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Streit um Worte oder Pflege der sozialen Kultur? Anmerkungen zur Debatte um das "Betriebsrätemodernisierungsgesetz"
Der Streit innerhalb der Großen Koalition um das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat die Öffentlichkeit wenig bewegt und wurde lediglich von den Verbandsvertretern und vonseiten der Gewerkschaften ausführlicher kommentiert.
Anlass für die Reform ist der Bedeutungsverlust der Vertretung deutscher Arbeitnehmer durch Betriebsräte - eine fortschreitende "Erosion der betrieblichen Mitbestimmung", wie sie etwa von der Linken beklagt wird (Junge Welt, 01.04.2021). Die SPD hatte seinerzeit eine Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes in die Koalitionsvereinbarung eingebracht und Arbeitsminister Hubertus Heil im Dezember 2020 einen Referentenentwurf mit dem Titel "Betriebsrätestärkungsgesetz" vorgelegt. Der schlummerte einige Monate in der Koalitionsabstimmung und löste Stellungnahmen vonseiten der Unternehmer und Gewerkschaften aus.
Von politischer Seite wurde die Dringlichkeit des Vorhabens unterstrichen: NRW-Arbeitsminister und Vorsitzender der CDU-Arbeitnehmerschaft Karl-Josef Laumann sah in der schwindenden Vertretung durch Betriebsräte eine Gefährdung der "deutschen Sozialkultur" und sogar der deutschen "Staatsräson" (WAZ, 27.02.2021).
Inzwischen hat der Entwurf das Kabinett passiert und zur Änderung des Titels geführt, aus dem Betriebsratsstärkungsgesetz wurde das Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Die Chancen der Verabschiedung sind gestiegen, es ist nur nicht leicht nachzuvollziehen, wieso es überhaupt einen Streit um dieses Gesetz gab und wieso ein Arbeitsminister gleich die höchsten Werte der Nation beschwört.
Ein Verstoß gegen den "Betriebsfamilienfrieden"
Bei den Unternehmerverbänden stieß das Gesetzesvorhaben gleich auf grundsätzliche Ablehnung, es wurde ein Anwachsen der Bürokratie befürchtet. Dabei sind die Änderungen, die das neue Gesetz am zuletzt 1972 modernisierten Betriebsverfassungsgesetz vornimmt, minimal. Sie betreffen zum einen den Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, die eine Betriebsratswahl initiieren wollen, und für die Mitglieder der Wahlkommission, zum anderen die Zuständigkeiten des Betriebsrats bei der Qualifikation von Mitarbeitern und bei Fragen der Digitalisierung.
In der Begründung des Gesetzesentwurfs wird darauf verwiesen, dass Betriebsleitungen die Wahl von Betriebsräten zu verhindern suchen, was ein Problem sei – es ist ja bekannt, dass Unternehmen die Initiatoren solcher Wahlen schikanieren oder ihnen sogar kündigen.
In der Wahl eines Betriebsrats sehen manche Unternehmen den Betriebsfrieden prinzipiell gestört, den das Betriebsverfassungsgesetz mit der Mitbestimmungsregelung gerade sichern soll. Die Koalition trägt diesem Bedenken jetzt schon mit der Namensänderung Rechnung: Klang Betriebsrätestärkungsgesetz noch nach einseitiger Unterstützung der Arbeitnehmerseite, so kommt das Betriebsrätemodernisierungsgesetz gleich viel moderater daher, als Zugeständnis an allgemeine Modernisierungsnotwendigkeiten.
In (deutschen) Betrieben wird gerne das Bild einer Betriebsfamilie gepflegt. Dass dabei die Arbeitnehmer als Kinder vorkommen, scheint sie nicht zu stören. Es passt auch zu ihrer Rolle: Sie bewegen sich schließlich in einer ähnlichen Abhängigkeit wie Kinder von ihren Eltern. Der Unternehmer oder die Geschäftsleitung geben in diesem Bild den Familienpatriarchen ab, der einerseits das Sagen hat, andererseits auch der sorgende Vater sein soll, der sich um das Wohl aller kümmert.
So wird eine Gemeinschaftlichkeit vorgegaukelt, die sich in modern geführten Betrieben auch als eine Form der Gleichberechtigung darstellen mag, wobei sich jedoch schnell herausstellt, dass einige gleicher sind als andere. Schließlich geht es zwar allen um den Erfolg des Unternehmens, aber der stellt sich für die Beteiligten recht unterschiedlich dar.
Für Inhaber oder Management der Unternehmen geht es um das lohnende Geschäft. Die Produktion von Gütern oder der Handel mit ihnen sollen einen Gewinn erbringen, also aus dem investierten Geld mehr machen, dessen Kapitalqualität erweisen. In dieser Kalkulation kommen die Einkommen der Beschäftigten als Kosten vor, die den Gewinn beschränken, weswegen sie als ständige Herausforderung im Visier sind, die Kosten zu senken: in der Krise, um das Unternehmen wieder profitabel zu machen; im Aufschwung, um einschlägige Erfolge zu sichern; als vorausschauende Zukunftsinvestition, um eine dominierende Marktstellung zu behaupten oder zu erlangen.
Deshalb ist der Arbeitsplatz als Einkommensquelle immer unsicher und fällt das Einkommen spärlich aus. Lohn und Gewinn stehen eben im Gegensatz zueinander, ein Sachverhalt, der früher einmal als Klassengegensatz bezeichnet wurde und den jetzt wieder CDU-Arbeitsminister Laumann für endgültig überwunden erklärt hat – dank der betrieblichen Mitbestimmung in Form der Betriebsräte.
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