Schily wandelt auf den Spuren des Fürsten Metternich
Auf einer Anhörung im Bundestag ließen Experten kaum ein gutes Haar an den geplanten Anti-Terror-Gesetzen
Sachverständige brachten am Freitagnachmittag erhebliche Bedenken gegen das von Bundesinnenminister Otto Schily geschnürte (Schilys Geheimplan im Kampf gegen den Terrorismus) und nach ersten Verhandlungen mit den Grünen bereits etwas "entschärfte" zweite Anti-Terror-Paket (Der neue Otto-Katalog ist da) vor. Während einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Bundestags fokussierte sich die Kritik auf die uferlose Erweiterung der Befugnisse der Geheimdienste bei einer gleichzeitig witzlosen parlamentarischen Kontrolle. Heiß diskutiert wurde auch über den IMSI-Catcher zur Handy-Überwachung sowie eine Regulierung von Verschlüsselungsprogrammen.
Heftige Proteste gegen die Pläne Schilys brachten vor allem Datenschützer vor. Es sei zwar unbestritten, erklärte der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka, "dass die Sicherheitsbehörden auf die Herausforderung des 11. September mit massiven Maßnahmen" reagieren müssten. Die "Schaffung einer derartigen Vielzahl neuer Befugnisse, wie sie in dem vorliegenden Gesetzespaket enthalten ist", erwachse allerdings "offensichtlich aus dem Bedürfnis heraus", seit Jahren geschriebene Wunschzettel der Sicherheitsbehörden erneut vorzulegen.
Ein "wesentlicher Teil des Sicherheitspakets", sagte Garstka, "hat mit der aktuellen Situation der Terrorismusbekämpfung nichts zu tun." Das zeige die von Schily gewünschte Aufnahme von biometrischen Merkmalen in Pass und Personalausweis besonders deutlich. Schließlich sei kein Fall bekannt geworden, in dem ein terroristischer Gewalttäter sich jemals eines gefälschten deutschen Ausweispapiers bedient hätte. Generell könne man mit Biometrie Fälschern zunächst nicht das Handwerk legen. Um die Zuordnung der Merkmale zu einer Person zu ermöglichen, bräuchte man eine große Referenzdatei zum Abgleich der Bits und Bytes.
Erkennungsdienstliche Maßnahmen fürs ganze Volk
Doch die Schaffung eines solchen Katasters lehnen die Datenschützer strikt ab - schon allein aus historischen Gründen. "Mit der Aufnahme biometrischer Merkmale", führte Garstka aus, "träte das ein, was bereits im 19. Jahrhundert bei der Entdeckung der Einmaligkeit von Fingerabdrücken diskutiert und selbst damals abgelehnt wurde." Dem Staat gehe es um kein geringeres Projekt, als "das ganze Volk zu daktyloskopieren und damit alle Bürger als potenzielle Straftäter abzustempeln". Die Polizei wäre jedenfalls nicht mehr zu bremsen, so der Datenschutzexperte, wenn sie Zugang zu einer solchen Großdatenbank hätte.
Garstka vermisst in diesem Zusammenhang eine hinreichende Diskussion der technischen Rahmenbedingungen der im Raum stehenden Befugnisse. Das zeige sich auch bei der geplanten Einsatzerlaubnis für den umstrittenen IMSI-Catcher, mit dem sich Handy-Nutzer überwachen lassen. Ein solches Werkzeug gestatte gar nicht die Feststellung des Standorts eines Mobiltelefons, zweifelte Garstka die Effizienz des vermeintlichen "Wunder-Tools" für die Ermittler an. Zudem könnten just Nutzer ausländischer Handy-Karten mit dem IMSI-Catcher nicht überwacht werden. Fragwürdig sei die Verwendung dieser Geräte auch, da bei seinem Einsatz "sämtliche Mobiltelefone in der Reichweite des Geräts abgehört werden" oder der Funkverkehr in der entsprechenden Zelle für mehrere Minuten massiv gestört werde.
Datenschützer lehnen Vorratsdatenspeicherung ab
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob hält vor allem die den Geheimdiensten eingeräumte Befugnis bedenklich, Telekommunikationsverbindungs- sowie Teledienstenutzungsdaten bei den Anbietern abzufragen, die sich auf zukünftig erst noch entstehende Daten sowie auf die Herausgabe der Gerätekennung (IMEI) bei Handys bezieht.
Jacob befürchtet zudem, "dass die Diensteanbieter verpflichtet sein sollen, die fraglichen Daten auf Vorrat zu speichern." Momentan müssten sie den einschlägigen Datenschutzverordnungen nach Informationen löschen, die nicht zur Geschäftsabwicklung nötig sind. Auflagen zur Vorratsdatenspeicherung werden - nicht zuletzt aufgrund politischem Druck aus den USA - gerade auf europäischer Ebene heftig diskutiert (Europäische Telekom-Lobby bedauert die Neuauflage der Datenspeicherungs-Diskussion). Jacobs Sorge nährt sich aus der Streichung der im ersten Entwurf des "Otto-Katalogs" noch enthaltenen Formulierung, dass die begehrten Daten nur dann abgefragt werden können, wenn sie bei den Verpflichteten eh aufgezeichnet werden.
Als wichtige Ausgleichmaßnahme zu den diskutierten Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte forderte Jacob zumindest eine "umfassende, ergebnisoffene und gegebenenfalls wissenschaftlich begleite Evaluierung aller neuen Befugnisse." Der oberste Datenschützer Deutschland will dazu vor allem die Rolle des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags, der G-10-Kommission, stärken. Das Bundesinnenministerium sollte seiner Meinung nach deutlich ausführlichere Berichte über die Arbeit der Ermittler und der Geheimdienste an den Bundestag geben.
Reform der Kontrollgremien des Bundestags unabdinglich
Auch die unter den insgesamt 15 Sachverständigen versammelten Verfassungs- und Polizeirechtler pochten im Bundestag auf eine stärkere Überwachung der Überwacher. Der Frankfurter Rechtsprofessor Erhard Denninger sieht für die von Schily gewollten Befugnisse für den Verfassungsschutz "keine Kompetenzbasis". Sicher zu stellen habe das Parlament vor allem, dass die vom Grundgesetz geforderte Trennung von Verfassungsschutz und Polizei aufrecht erhalten werde.
Die Verfassung verbiete zwar keine "Informationsbrücken" zwischen den Institutionen. Die Geheimdienste dürften aber kein Fahndungsinstrument werden oder einen "präventiven, funktionalen Verbund" mit den Polizeien bilden. Der juristische Bedenkenträger hält daher die Anwendung der "strengeren Verfahrenskontrollen des G-10-Gesetzes" auf alle geplanten Befugnisse der Dienste für notwendig.
Randzonen werden ausgetestet
Um zusätzliche Aufgaben wahrnehmen zu können, so Christoph Gusy, der an der Universität Bielefeld den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte inne hat, müsste gleichzeitig bei der Ausstattung des Parlamentarischen Kontrollgremiums "nachgelegt" werden. Der Rechtswissenschaftler hält den Gesetzesentwurf Schily zwar an keiner Stelle für eklatant verfassungswidrig. "Aber es werden Randzonen ausgetestet, die bislang nicht so intensiv diskutiert worden sind."
Gerade die neuen Bestimmungen zum Verfassungsschutzgesetz seien in hohem Maße intransparent und müssten in ein rechtsstaatlich klares Verhältnis gebracht werden. Gusy sieht zudem die Gefahr der "Sekundärnutzung von Daten, die mit dem Ermittlungszweck nichts zu tun haben." So könnten Informationen zwischen öffentlichen und privaten Stellen ohne Auflagen ausgetauscht werden, wobei die "Schnittstellen" weit gehend im Dunkeln blieben.
Schillernder Terrorismusbegriff
Der auf das Asylrecht spezialisierte Frankfurter Anwalt Reinhard Marx geht auch davon aus, dass unter dem Verweis auf den 11. September mit Hilfe des Sicherheitspakets "Unmengen von Daten erhoben" und ausgetauscht werden. So gebe es beispielsweise keine Garantie, dass der Verfassungsschutz die erhobenen Daten nicht an andere Staaten und im zweifelhaftesten Fall sogar an die Herkunftsländer von Flüchtlingen und Asylbewerbern weiterreiche.
Als Grundübel hat Marx genauso wie der Berliner Verwaltungsrechtler Martin Kutscha einen schillernden Terrorismusbegriff in dem Gesetzesentwurf ausgemacht, der an keiner Stelle im Text klar definiert werde. Ähnlich wie Garstka geht es Schily laut Kutscha weniger um die Bekämpfung des Terrors, sondern "um Kriminelle, um Extremisten". Der Professor an der Berliner Fachhochschule für Technik und Wirtschaft verglich den Otto-Katalog im Reichstag daher sogar mit den Karlsbader Beschlüssen, mit denen der österreichische Fürst Metternich zur Knebelung der Presse und zur Unterwerfung der demokratischen Opposition ansetzte. Der Entwurf gehe "in die gleiche Richtung, auch wenn Schily nicht das Format eines Metternichs aufweisen kann."
Sicherheitsbehörden wollen mehr
Angesichts der lautstarken Kritik hatten die auf dem Podium sitzenden Vertreter von Polizei- und Verfassungsschutzbehörden keinen leichten Stand. Der Präsident des Bayerischen Landeskriminalamtes, Heinz Haumer, pochte auf die Einsatzgenehmigung des IMSI-Catchers. "Es wundert mich schon, wie man ihn hier darstellt", bekundete der Ermittlungschef. Er eigne sich "selbstverständlich zur Standortbestimmung", wie auch ein mit Hilfe der Technik erfolgreich verhinderter Menschenraub nach einer Entführung vor zwei Jahren beweise. Zumindest konnten die Abgeordneten dem "Erfolgsbeispiel" entnehmen, dass das Überwachungswerkzeug ganz ohne gesetzliche Legitimierung bereits seit langer Zeit im Einsatz ist.
Eine Erweiterung der Befugnisse beansprucht Haumer auch bei der Rasterfahndung, die nach dem 11. September in den Bundesländern zum Aufspüren von "Schläfern" gestartet wurde. Allein in Berlin wurden dabei bereits 10.000 "unbescholtene Bürger" überprüft, so der Datenschützer Garstka. Haumer kritisierte dagegen, dass der jetzige Auskunftsanspruch beschränkt sei auf enge Fahndungsdaten wie den Kernbereich der Personalien. Der Ermittler würde gerne noch in zahlreiche andere Dateibestände von Firmen und Behörden schauen.
Verschlüsselung ärgert
Ganz nebenbei machte sein Münchner Kollege, Gerhard Forster, bei der Sammlung neu-alter Wunschlisten die Kryptodebatte mal wieder auf. Der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz wiederholte die alte Forderung nach einer Regulierung der "Kryptierung", was einige Abgeordnete zu empörten Zwischenrufen veranlasste. Es könne nicht angehen, dass man im G-10-Gesetz die Verfassungsschützer zunächst mit Lauschbefugnissen ausstatte und dann zulasse, dass die Sache wieder unterlaufen werden könne. "Da fehlt mir, ehrlich gesagt, das Verständnis", gab Forster zu.
Netzaffiner präsentierte sich da noch Heinz Fromm, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Wenn jemand verschlüsselt, "ärgert uns das" zwar, so Fromm. Die Diskussion sei aber müßig. Es sei einfach nicht zu schaffen, über einen Zwang zur Schlüsselhinterlegung oder das angeblich vom FBI lancierte Einspielen von Trojanern auf Rechner der Verdächtigen die Kryptographie so zu beherrschen, dass man tatsächlich an die unverschlüsselten Daten herankomme (FBI-Schnüffelsoftware bringt Antivirenhersteller in Gewissenskonflikte.
Die vorgebrachten Bedenken einer "unangemessenen Freiheitseinschränkung" durch das Schily-Paket teilte Fromm allerdings nicht. Der Kreis der potenziellen Empfänger von Informationen sei klar eingegrenzt. Zudem müsse auch im Inland mehr als bisher dem Umstand der grenzüberschreitenden Aktivitäten von Terroristen Rechnung getragen werden.
Auch die Unantastbarkeit der Wohnung ist nicht mehr heilig
Dass die Begehrlichkeiten der Strafverfolger und Geheimdienste noch lange nicht ausgereizt sind, zeigte schließlich Fromms Forderung, auch Gespräche in Wohnungen mit der entsprechenden Lauschtechnik zu überwachen. Das sei "von erheblicher Bedeutung" für die Terrorismusbekämpfung, wie die Abhörprotokolle italienischer Behörden zeigen würden. Dem Verfassungsschutz sei zwar auch in Deutschland prinzipiell bereits die Möglichkeit gegeben, in die "heiligen vier Wände" vorzudringen. Bisher habe es aber keinen einzigen Anwendungsfall gegeben, da die Auflagen zu hoch seien. "Eine Absenkung ist daher absolut wünschenswert", beschloss Fromm sein Plädoyer.
Eine weitere Ausweitung der Befugnisse der Ermittler, betonte dagegen Garstka immer wieder, lasse die Sicherheitsbehörden nur im "Datenschwall" ertrinken und sei vollkommen unnötig. Das Gesetzespaket sei daher keineswegs eilbedürftig, sagte der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte. Zudem legte er den Parlamentariern ans Herz, die Geltungsdauer der Gesetze durchweg zu beschränken. Die geplante Befristung auf fünf Jahre erscheint Garstka dabei zu lang.