Polizisten sollen ohne richterliche Genehmigung Computer durchsuchen dürfen

In ihren "Leitlinien zur inneren Sicherheit" propagiert die CDU fantasielose Law-and-Order-Politik, die nur strengere Strafen und erweiterte Rechte für die Polizei kennt

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Wenn sonst keine Ideen mehr da sind, neigen Politiker und Parteien oft genug zum Rückgriff auf die bewährte Law-and-Order-Politik. Da herrschen schöne Zustände, mit denen sich Wählerstimmen fangen lassen können: Ängste werden angesprochen und stimuliert, es gibt anscheinend ein konkretes Böses, der Staat kann gestärkt, schnelle Mittel präsentiert und damit Handlungsfähigkeit demonstriert werden. Obgleich bei der CDU auch nicht alles zum Besten steht, was den Umgang mit Geld und damit die Aufrechterhaltung von Werten und Normen des Handelns anbelangt, hat der Bundesvorstand der Partei davon unberührt Leitlinien zur inneren Sicherheit als Diskussionspapier veröffentlicht. Und obwohl gesagt wird, dass "Innere Sicherheit keine Experimente zu Lasten der Bevölkerung" verträgt, scheint man einmal wieder das Heil in der Verschärfung von Strafen und der Ausweitung von polizeilichen Befugnissen zu suchen - natürlich auch, was das Internet betrifft.

Wie gewohnt liest man auch in diesem Diskussionspapier - etwas anderes wäre auch für politische Reflektion zu viel verlangt - keinerlei Gedanken zu den eigenen Verstrickungen und die Auswirkungen auf die öffentliche Moral, wenn Politiker mit Millionen hantieren. Zwar wird propagiert, dass "die Verharmlosung von Rechtsverstößen ein völlig falsches Signal" sei und "verheerende Folgen für die Rechtstreue" habe, aber das entsprechende Verhalten des ehemaligen Bundeskanzlers oder des ehemaligen Innenministers wird dabei nicht erwähnt. Böse sind halt doch immer die Anderen - und die werden am besten durch eine "wirkungsvolle und schnelle Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs" gezähmt. Die gibt dann auch den jungen Menschen, deren "Kriminalitätsentwicklung" den CDU-Politikern besonders Sorge bereitet, eine "klare Orientierung". Wer nicht hören will, muss fühlen, Sicherheit durch Abschreckung oder wie man das einfache dahinter steckende "Konzept" immer nennen mag. Dazu soll etwa die "Strafbarkeitslücke" zwischen Jugendarrest und Jugendstrafe geschlossen, das Höchstmaß der Jugendstrafe auf 15 Jahre hinaufgesetzt werden. Aber man setzt auch auf Rechtskundeunterricht an den Schulen und die Aufnahme der Bewertung von Disziplin und sozialem Verhalten ins Schulzeugnis. Der vermehrte Einsatz des begrenzten Führerscheinentzugs als Strafe ist sicher überzeugender als nur die nebenbei angesprochene elektronische Fußfessel.

Insgesamt sieht es schlimm in unserer Gesellschaft aus, auch wenn die Klagen alt sind. Werte werden aufgegeben, Normen verfallen, Familie und Nachbarschaftsbereich lösen sich auf - und die "Keimzellen der Kriminalität" breiten sich aus. Gemeint sind damit die Orte im öffentlichen Raum, an denen sich störende Mitbürger aufhalten: "Vandalismus, Schmierereien und Belästigung, etwa durch aggressives Betteln, die örtliche Drogenszene, die Verwahrlosung von Straßen und Plätzen sowie die Beschädigung öffentlicher Verkehrsmittel beschäftigen uns oft mehr als spektakuläre Verbrechen." Graffiti-Täter müssen strenger bestraft werden, die Polizei soll gegen die Verwahrlosung vorgehen können, überhaupt mehr präsent sein und von freiwilligen Polizeihelfern unterstützt werden, während gleichzeitig der "offene Einsatz von Videotechnik" verstärkt werden soll. Zur Sauberkeit gehört auch der strengere Umgang mit Ausländern, die viel schneller abgeschoben werden können sollen.

Im Zuge der Nulltoleranz gegenüber Intoleranz will die CDU entschlossen gegen jede Form von Intoleranz, Hass und Gewalt vorgehen, pflegt sie aber mit der populistischen Verschärfung des Ausländerstrafrechts selbst weiter. Ein Ausbau des Verfassungsschutzes ist da notwendig, aber auch eine Einschränkung des Versammlungsrechts würde sich die CDU wünschen. Schon bei vermuteter "Gefahr einer nachhaltigen Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland" sollen Verbote möglich sein, zudem sollen die "befriedeten Bezirke" vermehrt werden, um den Extremisten keine medienwirksame Kulisse zu bieten.

Schaffung des "nötigen Handlungsspielraums" für die Strafverfolger

Doch was man für den wirklichen Raum fordert, gilt natürlich allemal für den virtuellen Raum oder, wie sich die CDU ausdrückt, für die "Hochtechnologie-Kriminalität". Vermutlich aber haben alle Ordnungspolitiker jeder Couleur an den Überwachungsmöglichkeiten, die durch digitale Netze möglich werden, Geschmack gefunden. Opposition gibt es derzeit nicht, und wo man auch hinschaut, findet man dieselbe Formel gebetsmühlenhaft wiederholt, die sagt, dass das Internet große Vorteile gebracht habe, aber gleichzeitig auch dunkle Seiten habe, die man bekämpfen muss, weil es keinen rechtsfreien Raum geben darf. Die Bekämpfung der Computerkriminalität und die Verschärfung des deutschen Computerstrafrechts war denn auch unlängst Thema einer Großen Anfrage der CDU/CSU, auf die hin die Bundesregierung unter anderem auf das "Übereinkommen zur Datennetzkriminalität" des Europäischen Rats verwies, in dem erstmals auf internationaler Ebene eine ganze Reihe neuer Straftatbestände definiert werden.

"Ein weltweites Datennetz erleichtert die Kommunikation von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft und erhöht ihre Leistungsfähigkeit .... In den letzten Jahren haben sich aber auch kriminelle Handlungen im weltweiten Datennetz drastisch vermehrt."

Ebenso formelhaft wie die Inszenierung der Gefahr ist deren "Problemlösung". Die Kriminalität schränkt die weitere Nutzung des Internet ein, gefährdet die Wirtschaft und das Vertrauen der Kunden. Man muss also die Sicherheit und Überwachung verstärken. Das mag dem E-Commerce dienen, aber ob damit gleichzeitig das Vertrauen der Bürger in das Internet etwa als Kommunikations- und Informationsmedium auch zur politischen Meinungsäußerung verstärkt wird, bleibt doch fraglich, interessiert aber, so scheint es, hierzulande und auch kaum anderswo Regierung und Opposition. "Datennetze", so auch hier das Mantra, "sind kein rechtsfreier Raum", aber demokratisches Recht muss auch freie Räume zulassen, selbst wenn aufgrund dieser Freiheit auch Störungen entstehen können.

Forsch schlägt denn die CDU vor, dass zur "wirksamen Strafverfolgung von Softwarepiraterie oder erfolgten Hacking-Attacken" die Strafverfolgungsbehörden das "nötige Handlungsinstrumentarium" besitzen müssen. Netzbetreiber müssen zur Zusammenarbeitet mit der Polizei verpflichtet werden, so dass sie sofort Telefonüberwachung "rund um die Uhr" ermöglichen oder Verbindungsdaten vollständig übermitteln. So ganz nebenbei wird für die "wirksame Strafverfolgung und Gefahrenabwehr" gefordert, dass Computer "ohne Hinzuziehung von Staatsanwälten oder Richtern" durchsucht werden können, was auch auf andere Computer in einem Netzwerk erweitert werden soll. Keiner großen Begründung oder irgendeiner Erwähnung des Datenschutzes oder des Schutzes der Privatsphäre bedarf es denn angesichts solcher gewünschten Eingriffe, wenn auch "Mindestfristen bei der Speicherung von Daten" verlangt werden.

Und um die Sache noch runder zu machen, sollen "zum Schutz der Bevölkerung" auch vermehrt DNA-Analysen durchgeführt werden, zumal sich damit ja auch der Nachweis der Unschuld erbringen lasse, was andersherum heißt, wer keine Probe abgibt, könnte schon verdächtig sein. Auf jeden Fall sollen DNA-Proben nicht nur dann genommen und gespeichert werden, wenn es wie bisher bereits zu schweren Straftaten gekommen ist, und sie sollen auch möglichst lange aufbewahrt werden, um immer wieder mit Spuren an Tatorten verglichen werden zu können.