Tödliche Technologie: F-35-Lieferungen an Israel in der Kritik

israelische F-35 auf dem Rollfeld

Israelische F-35. Foto: Arkadiy Yarmolenko, shutterstock

Ersatzteile für den Kampfjet gehen weiter an Israel. Trotz Vorwürfen halten Regierungen an der Aushändigung fest. Nun droht juristisch Ärger.

In mehreren Ländern laufen derzeit Gerichtsverfahren, die die Rechtmäßigkeit und Transparenz der internationalen Lieferungen für F-35-Kampfflugzeuge an Israel infrage stellen. Die Kampfjets des US-Herstellers Lockheed Martin werden von Israel bei Militäroperationen im Gaza-Streifen und im Libanon umfänglich eingesetzt.

Experten zufolge spielen die hochmodernen F-35 Kampfbomber, die als die "tödlichsten" Kampfflugzeuge der Welt gelten, eine Schlüsselrolle bei den israelischen Luftangriffen. Um die hohe Zahl an Einsätzen aufrechtzuerhalten, sei Israel auf einen verstärkten Nachschub an Ersatzteilen aus den USA angewiesen.

Die Vereinten Nationen haben im Krieg gegen Gaza bereits mehrfach Kriegsverbrechen konstatiert, zuletzt am 10. Oktober auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Auch die Luftangriffe auf Zivilisten im Libanon könnten Kriegsverbrechen darstellen, betonte die UN-Friedensmission im Libanon, UNIFIL.

Kriegsverbrechen festgestellt

Der Internationale Gerichtshof (ICJ) hat den Vorwurf des Völkermordes in Gaza als plausibel erachtet, und der Internationale Strafgerichtshof (ICC) ermittelt derzeit in der Angelegenheit. Zur humanitären Situation in Gaza und im Libanon müssen hier Links zum Update 229 und zum Flash-Update #33 von UN-OCHA genügen.

Wie das Middle East Eye nun berichtet, werden derzeit in Kanada, Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden Anstrengungen unternommen, die Auslieferung von Ersatz- und Verschleißteilen für die F-35-Kampfbomber gerichtlich zu unterbinden. Dabei geht es um die Frage, wie die Regierungen den Export von F-35-Komponenten nach Israel genehmigen können, ohne gegen nationale Gesetze und internationale Verträge und das Völkerrecht zu verstoßen.

Denn diese verpflichten sie zu prüfen, ob die Teile für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verwendet wurden oder werden könnten. Von dieser Pflicht kann auch eine schriftliche Zusicherung nicht entbinden, die Waffen nicht völkerrechtswidrig einzusetzen. Deutschland hat für seine Waffenlieferungen kürzlich eine solche Zusage von Tel Aviv erhalten.

Stopp nur vorübergehend

In den Niederlanden konnte per Gerichtsbeschluss die Lieferung von F-35-Ersatzteilen an Israel über einen der drei weltweiten Verteilerzentren zumindest vorübergehend von Februar bis Juli 2024 gestoppt werden.

Doch offensichtlich behandeln Regierungen in den Niederlanden, Großbritannien, Dänemark und Kanada Ersatzteile für F-35, die über Drittstaaten letztlich in Israel landen, offenbar anders als direkte Waffenlieferungen nach Israel. Man argumentiert, eine Aussetzung der Lieferungen würde die globale Lieferkette stören, da die Teile schwer oder gar nicht zu verfolgen seien.

Rüstungsexperten und Kläger halten diese Begründung jedoch für vorgeschoben. Lieferungen von hochwertigen Rüstungsgütern ließen sich überall auf der Welt in Echtzeit und sehr kleinräumig, lässt etwa Oxfam verlauten. Die NGO ist an einer Klage gegen britische Waffenexporte nach Israel beteiligt.

Ausflüchte vorgeschoben

Wie wichtig die Rückverfolgbarkeit in den Lieferketten ist, wird schnell deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass es möglich sein muss, Chargen von schlechter Qualität zu reklamieren. Im Falle von Ersatzteilen muss man also wissen, wo sie herkommen, aber auch, wo sie verbaut worden sind.

Es zeigt sich, dass sich die betroffenen Regierungen an das von den USA geführte F-35-Programm binden. Länder wie die Niederlande oder Großbritannien haben kein Interesse daran, genau dort empfindlich zu stören, wo die amerikanische Außenpolitik eines ihrer zentralen Anliegen verortet. Das liegt sicherlich auch daran, dass alle vier genannten Länder an der Entwicklung der F-35 beteiligt waren.

Und so wie in den Niederlanden der Lieferstopp von F-35 Teilen gerichtlich wieder kassiert wurde, hat Dänemark zwar einen "sehr restriktiven Ansatz" für Waffenexporte nach Israel angekündigt, dies aber auf neue Genehmigungen beschränkt. Bestehende Lizenzen, auch für F-35 Komponenten, bleiben in Kraft.

Bestehende Lizenzen bleiben in Kraft

Bisher sieht es nicht so aus, als ob die Regierungen ihre Beteiligung an der Lieferkette für die israelischen F-35-Kampfjets mit dem Völkerrecht und internationalen Verträgen in Einklang bringen können. Zudem mahlen die Mühlen der Justiz in solchen Fällen natürlich besonders langsam.

Dennoch: So wie etwa das deutsche Lieferkettengesetz und die entsprechende europäische Richtlinie von Herstellern fordert, Lieferketten ohne Menschenrechtsverletzungen aufzubauen, müsste es problemlos möglich sein, Lieferungen zu unterbinden, die Verletzungen des Völkerrechts nach sich ziehen können.

Je kleinräumiger entsprechende Lieferstopps verhängt werden können, desto geringer wird der gesamtwirtschaftliche Schaden sein.