Waren Sie schon einmal in Usbekistan?

Mit einer "sicherheitsrechtlichen Befragung" von Flüchtlingen und Migranten aus Staaten mit einem "erhöhten Sicherheitsrisiko" versucht die Hamburger Ausländerbehörde seit Februar '04 die terroristische Gefahr zu bannen

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Wie erst jetzt bekannt wurde, liegt seit Mitte Februar in der Hamburger Ausländerbehörde ein ausführlicher Fragebogen zur Erfassung des politischen Hintergrunds von Flüchtlingen und Migranten aus. Damit werde kein Misstrauen gegenüber den Betroffenen zum Ausdruck gebracht, wird auf einem Merkblatt erläutert, sondern diese diene der Sicherheit aller in der BRD lebenden Menschen. Der damalige Hamburger Innensenator Dirk Nockemann (Schill-Partei) importierte das Befragungs-Procedere als eine seiner letzten Amtshandlungen aus Bayern. Inzwischen bedienen sich auch Berlin und Sachsen-Anhalts eines solchen Fragebogens.

Sicherheitsüberprüfungen sind allgemein vorgesehen für Angehörige verschiedener Staaten, bei denen nach Einschätzung der deutschen Sicherheitsbehörden ein erhöhtes Risiko besteht, dass dort der internationale Terrorismus nicht entschieden genug bekämpft wird. Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist nach Einschätzung dieser Sicherheitsbehörden sehr ernst zu nehmen. Es handelt sich dabei um eine Routineüberprüfung durch die hamburgischen Sicherheitsbehörden (Landesamt für Verfassungsschutz und Landeskriminalamt). Bitte verstehen Sie diese Maßnahme nicht als Ausdruck des Misstrauens Ihnen gegenüber.

So werden die Betroffenen informiert.

Ausführlich wird nach politischen Aktivitäten gefragt. So interessiert die Mitgliedschaft in einer politischen Vereinigung oder Partei im Herkunftsland oder in irgendeinem anderen Staat. Weiter wird gefragt, ob "diese Vereinigung oder Partei die Anwendung von Gewalt zur Veränderung politischer Verhältnisse in Ihrem eigenen Land oder im Ausland (zum Beispiel in Palästina)" unterstützt? Angeben soll man auch, ob man sich einmal in einem militärischen Ausbildungslager aufgehalten hat, das im Herkunftsland oder in einem anderen Staat von einer politischen oder religiösen Gruppe oder von einer ausländischen Regierung unterhalten wurde. Und angegeben werden soll, ob man sich in den letzten zehn Jahren in bestimmten Staaten oder Regionen aufgehalten hat, ohne selbst aus diesem Staat oder dieser Region zu stammen. Es folgen u.a. Staaten zum Ankreuzen. wie Afghanistan, Aserbaidschan, Usbekistan, Sudan, Tschetschenien, Albanien und Bosnien.

Zum Schluss werden die Befragten um Verständnis für diese Maßnahme gebeten und darüber belehrt, "dass die folgende Befragung dazu dient, festzustellen, ob Bedenken gegen meinen weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestehen oder ob der Versagungsgrund der sicherheitsgefährdenden Betätigung ... vorliegt". Zudem wird den Befragten deutlich gemacht, dass

...ich aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen werden kann, wenn ich in dieser Befragung frühere Aufenthalte in Deutschland oder anderen Staaten verheimliche oder in wesentlichen Punkten falsche oder unvollständige Angaben über Verbindungen zu Personen oder Organisationen mache, die der Unterstützung des internationalen Terrorismus verdächtig sind.

Außerdem wird gesagt, dass die Daten "an den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst, das Zollkriminalamt, das Landesamt für Verfassungsschutz sowie das Landeskriminalamt ... übermittelt werden können."

"Eigentlich dürfte die Verweigerung, diesen Fragebogen auszufüllen, keine Konsequenzen haben", erläuterte die Hamburger Anwältin Sigrid Töpfer gegenüber Telepolis. "Das ist allerdings eine spontane Einschätzung. Der nach dem 11. September verabschiedete Otto-Katalog, vor allem das TerrorII-Paket, ist sehr weitreichend. Spontan kann ich nicht sagen, ob solche Fragebögen nicht vielleicht doch damit vereinbar sind. Das müsste gründlich geprüft werden."