Rundfunkgebühren: Ein möglicher Ausweg aus der Erhöhung?

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Ein Trick für widerspenstige Länder und Kritik an der Regierungsnähe: Die Zukunft des ÖRR in der Waagschale.

Mit der Erhöhung des Rundfunkbeitrags stehen die nächsten lauten Dissonanzen in der Konzertreihe "Auf der Suche nach dem verlorenen sozialen Frieden" auf dem Programm. Geht es nach einem Bericht der privaten Medienkonkurrenz zu den ÖRR, so gibt es einen Trick, um das anstehende Ärgernis zu verschieben.

Er ist verblüffend simpel. In Kurzform lautet er: Das entscheidende Papier einfach nicht unterschreiben. Heißt, die Länder ignorieren die Empfehlung der KEF zur Gebührenerhöhung und stellen das für die Umsetzung notwendige Papier, den Rundfunkfinanzierungstaatsvertrag mit der neuen Höhe des Rundfunkbeitrags, nicht aus. Es bleibt bei der alten Höhe. So die Theorie.

Öffentlich verbreitet hat den Trick die FAZ. Ob er aus der eigenen Ideenwerkstatt stammt, um etwas Bewegung in die Diskussion zu bringen. Oder ob dies Überlegungen sind, die aus Kreisen widerspenstiger Länder durchgestochen wurden, ist für Nichteingeweihte nicht zu erschließen.

Das Nein der Länder

Bekanntlich gibt es keine Mehrheit der Länder für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags, was sich zuletzt bei der Tagung der Länder-Rundfunkkommission als Stand der Dinge bestätigte.

Schon bevor die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, im November – noch unverbindlich – empfahl, die Rundfunkgebühren ab 2025 auf knapp 19 Euro im Monat zu erhöhen, kam ein starkes Ablehnungssignal aus Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.

Der Handlungsdruck

Jetzt kommt der Handlungsdruck. Am 23. Februar wird die verbindliche Empfehlung der KEF zur Höhe des Beitrags ab 2025 erwartet.

Eigentlich müssten sich die Länder an die Empfehlungen halten, was aber, wenn die Länderparlamente nicht zustimmen, was nicht unwahrscheinlich ist? Für eine Änderung der Beitragshöhe im Staatsvertrag müssen die Länder allesamt zustimmen.

Sachsen-Anhalt hatte bei der letzten Beitragserhöhung 2021 nicht zugestimmt. Als Konsequenz wurde das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Über dessen Entscheidung wurde die Erhöhung durchgesetzt.

Dass Sachsen-Anhalts Regierung es damals wagte, der Erhöhung nicht zuzustimmen, setzte einerseits Schockwellen, die bis heute nachwirken. Anderseits richten sich jetzt, angesichts der Ablehnungssignale gleich aus mehreren Ländern, die Augen auf das Bundesverfassungsgericht, als letzte Entscheidungsinstanz.

Das Bundesverfassungsgericht vermeiden

Dem wollen die Länder, die Nein zur Erhöhung sagen, nun zuvorkommen. In einer internen Runde, wie der Bericht der FAZ nahelegt.

Sollten sich die Länder mit den Öffentlich-rechtlichen Anstalten darauf einigen, dass diese nicht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn kein neuer Staatsvertrag zur Finanzierung geschlossen wird, dann bleibe der gegenwärtige Beitrag weiter bestehen, erklärte der Verfassungsrechtler Dieter Dörr gegenüber der Zeitung.

"Wenn der Vorschlag der KEF, den Rundfunkbeitrag ab 2025 zu erhöhen, von den Ländern nicht aufgegriffen und kein neuer Finanzierungsstaatsvertrag geschlossen wird und die Anstalten nicht gegen diese Untätigkeit beim Bundesverfassungsgericht klagen sollten, bleibt der gegenwärtige Beitrag von 18,36 Euro weiter bestehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung per Vollstreckungsanordnung den Rundfunkbeitrag, wie er im Medienänderungsstaatsvertrag vorgesehen ist, für so lange festgesetzt, bis eine staatsvertragliche Neuregelung durch die Länder‘ erfolgt."

Nach Informationen der Zeitung will die Rundfunkkommission die Intendanten der Sender am Mittwoch nächster Woche, dem 7. Februar, davon überzeugen, nicht zu klagen: "Die KEF hätte zwei Jahre Zeit für neue Berechnungen für den 25. Bericht 2026."