Was spricht für ein Parteienverbot?

Vermutlich wird das Bundesverfassungsgericht das Verfahren gegen die NPD einstellen: eine Chance, sich den wirklichen politischen Fragen zuwenden zu können

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Prozessbeteiligten im Verfahren um das Verbot der NPD zum 18. März geladen, um zu verkünden, dass es etwas entschieden hat. Eine Beweisaufnahme hat bis jetzt nicht stattgefunden, deshalb kann es nicht ein Urteil sein. Wie die Ladung formuliert ist, lässt darauf schließen, dass das Verfahren eingestellt wird.

Die NPD wird also voraussichtlich nicht verboten werden. Das ist die gute Nachricht. Der Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus muss also in Zukunft primär politisch geführt werden und nicht mit den Mitteln des Strafrechts. Die schlechte Nachricht: Niemand wird aus diesem juristischen Desaster etwas lernen wollen. Die öffentliche Kontroverse, wie gegen "Rechtsextremismus" vorzugehen sei, ähnelt der Diskussion um die Legalisierung psychotroper Substanzen seit den siebziger Jahren: er ist weitgehend sinnfrei, verlogen zudem und hat alle Qualitäten eines selbstreferenziellen Meta-Diskurses, der sich nur um sich selbst dreht und sein ursprüngliches Anliegen aus den Augen verloren hat.

Wie ein Verbot der NPD auch in den Medien versucht wurde zu begründen zeigt, dass kein Konsens darüber besteht, was eigentlich das Problem ist, geschweige denn auch nur ansatzweise ein Bewusstsein darüber existiert, wie dem zu begegnen sei.

Wie soll man sich erklären, dass das Bundesinnenministerium noch im August 2000 verlautbaren ließ, ein NPD-Verbot würde "die Eindämmung des Rechtsextremismus" eher verhindern und ein Verbotsantrag "nach der verfassungsrechtlichen Lage erfolglos" bleiben? Welche politischen Argumente bewirkten, dass die späteren Antragsteller Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat plötzlich umschwenkten und ein Verbot forderten? Es gab keine. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU), auf dessen Initiative das Verbot der NPD überhaupt erst öffentlich diskutiert wurden, hat aber genau das erreicht, was er beabsichtigte: Niemand wollte sich beim gemeinsamen öffentlichen "härter Durchgreifen gegen Rechts" übertrumpfen lassen.

Eine Partei in Deutschland darf jedoch verfassungswidrig sein. Diese Tatsache hat man in den Medien gern vergessen zu erwähnen. Wer die Demokratie beseitigen will, darf das versuchen - die Gesetzeslage bietet keine Handhabe, eine Organisation mit Parteistatus allein deswegen aus dem Verkehr zu ziehen. Deswegen war es juristisch irrelevant, wenn Bundesinnenminister Otto Schily nicht müde wurde zu betonen, die "Verfassungswidrigkeit" der NPD stünde "außer Zweifel".

"Im System einer freiheitlichen Demokratie ist das Parteiverbot ein Fremdkörper; die Beurteilung von Wert oder Unwert politischer Parteien sollte der politischen Entscheidung des Wählers überlassen werden, nicht der juristischen Entscheidung eines Gerichts."

So der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ingo von Münch in seinem Kommentar zum Grundgesetz. Daher verfestigte sich in öffentlichen Statements die vage Sprachregelung, die NPD sei "aggressiv-kämpferisch", weil nur das laut Gesetzeslage ein Verbot rechtfertigt.

Die Partei NPD war nie ein Problem. Diejenigen Verfechter des Verbots, die liberale Positionen verfochten - wie Heribert Prantl von der "Süddeutschen Zeitung" - argumentierten, eine Demokratie müsse Neonazis aushalten, aber: "Zum Schutz der Opfer vor Schlägern, nicht zum Schutz der Demokratie vor Spinnern, ist die NPD zu verbieten." Nur ist die NPD unstrittig nicht die Ursache rassistisch motivierter Gewalt, sondern deren Symptom, und die Mehrheit der Täter ist eben nicht Mitglied der NPD oder der von einem Verbot seltsamerweise nicht bedrohten DVU. Das weiß jeder, der sich die Mühe macht, die ernst zu nehmenden Untersuchungen über das Thema Rechtsextremismus zur Kenntnis zu nehmen.

Ablenkungsmanöver und die Kultur des Verbots

Die Diskussion darüber, ob die NPD in Wahrheit eine Filiale des Verfassungsschutzes sei und durch Steuergelder finanziert werde, ob der Anteil der Spitzel mehr oder weniger als 15 Prozent der Funktionäre betrage, ist unerheblich. Diejenigen Politiker, die mit "Härte" kokettieren - wie Günther Beckstein -, haben immer in einem Atemzug mit der Forderung, die NPD zu verbieten, auch verlangt, der Verfassungsschutz müsse mehr Befugnisse bekommen.

Das klingt schon komisch, da diejenigen, die an dem Sinn des Verfahrens nach der Aufdeckung zahlreicher Spitzel unter den Zeugen zu zweifeln begannen, sich hätten denken können, dass in dem Fall noch mehr militante Neonazis in Wahrheit in Staatsdiensten stünden. Der Verfassungsschutz ist in Deutschland trotz unzähliger Skandale eine Heilige Kuh und würde selbst dann nicht abgeschafft, wenn alle Mitarbeiter - und nicht nur ehemalige Präsidenten - auf der Fahndungsliste von Interpol stünden oder einen Staatsstreich versuchten.

Über die enge Verzahnung zwischen Neonazi-Milieu und Verfassungsschutz ist in den letzen Jahren so oft berichtet worden (Wer ist hier gut, wer böse?), dass sich eher die Frage stellt, warum jemand diese Behörde überhaupt noch zitiert oder ernst nimmt und warum. Wer denkt, über die ersatzlose Streichung der Dauerskandalbehörde Verfassungsschutz könnte in Deutschland rational diskutiert werden, gleicht einem Don Quichotte, der ein Umdenken der CDU beim Thema Cannabis fordert.

Man darf vermuten, dass nach dem Scheitern des NPD-Verbots nur darüber gestritten werden wird, ob die juristischen Beweise hätten besser präpariert und das Verfahren professionell gehandhabt worden können - und wieder nicht über die Frage, ob ein Parteiverbot überhaupt zweckmäßig sei. Wer behauptet, ein Verbot politischer Meinungen sei eher kontraproduktiv, bewirke also das Gegenteil dessen, was es beabsichtige, sieht sich im Mainstream des öffentlichen Diskurses als marginalisierte radikale Minderheit, die fast automatisch dem Verdikt des "Linksextremismus" anheimfällt. Nicht zufällig hielten zwei der drei vom Bundesverfassungsgericht benannten Gutachter den "Linksextremismus" prinzipiell für gefährlicher als die NPD.

Dem Verbotsverfahren lag immer eine antiquierte Idee politischer Positionen und zudem eine falsche Geschichtsinterpretation zugrunde: Die "wehrhafte" Demokratie solle deshalb mit Verboten reagieren, so die These, weil ihre historische Vorgängerin, die Weimarer Republik, dieses angeblich nicht getan hätte, sondern sich zwischen den "Extremen" hätte zerreiben lassen. Das ist falsch: Die erste deutsche Republik ging zugrunde, weil die herrschenden Eliten sie gar nicht wollten, sondern eher mit einem autoritären Führerstaat sympathisierten. Nicht die "Extremen" richteten den Staat zugrunde, sondern Teile die Großindustrie und der bürgerliche Mittelstand, die mehr Angst vor dem "Bolschewismus" als vor dem geifernden Antisemitismus der Nationalsozialisten hatten - und ihn deshalb förderten.

Mit dem politischen Mythos, man müsse einen wie auch immer gearteten "Extremismus" mit Verboten bekämpfen, ist die alte Bundesrepublik schon einmal gescheitert, als der so genannte Radikalenerlass, der ebenfalls als Musterbeispiel für "wehrhaften Demokratie" galt, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg 1995 für nichtig erklärt wurde. Das Konzept der "wehrhaften Demokratie", das auch parallel zum Verbotsverfahren gebetsmühlenartig immer wieder hervorgekramt wurde, zitiert in Wahrheit den antikommunistischen Konsens der alten Bundesrepublik, der sich mit dem "Extremismus"-Diskurs davor drücken wollte, die politische Verantwortung der Eliten für den Nationalsozialismus aufzuarbeiten.

Symbolische Handlungen

Die Kontroverse um das Verbot der NPD, die keine wirkliche Kontroverse war, hatte vor allem den Zweck, das öffentliche Gewissen zu beruhigen - nach der Maxime: "Die tun was". Der Begriff "Verbot" ist im Deutschen emotional positiv besetzt und funktioniert wie ein bedingter öffentlicher Reflex. Außer Verboten fällt den Deutschen im Kampf gegen das politisch Unerwünschte in der Regel nichts ein. Der Obrigkeitsstaat ist auch noch im 21. Jahrhundert das prägende Motiv der "Leitkultur".

Drei typisch deutsche Verben dominieren den Kampf gegen Rechts: das "Melden" ("Melden Sie rechte Internet-Seiten"), das "Durchführen" von Maßnahmen und das "Verbieten".

"Im Rahmen des landesweiten Programms "Kommunen gegen Rechts" sind auch die Kreise aufgerufen, durch Projekte und Initiativen gegen Fremdenfeindlichkeit und Extremismus einzutreten und Maßnahmen für Toleranz, Verständnis und Menschlichkeit durchzuführen."

Wen es nicht automatisch gruselt, wenn, um Toleranz zu erreichen, "Maßnahmen durchgeführt" werden, der hat die deutsche Mentalität nicht verstanden.

Offenbar geht es um symbolische Handlungen, ohne jeden Bezug zur Realität. Diese Symbolik erschöpft sich in zwei Handlungen: Man trägt die "richtigen" Symbole vor sich her und zeigt das allen anderen ("Flagge zeigen", "Gesicht zeigen"). Oder man appelliert an das nationale Kollektiv, gemeinsam die "richtigen" Gefühle zu haben: "Mut gegen Rechts", "zusammen gegen rechts". Diese sinnfreien Appelle suggerieren, dass antisemitische und rassistische Vorurteile durch "falsche" Gefühle zustande kämen und dass die Appelle, doch bitte andere Emotionen zu zeigen, irgendeine Aussicht auf Erfolg hätten. Das darf getrost bestritten werden.

Die ritualisierte Demonstration öffentlicher Emotionen hat viel mit protestantisch geprägter Alltagskultur zu tun, aber wenig mit der Frage, was die Ursachen von Antisemitismus sein könnten und wie rassistische Vorurteile bekämpft werden könnten. In keinem anderen Land Europas versammeln sich diejenigen, die es gut meinen, unter derart skurrilen Logos und banalen Sinnsprüchen. Typisch deutsch ist auch das symbolische Spiel mit dem Feuer: Der Deutsche, ist er emotional erregt, macht immer einen Fackelzug, um das Böse nach Art des inquisitorischen Feuers öffentlich zu verbrennen, nennt den Fackelzug jedoch, um sich von den Nazis und dem Großen Zapfenstreich abzugrenzen, "Lichterkette".

Dem Bundesverfassungsgericht sei Dank ist den Verbotsritualen jetzt ein Riegel vorgeschoben worden. Jetzt kann man sich mit dringenderen Fragen auseinandersetzen: Warum Bundestagsabgeordnete vor "Überfremdung" warnen wie auch die NPD, warum Innensenatoren den Nationalstaat Deutschland völkisch definieren wie auch die NPD, warum das Einwanderungsland Deutschland immer noch kein Einwanderungsgesetz hat - was auch die NPD ablehnt -, und warum in Seminaren an Pädagogischen Hochschulen primitiver Rassismus bei Studenten offenbar nicht unangenehm auffällt.