Verschärfte Asylgesetze im Bundestag beschlossen: Das sind die Details

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Schneller abschieben: Was die Ampel-Mehrheit beschlossen hat, was sich dadurch ändert und warum es den Unionsparteien nicht weit genug geht.

Mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, FDP – und bis auf wenige Abweichler – auch mit den Stimmen der Grünen hat der Bundestag am Donnerstag das "Rückführungsverbesserungsgesetz" beschlossen.

Abschiebehaft und Durchsuchungsbefugnisse ausgeweitet

Damit werden unter anderem die Möglichkeiten der Abschiebehaft für abgelehnte Asylsuchende und die Durchsuchungsbefugnisse zur Identitätsklärung ausgeweitet. Behördenvertreter sollen dazu auch andere Räumlichkeiten als die Zimmer der jeweils Betroffenen in Gemeinschaftsunterkünften betreten können. Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams verlängert sich von zehn auf 28 Tage.

Doppelt so lange verminderte Sozialleistungen

Zudem sollen Asylsuchende in langwierigen Verfahren zukünftig doppelt solange niedrigere Sozialleistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz erhalten – nämlich für drei Jahre statt 18 Monate.

Vorgesehen ist außerdem, dass Widersprüche und Klagen gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

Ausweisungsgrund unabhängig von strafrechtlicher Verurteilung

Weitere Maßnahmen sollen die Abschiebung von Straftätern und mutmaßlichen "Gefährdern" erleichtern. Für den Bereich der Organisierten Kriminalität soll ein Ausweisungstatbestand geschaffen werden, der an die "Angehörigkeit zu Strukturen der Organisierten Kriminalität" anknüpft – unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung.

Faeser geht von gelungenem Kompromiss aus

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) beschrieb das Gesetz als gelungenen Kompromiss: "Deutschland ist ein solidarisches Land. Wer vor Krieg und Terror zu uns flieht, kann auf unseren Schutz und unsere Unterstützung setzen", so Faeser am Donnerstag im Bundestag.

Voraussetzung für Akzeptanz in der Gesellschaft und funktionierende Integration sei aber, dass Menschen ohne Bleiberecht das Land wieder verlassen müsse, so Faeser. Die Seenotrettungsorganisation Sea-Watch e.V. spricht dagegen von "Remigration light" und spielt damit auf ein von der AfD genutztes Schlagwort an.

Mögliche Folgen für Seenotrettung

Eine weitere Verschärfung, die das Gesetz vorsieht, könnte nach Einschätzung von Rechtsexperten auch Seenotretter betreffen, wenn sie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach der Rettung auf EU-Gebiet bringen.

Der "Unrechtsgehalt bei der Schleusung von Ausländern, die keine vorsätzliche rechtswidrige Haupttat begangen haben", sei bisher "nicht in jedem Fall strafrechtlich adäquat erfasst", heißt es zur Begründung im Gesetzentwurf. "Dies betrifft zum Beispiel Minderjährige, volljährige Bewusstlose und Handlungsunfähige."

Deshalb soll nun durch eine Änderung in Paragraph 96 des Aufenthaltsgesetzes auch bestraft werden können, "wer zugunsten eines Ausländers handelt, der keine vorsätzliche rechtswidrige Tat begangen hat". Der Strafrahmen bewegt sich – je nach Schwere des Falles – zwischen drei Monaten und zehn Jahren Haft.

Unionsparteien wollten illegale Einreise als Ablehnungsgrund

Der Unionsfraktion im Bundestag gingen die beschlossenen Verschärfungen nicht weit genug. Ihr Entschließungsantrag zu dem Regierungsentwurf wurde aber am Donnerstag mehrheitlich abgelehnt. Darin hatten sie unter anderem die Möglichkeit gefordert, Asylanträge von "illegal Eingereisten" abzulehnen und die gesetzlichen Kompetenzen der Bundespolizei für Rückführungen auszuweiten.