Warum Julian Assange in den USA ein politischer Gefangener wäre

Droht in den USA politische Haft: Julian Assange (Bild: Anarchimedia, CC BY-SA 2.0)

Den Gründer von WikiLeaks erwartet im Fall einer Auslieferung aus Großbritannien ein unfairer und rechtsstaatswidriger Politprozess. Jury von National-Security-Community dominiert (Teil 1)

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In einem Interview mit dem Schweizer Online-Magazin republik.ch stellte der UN-Sonderberichterstatter für das Thema Folter, Nils Melzer, Ende Januar eine beachtliche These zum Fall von Julian Assange auf, des in Großbritannien inhaftierten Gründers der Enthüllungsplattform WikiLeaks. (Julian Assange und die Politjustiz Ihrer Majestät) Assange drohe bei einer Auslieferung an die USA ein politisches und unfaires Verfahren, so Melzer, der dafür eine konkrete Zahl anführte.

Der australische Journalist ( Die Anklageschrift erweckt den Eindruck, dass sich investigativer Journalismus nicht von krimineller Spionage unterscheidet ) sehe im Fall einer Auslieferung an die USA in der Stadt Alexandria im US-Bundesstaat Virginia einem Verfahren vor einem Sondergericht mit Jury entgegen, so Melzer, der anfügte: "In Alexandria arbeiten 85 Prozent der Einwohner bei der National-Security-Community."

Und tatsächlich: Von den etwa 100.000 volljährigen US-Bürgern, die in Alexandria leben und als Mitglieder einer Grand Jury im Eastern District Court von Virginia in Frage kommen, sind zwischen 80 und 90 Prozent potentiell wirtschaftlich von der US-Regierung abhängig oder handeln aus anderen Gründen loyal gegenüber dieser Regierung.

Dies liegt darin begründet, dass das Pentagon, die Defense Intelligence Agency, das FBI, die CIA sowie andere Militär-, Sicherheits- und Geheimdiensteinrichtungen, ihre Hauptquartiere in unmittelbarer Nähe der Stadt Alexandria in Washington und Langley haben und wichtige Arbeitgeber der Bevölkerung der Stadt sind.

Da die Grand Jury des in Alexandria tagenden Eastern District Court immer aus Personen bestehen soll, die einen angemessenen Querschnitt der in der Region lebenden und arbeitenden Einwohner widerspiegeln, muss das Gremium größtenteils aus US-amerikanischen Staatsbürgern bestehen, die direkt oder indirekt für die US-Regierung arbeiten.

Natürlich ist die Zahl von 85 Prozent der Einwohner, die dem Sicherheitsapparat zuzurechnen seien, eine Schätzung. Diese lässt sich aber durchaus belegen.

Bei den Mitgliedern der Grand Jury des Eastern District Court of Virginia ist sicher davon auszugehen, dass es sich um regierungsnahe Vertreter oder um Vertreter von Geheimdiensten oder des US-Militärs handelt. Doch eben dieses Gremium würde über Assange urteilen.

Der Staatsanwalt in diesem Gericht stammt übrigens aus der geheimdienstlich arbeitenden Antiterroreinheit des Justizministeriums, der National Security Division. Hier gibt es für Julian Assange kein faires Verfahren. Hier ist er der National Security Community faktisch ausgeliefert.

Die mögliche Auslieferung von Julian Assange an die USA

Die US-Justiz versucht vor einem Londoner Gericht die Auslieferung Julian Assanges aus Großbritannien in die USA zu erreichen. "In London wird um die Auslieferung des WikiLeaks-Gründers an die USA gerungen. Viele sehen in den Spionage-Vorwürfen einen Feldzug gegen die Pressefreiheit. Vor Gericht geht es auch um die Frage, für wen WikiLeaks gefährlich war", schrieb die Süddeutsche Zeitung am 23. September.

Die Grand Jury in Alexandria ist, wie gesagt, eine Laienrichtergruppe, die aus Einwohnern Alexandrias besteht. Die Anklage der US-Regierung wird vertreten durch die National Security Division des Justizministeriums.

US-amerikanische Rechtsvereinigungen wie die American Association of Jurists (AAJ) und das Center for Constitutional Rights (CCR) haben gemeinsam mit international arbeitenden juristischen Institutionen und Juristen einen Brief an den britischen Premierminister Boris Johnson und seine Regierung geschrieben, um ihn von einer Auslieferung Julian Assanges an die USA abzuhalten. Ein solcher Schritt wäre ihrer Ansicht nach illegal:

"Die Auslieferung wäre rechtswidrig, da der Schutz der grundlegenden Prozessrechte von Herrn Assange in den USA nicht gewährleistet ist. Herr Assange wird vor dem berüchtigten "Spionagegericht" des Eastern District of Virginia (in Alexandria, der Verf.) vor Gericht gestellt, vor dem kein Angeklagter der nationalen Sicherheit jemals Erfolg hatte. Hier sieht er sich einem geheimen Verfahren vor einer Jury ausgesetzt, die aus einer Bevölkerung ausgewählt wurde, in der die meisten Personen, die für die Auswahl der Jury in Frage kommen, für die CIA, NSA, DOD oder DOS (The Central Intelligence Agency, The National Security Agency, U.S. Department of Defense, U.S. Department of State) arbeiten oder mit dieser verbunden sind"

Juristen in einem Schreiben an den britischen Premierminister Boris Johnson

Die Rolle der National Security Division (NSD)

Die National Security Division (NSD), der Vertreter der Anklage gegen Assange vor dem Gericht in Alexandria, ist eine geheimdienstlich arbeitende Antiterrororganisation des Justizministeriums, die im März 2006 im Rahmen des Patriot-Act in den USA gegründet wurde. Die NSD fungiert auch als Verbindungsorganisation des Justizministeriums zur United States Intelligence Community – etwas allgemeiner und informeller auch National Security Community genannt.

Bereits 2005 ist im US-Justizministerium eine solche geheimdienstlich ausgerichtete Struktur geplant gewesen. In dem internen Planungspapier hieß es zu den Aufgaben der künftigen NSD:

"Diese Umstrukturierung würde unter einem Dach die Anwälte der Sektionen Terrorismusbekämpfung und Spionageabwehr der Kriminalabteilung sowie die Anwälte des Office of Intelligence Policy and Review (OIPR) mit ihrem Fachwissen im Bereich des Foreign Intelligence Surveillance Act (der Auslandsaufklärung, der Verf.) und anderer Geheimdienstangelegenheiten zusammenbringen. Der neue stellvertretende Generalstaatsanwalt hat somit alle drei zentralen nationalen Sicherheitskomponenten unter seiner Kontrolle."

US-Justizministerium am 2. März 2006

Bei einem solchen Prozess im Bereich Nationale Sicherheit und Geheimnisverrat – wie ihn Julian Assange in den USA erwartet – sind die Beweismittel in den meisten Fällen als geheim eingestufte Unterlagen. Die Laienrichter der Grand Jury haben aber für gewöhnlich keine sogenannte Sicherheitsfreigabe (security clearance) für derartige Verschlusssachen.

Bei dem Verfahren, das gegen Julian Assange vor dem Eastern District Court of Virginia in Alexandria geplant ist, bestimmen die Geheimdienste im Wesentlichen zusammen mit der NSD, welche geheimen Beweismittel in welcher Form vor Gericht verwendet werden dürfen und zuvor der Grand Jury, die zunächst erst einmal die Legitimität einer Anklage gegen den Verdächtigen beurteilen soll, zur Verfügung stehen.

Die Geheimdienste und die zulässigen Beweismittel vor Gericht

Im Justiz-Handbuch der USA findet man unter der Nummer 9-90.230 - Disclosure Of Classified Information to the Grand Jury folgende Vorgehensweise beschrieben:

"Mitglieder der Grand Jury verfügen nicht über die Sicherheitsfreigaben, die für den Zugriff auf Verschlusssachen erforderlich sind. Dementsprechend darf die Weitergabe solcher Informationen an eine Grand Jury nur mit Zustimmung des Geheimdienstes erfolgen, der für die Klassifizierung der Informationen verantwortlich ist, deren Offenlegung angestrebt wird.Es gibt Maßnahmen, die ein Staatsanwalt ergreifen kann, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass der zuständige Geheimdienst die Verwendung seiner Informationen seitens der Grand Jury genehmigt. In erster Linie wird aber eine nicht klassifizierte Zusammenfassung der betreffenden Informationen verwendet, die der Staatsanwalt in Zusammenarbeit mit der IC-Agentur (IC = Intelligence Community) erstellt hat."

Justiz-Handbuch der USA, Nummer 9-90.230

Die geheimdienstkonformen Prozess-Anforderungen seitens der Staatsanwaltschaft der NSD werden vor allem auch durch eine geeignete Besetzung der Grand Jury erfüllt. Der Staat, die Sicherheitsorgane und die entsprechend Geheimdienste können natürlich am besten einer Grand Jury vertrauen, deren Mitglieder vorwiegend diesen Organen und Einrichtungen entstammen oder ihnen nahestehen.

Dass die Grand Jury des Eastern District Court in Alexandria tatsächlich geheimdienst- und staatsnah besetzt wird, kann ein dort vor ein paar Jahren angeklagter ehemaliger CIA-Mann bezeugen.

Der Ex-Agent John Kiriakou, der an der Aufdeckung der Foltermethode des Waterboardings beteiligt war, machte bei dem Prozess gegen ihn vor dem Eastern District Court in Alexandria, Virginia, in den Jahren 2012 und 2013 auf Anraten seiner Verteidigung einen Deal. Er wollte auf jeden Fall einer Anklage nach dem US-Antispionagegesetz von 1917 durch die Grand Jury und einer späteren Verurteilung entgehen.

"Eine Richterin, die einen am liebsten hängen würde"

Genau diesen Prozessort in Alexandria, die Vorsitzende Richterin und die Grand Jury dort beschreibt Kiriakou in einem Interview im Jahre 2017 aus eigener Erfahrung so:

"Ich wurde im Eastern District of Virginia angeklagt, das als Spionagegericht bekannt ist. (…) Die Richterin Leonie Brinkema behält sich die Fälle der nationalen Sicherheit vor und ist eine Richterin, die einen am liebsten hängen würde. Ich hatte von Anfang an keine Chance. (…) Und wenn Sie sich dafür entscheiden, sich diesem Gericht zu stellen, setzt sich Ihre Jury aus Personen der CIA, des FBI, des Verteidigungsministeriums, des Ministeriums für innere Sicherheit und einer Vielzahl von Auftragnehmern der Geheimdienste zusammen. Im östlichen Distrikt von Virginia können Sie unmöglich ein faires Verfahren bekommen."

Whistleblower John Kiriakou

Es ist dasselbe Gericht in Alexandria mit derselben Richterin, mit einer sicherlich genauso besetzten Grand Jury, vor dem auch Julian Assange sich deren Anschuldigungen auf der Grundlage des Antispionagegesetzes von 1917 stellen soll. Es drohen ihm 175 Jahre Haft. (Assange droht in den USA Folterhaft)

Auch deswegen werden die Stimmen lauter, die vor den Folgen des Politverfahrens gegen Assange warnen. ("Bundesregierung sollte diesen gefährlichen Präzedenzfall verhindern")
Während die britische Justiz das Urteil im Auslieferungsverfahren gegen Assange verschleppt – eine Entscheidung soll erst im Januar fallen–, erneuerte UN-Sonderberichterstatter Melzer Ende dieser Woche im Inforadio des Rundfunks Berlin-Brandenburg seine Kritik an dem Prozess. "Was den Mann in den USA erwartet, ist kein Verfahren", sagte Melzer, um anzufügen: "Er hat nie ein faires Verfahren bekommen".

Angesichts der Auslieferungshaft gegen Assange stelle sich die Frage, weshalb der Mann überhaupt unter diesen Bedingungen festgehalten werde, so der UN-Funktionär. Dass der britische Rechtsstaat in diesem Fall versage, "nur, weil es hier um einen politischen Prozess geht, das hat mich schon sehr enttäuscht".

Lesen Sie in Teil 2: Warum das Gericht im US-amerikanischen Alexandria nicht fair urteilen kann.