Verfassungsschutz will NSU-Bericht für 120 Jahre wegschließen

Seite 2: Das Zeitmaß spiegelt das Maß des Giftes wider, das in der Akte stecken muss

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Es müssen diese und ähnliche Fragen sein, denen das LfV Hessen nach dem Auffliegen des NSU und dem Verdacht, der auf das Amt fiel, intern nachgegangen ist, in den Jahren 2012 bis 2014. Entstanden ist ein 250 Seiten umfassender Bericht, der erst zweieinhalb Jahre später, im Juni 2017, nun öffentlich bekannt geworden ist. Und der für 120 Jahre weggesperrt werden soll.

Im Zeitmaß spiegelt sich offensichtlich das Maß des Giftes wider, das in der Akte stecken muss. Als wenn erst heute Akten aus dem Kaiserreich Ende des 19. Jahrhunderts frei würden.

Was genau in dem Dossier steht, wissen bisher nur seine Urheber. Die Unterlagen können die Mitglieder des hessischen NSU-Untersuchungsausschusses (UA) zwar im Geheimschutzraum unter Aufsicht und ohne Schreibzeug einsehen, sie seien aber zu über der Hälfte geschwärzt, erfährt man. Was geschwärzt wurde, dürfen wiederum ausschließlich die Abgeordneten des UA, nicht aber deren Mitarbeiter, lesen. Allerdings erst nach einem komplizierten und langwierigen Verfahren in Absprache mit dem LfV. Das hat bisher noch keiner der Abgeordneten in Angriff genommen. Auch, weil sie erst eine Methode finden müssen, wie sie mit dem Gelesenen umgehen können. Denn die MdLs dürfen anschließend mit niemand darüber reden. Nicht einmal mit ihren Mitarbeitern, die üblicherweise die Sacharbeit machen und sich in der Materie auskennen. Wie also mit Geheimwissen umgehen?

Dass es das Geheimdossier gibt, wissen die UA-Mitglieder seit einem halben Jahr. Sie konnten das aber nicht erwähnen, weil das Konvolut komplett "eingestuft" war. Das Dokument durfte es nicht geben.

Inzwischen ist es im Ausschuss gelungen, zumindest die Existenz der Akte bekannt zu machen. Bei der Zeugenvernehmung des früheren Innenministers und heutigen Regierungschefs Volker Bouffier (CDU) Ende Juni führte der Obmann der Linken Teile der Akte ein. Dadurch wurde der gesamte Sachverhalt nun bekannt und sorgt seither für Kopfschütteln.

Das Verfassungsschutzamt verteidigte gegenüber der Süddeutschen Zeitung die Frist mit dem "Schutz der Zuträger" und deren "Nachkommen".

So etwas sei ihm noch nie vorgekommen, sagt ein langjähriger Bundestagsabgeordneter, der unter anderem als Mitglied im geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) viel mit Geheimakten zu tun hat. Üblich sei eine Sperrfrist von etwa 30 Jahren. Bei Dokumenten, die als "streng geheim" eingestuft werden, sind es 60 Jahre.

Ein Beispiel dafür ist die interne Untersuchung des stern-Berichtes vom 30. November 2011 durch Bundeskanzleramt, BND, MAD und Bundesanwaltschaft. Das Magazin hatte berichtet, der Anschlag auf die beiden Polizisten in Heilbronn vom April 2007, zehnter und letzter NSU-Mord, sei möglicherweise von deutschen und amerikanischen Sicherheitsbeamten beobachtet worden. Der Vorfall ist nicht geklärt. In Stuttgart muss sich der baden-württembergische NSU-Ausschuss bis heute damit befassen.

Im hessischen Staatsarchiv äußert man sich gleichfalls erstaunt über die 120 Jahre-Frist. Laut Aktenführungserlass des Landes obliege es zwar den hessischen Behörden selber, welche Frist sie festsetzten, ehe sie verpflichtet sind, die Akten dem Staatsarchiv zur Übernahme und Aufbewahrung anzubieten. In der Regel seien das 30 Jahre. In besonderen Fällen, wenn das "Wohl der Bundesrepublik gefährdet" sei, könnten es auch 60 Jahre sein. Aber eine Frist von 120 Jahren kannte man bisher nicht.

Rechtsanwalt Alexander Kienzle vertritt die Familie des Mordopfers Halit Yozgat. Mit Kollegen wechselt er sich im mittlerweile mehr als vier Jahre dauernden Prozess in München ab. Er besuchte und besucht auch die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Berlin und in Wiesbaden. Er erkennt in der Sperrfrist von 120 Jahren eine Botschaft des Verfassungsschutzes: "Das ist ein Zeichen: Hier ist jetzt Ruhe, hier geht gar nichts mehr! Ihr braucht euch keine Hoffnungen auf Aufklärung mehr zu machen!" Für Kienzle stellt sich die Frage, ob der Inhalt der Akte eine derartige politische Brisanz besitzt, dass das "Vertrauen in staatliche Institutionen verloren" gehen könnte, wenn er bekannt wird.

Selbst wenn die überlange Aktensperrung formal eine Rechtsgrundlage habe, zweifelt der Jurist die "Rechtmäßigkeit des 120 Jahre-Verschlusses" an. Sie bedeute nämlich, dass im Mordfall Yozgat praktisch keine Aufklärung mehr möglich sei. Der Sachverhalt müsse deshalb juristisch geprüft werden. Konkret hieße das, so Kienzle: "Über das Verwaltungsgericht und letztlich den Staatsgerichtshof müsste geklärt werden, dass es bei der Aufklärung eines Mordes nicht rechtmäßig sein kann, alles dem Geheimhaltungsinteresse einer Behörde unterzuordnen."

Auch die Linksfraktion im hessischen Landtag will die Speicherdauer sowie Löschfristen juristisch prüfen lassen.

"Täuschung des deutschen Parlamentes"

Im November 2014 war der interne Prüfbericht des LfV Hessen fertiggestellt und wurde als streng geheim eingestuft. Das erklärt die Sperre bis zum Jahr 2134. Im Dezember 2016 war die dafür mitverantwortliche Abteilungsleiterin der Behörde, Iris P., als Zeugin vor den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages geladen. Sie verschwieg dem Parlament die Existenz des Geheimberichtes. Die Abgeordneten plagen sich durch Akten, versuchen durch Fragen und Nachfragen Licht in die Angelegenheit zu bringen - und werden im Unklaren gelassen, dass im Amt eine eigene Untersuchung stattgefunden hatte.

Das CDU-geführte hessische Innenministerium rechtfertigte laut Frankfurter Rundschau dieses Vorgehen damit, dass ein Bundestags-UA nicht befugt sei, Verwaltungshandeln einer Landesbehörde zu betrachten. Eine Position umso befremdlicher, als das Landesministerium dem Bundestagsausschuss ja Landesakten geliefert hatte - nur eben unvollständig und obendrein erst ganz kurz vor der Sitzung. Für Telepolis war ein Vertreter des Ministeriums nicht zu sprechen, eine Woche lang.

Für Rechtsanwalt Alexander Kienzle, der die Ausschusssitzung damals in Berlin miterlebte, handelte es sich bei dem Verhalten des hessischen LfV um nichts weniger als "eine Täuschung des deutschen Parlamentes".

Das wird im Übrigen auch Andreas Temme, dem einstigen Verfassungsschutzbeamten, vorgeworfen. Temme musste im September 2012 zum ersten Mal im Bundestagsausschuss Rede und Antwort stehen. Mittlerweile wurde er gut ein Dutzend Mal sowohl in den Prozess vor dem Oberlandesgericht München als auch vor den Untersuchungsausschuss in Hessen zitiert. Er stritt ab, was nun belegt werden kann: Dass er durch die Mail seiner Vorgesetzten über die Ceska-Mordserie informiert war. Im März 2017 erstattete die hessische Linksfraktion Strafanzeige gegen Temme wegen uneidlicher Falschaussage. Das Verfahren liegt derzeit bei der Staatsanwaltschaft Berlin.

Im Ausschuss in Wiesbaden ist Temme für die nächste Sitzung am 25. August erneut als Zeuge geladen.