Recht, Maschinen und die Idee des Posthumanen

Seite 3: Ein Blick in die Zukunft: Das Allnet und die Maschinisierung des Menschen

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Bereits in naher Zukunft wird das "Internet der Dinge" das bisherige Internet ablösen. Schon heute sind es nicht mehr nur Desktop-Geräte, die miteinander über das Internet kommunizieren. Längst ist das Internet durch Notebooks, Tablets und Smartphones mobil geworden. Der nächste Schritt wird darin bestehen, dass mehr und mehr Alltagsgegenstände, z.B. Kleidungsstücke, mittels miniaturisierter Maschinen (z.B. RFID-Chips) Daten vorrätig halten, abliefern und austauschen. Teilautonome Pkw werden von ihnen benötigte Daten und Software in Echtzeit aus dem Internet beziehen, aber auch untereinander Daten austauschen. In der Fabrik der Zukunft arbeiten teilautonome Maschinen, die über das Internet miteinander verknüpft sind. Die vernetzten Maschinen werden sozusagen zu Augen, Ohren und Händen des Internet. Dieses neue, im Arbeitsleben wie im Alltag allgegenwärtige Internet ließe sich am treffendsten als "Allnet" bezeichnen.

Parallel zur Differenzierung in der Maschinenwelt schreitet die Maschinisierung des Menschen weiter voran. Schon heute ist der Einsatz komplexer Prothesen (dazu gehört etwa auch die neue Datenbrille von Google) und künstlicher Geräte im menschlichen Körper keine Seltenheit mehr, man denke nur an Insulinpumpen, Herzschrittmacher und maschinelle Neurostimulatoren ("Hirnschrittmacher"). Technisch ohne Weiteres zu realisieren ist auch schon der "Einbau" von Mikroprozessoren in den Unterarm und den Unterschenkel, die es ermöglichen, ihre Träger auch aus großer Distanz zu identifizieren oder zur Abwicklung von Bezahlvorgängen dienen können. Zu nennen sind ferner Bein- oder Armprothesen, die heute ihren Trägern weit mehr Kraft, Schnelligkeit und Ausdauer verleihen können als Menschen ohne derartige Prothesen besitzen. Die Möglichkeiten einer "Cyborgisierung des Menschen", also der Verschmelzung von Menschen mit Maschinen, nehmen zu.

Damit stellt sich eine ganze Reihe interessanter Rechtsfragen: Sind Prothesen Körperteile oder Sachen? Gibt es einen Anspruch auf die bestmöglichen Ersatzteile? Müssen dafür die Krankenversicherungen aufkommen? Darf man sich gesunde Körperglieder, z.B. Arme oder Beine, entfernen lassen, um die amputierten Glieder durch leistungsfähigere künstliche Gliedmaßen zu ersetzen? Wie weit darf die "Cyborgisierung" eines Menschen, also der Einbau künstlicher Körperteile, gehen? Ab welchem Anteil von "künstlichen Teilen" hört ein Mensch auf, Mensch zu sein, und wird zur Maschine? Gibt es in solchen Fällen auch einen Wechsel im Rechtsstatus - vom Menschen zur bloßen Sache?

Moralische Maschinen als neue Spezies?

Ein Zukunftsproblem, das aber schon heute interessante Fragen aufwirft, ist die Entwicklung autonomer Roboter, die es an Intelligenz und Umsicht mit Menschen aufnehmen können oder sie darin, bei hinreichendem Fortschritt der Technik, sogar weit übertreffen. Welchen moralischen und rechtlichen Status werden derartige Maschinen haben? Können sie Pflichten und Rechte besitzen? Und lassen sich Konzepte wie "Grundrechte" oder gar "Würde" auf Maschinen übertragen?

Derartige Fragen werden nicht bloß in der Science-Fiction-Literatur, sondern auch in der Ethik und der Rechtwissenschaft diskutiert. Bereits vor über 70 Jahren formulierte der US-amerikanische Science-Fiction-Autor Isaac Asimov seine drei "Robotergesetze"8, die das Miteinander von Menschen und autonomen Maschinen ermöglichen sollten:

  1. Ein Roboter darf kein menschliches Wesen verletzen oder durch Untätigkeit gestatten, dass einem menschlichen Wesen Schaden zugefügt wird.
  2. Ein Roboter muss den ihm von einem Menschen gegebenen Befehlen gehorchen - es sei denn, ein solcher Befehl würde mit Regel eins kollidieren.
  3. Ein Roboter muss seine Existenz beschützen, so lange dieser Schutz nicht mit Regel eins oder zwei kollidiert.

Aus juristischer Sicht sind diese Regeln naiv. Sie versagen bereits bei einfachen Notstandsfällen, in denen sich gleichwertige Güter gegenüberstehen. Ein Beispiel ist folgender Fall: Roboter R kehrt in die Raumstation zurück und findet dort seine menschlichen Kollegen A und B in akuter Lebensgefahr vor. Doch nur einen von beiden kann er retten. Ein Roboter, der den Asimov‘schen Regeln folgen würde, würde hier wohl zwei gleich starken rechtlichen Handlungsimperativen unterliegen: "Rette A!" und "Rette B!". Doch da nicht beide Rechtsgebote erfüllt werden können, befindet sich der Roboter in einer dilemmatischen Situation, für welche die Asimov'schen Regeln keine Lösung bereithalten (nach deutschem Recht wäre ein menschlicher Akteur nach den Grundsätzen der sog. "rechtfertigenden Pflichtenkollision gerechtfertigt, wenn er nur eine von zwei gleichstarken, aber nicht gemeinsam erfüllbaren Pflichten befolgt).

Es ist bemerkenswert, dass die Asimov'schen Regeln bei der Entwicklung moderner Roboter offenbar keine Rolle spielen. Das gilt nicht bloß für vergleichsweise simple Industrie- oder Haushaltsroboter, die noch gar nicht über genug Autonomie verfügen, um diese Regeln sinnvoll anwenden zu können. Gerade im technisch wohl am weitesten vorangeschrittenen Bereich, der Kriegsrobotik, werden die Asimov'schen Regeln nicht implementiert. Nicht zuletzt deshalb ist der Einsatz von Drohnen zu militärischen Zwecken so umstritten.

Technikphilosophen aus dem Umkreis des "Post-" oder "Transhumanismus"9 haben eine Zukunft skizziert, in denen die Roboter beginnen, den Menschen in allen relevanten Hinsichten zu übertreffen. Eine neue, uns überlegene Spezies sei im Entstehen. Der kalifornische Robotiker und Zukunftsforscher Hans Moravec sprach schon vor über 20 Jahren von den "Kindern unseres Geistes", die uns schon bald unendlich überlegen sein würden:

Heute sind unsere Maschinen noch einfache Geschöpfe, die wie alle Neugeborenen der elterlichen Pflege und Fürsorge bedürfen und kaum als ‚intelligent’ zu bezeichnen sind. Doch im Laufe des nächsten Jahrhunderts werden sie zu Gebilden heranreifen, die ebenso komplex sind wie wir selbst, um schließlich über uns und alles, was wir kennen, hinauszuwachsen, so dass wir eines Tages stolz sein dürfen, wenn sie sich als unsere Nachkommen bezeichnen. Da diese Kinder unseres Geistes nicht auf den stockenden Gang der biologischen Evolution angewiesen sind, werden sie sich ungehemmt entfalten und sich gewaltigen Aufgaben von grundsätzlicher Bedeutung im größeren Universum zuwenden. Wir Menschen werden eine Zeitlang von ihrer Arbeit profitieren. Doch über kurz oder lang werden sie, wie biologische Kinder, ihre eigenen Wege gehen, während wir, die Eltern, alt werden und abtreten.

Hans Moravec

Vom Nutzen von Zukunftsvisionen

In vielen Intellektuellenkreisen gehört es zum guten Ton, Technikvisionen wie diese abschätzig zu behandeln. Techniker werden nicht wirklich ernst genommen, vor allem dann nicht, wenn sie sich über die Zukunft äußern. Gleichzeitig werden freilich die zahllosen Verbesserungen unserer Lebensbedingungen, die wir Technikern und Ingenieuren verdanken, bereitwillig, aber unreflektiert in Anspruch genommen. Bemerkenswerterweise verbindet sich die Arroganz der sog. "Geisteswissenschaftler" häufig mit großer Unwissenheit über die Geschichte, die Methodologie und die Leistungsfähigkeit technologischer Forschung.

Es gibt mindestens drei Gründe, sich auch als Rechtsphilosoph und an Grundlagen und politischen Fragen interessierter Jurist mit technischen Visionen auseinanderzusetzen:

  1. Zum einen enthalten technische Visionen nicht selten Prognosen über unsere Zukunft, die in wenigen Jahren eintreffen. Soll uns der technische Fortschritt nicht vollkommen überraschen, so tun wir gut daran, uns heute schon mit den ethischen und rechtlichen Herausforderungen von morgen zu beschäftigen.
  2. Doch auch wenn die Prognosen der Techniker nicht eintreten, kann die Auseinandersetzung mit den von ihnen entworfenen Visionen sinnvoll sein. Zukunftsbilder, auch solche, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemals Realität werden, spielen in den gesellschaftlichen Debatten um neue technische Möglichkeiten eine große Rolle. So hat etwa die Figur des "Terminator" aus dem gleichnamigen Hollywood-Film die Vorstellungen von humanoiden Robotern wesentlich beeinflusst. Filme wie "HER" oder "Transcendence" (beide 2014) prägen unser Bild von maschineller Intelligenz und den von ihr ausgehenden Gefahren. Der Einfluss derartiger Filme auf die Entstehung von Gefährdungsgefühlen und damit einher gehenden Regelungsbedürfnissen ist höchstwahrscheinlich größer als der Einfluss sozialwissenschaftlicher oder juristischer Erörterungen.
  3. Ein dritter Grund, sich aus rechtsphilosophischer Perspektive mit Technikvisionen zu beschäftigen, liegt darin, dass es auf diese Weise möglich wird, überkommene rechts- und sozialphilosophische Konzepte in einem neuen Licht zu sehen und zu überprüfen. Verfremdende Szenarien erleichtern es bisweilen enorm, Grundkonzepte unser Politik und Ethik neu zu durchdenken.

Humanismus und Menschenwürde

Ein Grundkonzept unserer Rechtsordnung ist der Humanismus. Das Wort besitzt eine Vielzahl von Bedeutungen und bezieht sich u.a. eine bestimmte philosophische und politische Bewegung, eine Epoche, eine Tradition, ein Bildungsprogramm, eine Weltanschauung, oder auch nur eine moralische Einstellung. Zentral für den politischen (oder juristischen) Humanismus ist die Forderung, der Staat müsse sich an den Menschenrechten und vor allem der Menschenwürde des einzelnen Menschen orientieren.10

"Menschenwürde" kann in diesem Zusammenhang als ein Ensemble von verschiedenen menschlichen Basisrechten gedeutet werden. Dazu gehören etwa das Recht auf ein materielles Existenzminimum, auf minimale Entfaltungsfreiheit, auf Freiheit von extremen Schmerzen, das Recht auf grundsätzliche Rechtsgleichheit, auf Kontrolle intimster Informationen, Schutz vor Gehirnwäsche und anderen irreparablen Eingriffen in die Psyche und vor ähnlich tiefgreifenden Verletzungen. Von Menschenrechten im üblichen Sinn unterscheiden sich die die Menschenwürde konstituierenden Teilrechte dadurch, dass sie niemals und unter keinen Umständen rechtlich wirksam eingeschränkt werden können. Einschränkungen der Menschenwürde sind damit immer rechtswidrig. Der Staat ist verpflichtet, die Menschenwürde seiner Bürgerinnen und Bürger zu wahren und aktiv zu schützen (vgl. Art. 1 GG), also Zustände, die der Menschenwürde zuwiderlaufen, zu beseitigen.

Die vor allem seit der Aufklärung im 18. Jahrhundert im Westen prominent vertretene und teilweise auch umgesetzte Konzeption von Menschenwürde und Menschenrechten wurde immer wieder kritisiert und angegriffen, nicht bloß durch theokratische, totalitäre und autoritäre Gegenmodelle, die sich auf durch Gottheiten geoffenbarte "ewige Wahrheiten" oder den Willen eines irgendwie "begnadeten" Führers berufen, sondern auch durch den technischen Fortschritt. Gerade im Kontext der Fortentwicklung von autonomen Systemen und Robotern wird oft die Abkehr von angeblich "veralteten" humanistischen Vorstellungen beschworen und ein neues, "post-" oder "transhumanistisches" Denken eingefordert, allerdings zu Unrecht, wie im folgenden abschließenden Abschnitt zu zeigen sein wird.

Moralische Maschinen im Transhumanismus: die "Culture"-Romane von Ian M. Banks

Unter "Transhumanismus" versteht man eine vor allem in den USA hervorgetretene philosophische Strömung, die den technischen Fortschritt nicht bloß in der Robotik, sondern auf allen Feldern unter Einschluss der Humanbiotechnologie, der Gentechnologie und der Nano-Technologie im Grundsatz begrüßt und fordert, der Mensch solle sich mit Hilfe der neuen Techniken "über sich hinaus" weiterentwickeln. Zu den geistigen Vätern dieser Bewegung gehören so unterschiedliche Denker wie Pico della Mirandola und Friedrich Nietzsche, aber auch Julien Huxley und Nick Bostrom.

In der Science-Fiction-Literatur sind die transhumanistischen Visionen aufgegriffen und verarbeitet worden, so etwa in den "Culture"-Romanen des kürzlich verstorbenen britischen Autors Ian M. Banks.11 Die "Culture", zu deutsch "Kultur", ist ein sich über die gesamte Galaxis erstreckendes Reich, das von maschinellen Geistwesen, den "minds", kontrolliert und in gewisser, noch näher zu präzisierender Weise beherrscht wird. Die Geistwesen sind das Ergebnis einer jahrtausendelangen Evolution künstlicher Intelligenz, die von menschlichen Artefakten - Computern - ihren Ausgang genommen hat, inzwischen aber unermesslich weit über das menschliche Fassungsvermögen hinausreicht.

Ihnen steht eine technikgestützte Machtfülle zur Verfügung, die sie den Menschen, ihren Schöpfern, so überlegen macht wie die Götter der antiken Mythologie den Griechen zur Zeit Homers. Dennoch sind sie nicht allmächtig: es existieren andere, fast ebenso mächtige Zivilisationen, und der Herrschaftsbereich der "Kultur" bleibt auf unsere Galaxis beschränkt, während das Universum von Banks als unendlich und selbst für die leistungsfähigste Intelligenz in seiner Ganzheit nicht fassbar dargestellt wird. Dahinter steht - möglicherweise - ein pantheistisches Verständnis der Welt.

In unserem Zusammenhang bemerkenswert ist, dass die von Menschen geschaffenen maschinellen Geistwesen ihre Schöpfer nicht unterdrücken, sondern respektieren und ein postmaterielles Gemeinwesen geschaffen haben, in welchem dank einer ungeheuer weit fortgeschrittenen Technik die Bedürfnisse aller Menschen, die sich der "Kultur" anschließen, fast vollständig befriedigt werden können. Es gibt kein Geld mehr, und auch das Recht, verstanden als sanktionsbewehrte Zwangsordnung, spielt in Banks Zukunftsgesellschaft keine große Rolle. Krankheiten und auch der Tod sind besiegt, Arbeit und Spiel gehen ineinander über. Es ist eine Welt nahezu vollständiger Selbstbestimmungs- und Selbstentfaltungsmöglichkeiten; den Menschen stehen fast beliebige Angebote der körperlichen oder geistigen Verbesserung ("Enhancement") zur Verfügung. Sie können ihr Leben und ihre Tätigkeiten frei wählen.

Die "Kultur" wird von moralischen Prinzipien beherrscht, die sich mit Stichworten wie "gegenseitiger Respekt", "Autonomie im Denken und Handeln" und "Verbot der Zufügung vermeidbaren Leids" umschreiben lassen. Hüter dieser Prinzipien und Werte ist aber nicht mehr der Mensch, es sind vielmehr die Maschinen. Banks vertritt die These, dass ihre intellektuelle Überlegenheit auch moralische Überlegenheit zur Folge hat. Der Mensch ist nicht mehr der Mittelpunkt der Welt (er war es nie, glaubte es aber lange zu sein), er steht aber im Mittelpunkt seiner Welt, die die moralischen Maschinen hüten und bewahren. Die humanistischen Hauptforderungen an eine humane Gesellschaftsordnung, insbesondere die Orientierung an der Menschenwürde und den Menschenrechten, werden sämtlich erfüllt, ja sogar übertroffen. Humanismus und Transhumanismus stehen bei Banks nicht im Gegensatz zueinander. Es ist vielmehr gerade der technische Fortschritt, der der Verwirklichung der humanistischen Ideale dient.

Es ist hier nicht möglich, das von Ian Banks entworfene außerordentlich facetten- und gedankenreiche Zukunftsszenario näher zu behandeln, obwohl er viele Themen anspricht, die gerade aus ethischer und rechtsphilosophischer Sicht von großem Interesse sind. Hier sind einige davon: Wie lässt sich die conditio humana in einer von allen materiellen Schranken befreiten Zivilisation beschreiben? Wo liegen die Grenzen individueller Handlungsfreiheit der Menschen innerhalb der "Kultur"? Was ist das politische System der "Kultur" - eine Demokratie? Eine Herrschaft der Maschinen? Oder eine Anarchie? Ist eine Kultur, die ganz auf Leidvermeidung und Glücksmehrung ausgerichtet ist, mit traditionellen religiösen Werten vereinbar? Was bedeutet "interkulturelle Kompetenz" in einer von unzähligen, sich sowohl in ihren Werten wie in ihren technischen Fähigkeiten teilweise radikal unterscheidenden Rassen und Zivilisationen bevölkerten Galaxis? Gibt es ein Recht oder gar eine Pflicht "humanitärer Intervention", wenn in fremden Kulturen leidensfähige Wesen unterdrückt oder sogar zielgerichtet gequält werden? Und unterliegen "Geistwesen", wie sie von Ian Banks imaginiert wurden, moralischen oder gar rechtlichen Bindungen jenseits derer, die sie sich selbst gegeben haben?

Schluss

Das Thema "Recht und Maschinen" hat sich als sehr viel weiter und facettenreicher herausgestellt, als dies viele vielleicht zunächst erwartet haben. Der Siegeszug der Maschinen stellt das Recht vor große Herausforderungen. Die Auseinandersetzung mit den Maschinenvisionen des Transhumanismus kann den Weg zu ethischen und rechtsphilosophischen Grundlagenfragen eröffnen, die sich heute schon stellen oder sich doch in näherer Zukunft stellen werden. Insofern bleibt zu wünschen, dass Ethiker, Rechts- und Sozialphilosophen lernen, mit den Problemstellungen, Ideen und Visionen der Techniker etwas offener und kreativer umzugehen, als dies bislang, jedenfalls im deutschen Sprachraum, geschehen ist.

Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf ist Leiter der Forschungsstelle RobotRecht an der Universität Würzburg.

Der hier veröffentlichte Text basiert auf einem Vortrag, den der Verfasser am 19.1.2014 auf Einladung von Prof. Dr. Klaus Mainzer an der TU München gehalten hat. Eine ausführlichere Fassung wird abgedruckt in: E. Hilgendorf/S. Hoetitzsch (Hrsg.), Technik und Recht. Beiträge der ersten Würzburger Tagung zum Technikrecht (erscheint voraussichtlich Anfang 2015).

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