Vorbereitung auf den nächsten Finanz-Crash

Seite 2: Das Urteil des EuGH

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In diesem Sinne darf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gewertet werden. Demnach wurde der EZB für eine Geldschwemme erneut freie Hand gegeben. Die EZB verstoße mit ihrem massiven Kauf von Staatsanleihen nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung, erklärten die Richter. Das hat der EuGH damit begründet, dass kein EU Staat bevorzugt werde, was bezweifelt werden muss.

Schließlich zeigen schon die Drohungen gegen Italien (oder die Tatsache, dass Anleihekäufe für Portugal fast eingestellt waren), wie die EZB-Politik als Druckmittel oder sogar als Waffe eingesetzt wird. Kürzlich hatte ein Finanzwissenschaftler an der Universität Heidelberg vorgerechnet, dass sich die angeblichen Währungshüter auch in dieser Frage nicht an eigene Vorgaben halten. Denn das Anleihekaufprogramm (PSPP) sollte sich an einen vereinbarten Schlüssel halten, der sich an der Wirtschaftskraft der Länder orientiert.

Doch Friedrich Heinemann ist der begründeten Auffassung, dass ein Vergleich zwischen 2015 - dem ersten Jahr des PSPP - und 2017 belegt, "dass sich die Übergewichtung von hoch verschuldeten Euro-Staaten weiter verstärkt" habe.

Immer deutlicher verfehlt die EZB dabei ihr selbst gestecktes Ziel, die Anleihekäufe proportional zum EZB-Kapitalschlüssel auf die Mitgliedstaaten zu verteilen. Für die 2017 getätigten Käufe liegen die Anteile von Italien, Frankreich, Belgien und Österreich inzwischen um etwa zehn Prozent über dem Niveau, das der Anwendung des EZB Kapitalschlüssels entsprechen würde.

Friedrich Heinemann

Der Experte geht davon aus, dass diese Befunde "von Relevanz für die derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof befindliche Streitfrage" seien, inwieweit das PSPP-Programm noch dem ausschließlichen Bereich der Geldpolitik zugeordnet werden kann oder die Zuständigkeiten der EZB überschreite.

Eine geldpolitische Maßnahme sollte in ihrer Durchführung symmetrisch auf die Volkswirtschaften der Eurozone und die staatlichen Finanzierungsbedingungen wirken. Dies ist für das PSPP-Programm mit jedem Monat seiner Fortsetzung immer weniger der Fall.

Friedrich Heinemann

Doch Heinemann hat sich deshalb verrechnet, weil der EuGH immer wieder eine schönfärberische Sicht auf die Dinge hat und 2015 der EZB sogar erlaubte, dass die Notenpresse unbegrenzt laufen darf. Es handelt sich tatsächlich um ein Urteil im Krisenmodus, denn die EZB soll für künftige Krisen, die noch heftiger ausfallen können, als die letzte, alle Möglichkeiten zur Hand haben, zumal ihr Spielraum derzeit nur sehr eng ist. Es ist letztlich ein politisches Urteil.

Das Bundesverfassungsgericht duckt sich

Möglich war auch dieses Urteil des EuGH vom Dienstag aber nur, weil sich das Bundesverfassungsgericht in der Frage jeweils wegduckt, um keine Entscheidung fällen zu müssen. Dabei haben die Verfassungsrichter stets sogar massive Zweifel, ob nicht doch gegen die verbotene Staatsfinanzierung verstoßen wird.

Nach Auffassung des Senats sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die dem Anleihekaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstoßen sowie über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgehen und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreifen.

Bundesverfassungsgericht

Das schrieben die Richter 2017 und gaben die Souveränität erneut an den EuGH ab. Und der EuGH begründete seine Entscheidung schon einmal auf Basis einer Behauptung der EZB, wonach "allein die Ankündigung dieses Programms genügt habe, um die angestrebte Wirkung, d. h. die Wiederherstellung des geldpolitischen Transmissionsmechanismus und der Einheitlichkeit der Geldpolitik, zu erzielen".

Das ist natürlich grober Unfug. Denn inzwischen hat die EZB Anleihen im Umfang von fast 2,6 Billionen Euro aufgekauft. Die Gefahren sind auch für die Steuerzahler in Deutschland weiter massiv gewachsen. Schon 2017 bezifferte sogar die EZB die Gefahren auf 95 Milliarden Euro. Telepolis resümierte damals:

Zu glauben braucht man diese Zahlenangabe angesichts des Umfangs der Ankäufe von mehr als zwei Billionen Euro(!) allerdings nicht. Die Kosten werden über eine sogenannte "Risikoteilung" klein gerechnet. Das Kalkül ist klar: Das Bundesverfassungsgericht soll erneut nicht gegen das einschreiten, was auch als "verbotene Staatsfinanzierung" kritisiert wird.

EZB-Geldpolitik kann Deutschland viele Milliarden kosten

Und ob die Anleihekäufe eingestellt werden, wie es die EZB angekündigt hat, muss auch abgewartet werden. Im Sommer wurde eine Wende in der Geldpolitik angekündigt, die ohnehin keine sein wird. Denn angeblich sollen ab Jahresende keine Anleihen mehr gekauft werden, aber an der Null- und Negativzinspolitik soll sich, anders als in den USA, weiter nichts ändern. In den USA saugt die Notenbank FED längst Geld über höhere Zinsen vom Markt.

Konjunkturpolitik statt Geldwertstabilitätspolitik

Da sich die EZB auch immer offener von ihrer Aufgabe verabschiedet hat, für Geldwertstabilität zu sorgen, sondern immer offener Konjunkturpolitik betreibt, darf damit gerechnet werden, dass die Anleihekäufe angesichts der konjunkturellen Entwicklung und den Problemen in Italien, Frankreich... entweder nicht auslaufen oder bald wieder aufgenommen werden.

Das Plazet des EuGH dafür hat man sich ja nun präventiv geholt. Interessant ist, dass die Richter ausgerechnet mit der Geldwertstabilität argumentieren. Demnach seien die Anleihekäufe gerechtfertigt, damit die EZB dieses Ziel wirksam umsetzen könne. Die Richter sollten vielleicht einmal auf den Webseiten der Europäischen Statistikbehörde nachsehen.

Das Ziel, die Inflationsrate von knapp 2% zu halten, verfehlt die EZB seit längerem. Im Oktober stieg sie auf 2,2%, nach 2,1% im September. Schon im Frühjahr war die Schwelle im Mai erreicht, weshalb längst hätte ein Zinsanstieg folgen müssen, um auch im Euroraum zu einer Zinsnormalisierung zu kommen, den Blasen zu begegnen und den geldpolitischen Spielraum angesichts möglicher Krisen zu vergrößern. Doch das hätte die Konjunktur belastet.

Geschehen ist deshalb nichts. EZB-Präsident Mario Draghi will die Zinsen noch länger bei Null belassen und kommt durch die Lage in Frankreich nun weiter massiv unter Druck. Mit Spannung werden nun seine Verlautbarungen nach der Zinssitzung am Donnerstag erwartet. Auch wenn er tatsächlich daran festhält, keine Anleihen mehr zu kaufen, heißt auch das nicht, das keine mehr gekauft werden.

Aller Voraussicht nach werden im Januar Gelder aus fällig gewordenen Anleihen wieder in neue Anleihen gesteckt. Das soll nach Schätzungen keine kleine Summe sein, sondern etwa 165 Milliarden Euro. Wir sehen also, dass die EZB, der EuGH weiterhin im Krisenmodus fahren, obwohl wir eine längere Phase mit deutlichen Wachstumsraten hinter uns haben.