamik. Das Gericht verurteilte Deutschland für die Ermordung von 128 Personen in dem Abruzzen-Dorf Rocarasso im Jahre 1943 zur Zahlung von 1,6 Millionen Euro an die Gemeinde und 5 Millionen Euro an die Hinterbliebenen.

Wenn auch hier Deutschland auf seine Immunität verweisen wird, so steigt mit dem italienischen Gerichtsurteil der Erwartungsdruck in Polen, mit Klagen schließlich doch erfolgreich zu sein. Als Reaktion auf das Urteil hat bereits ein PO-Abgeordneter eine Klage gegen Deutschland begrüßt.