Was wird aus dem E-Rezept?

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bietet Chancen und Risiken. Symbolbild: Gerd Altmann auf Pixabay (Public Domain)

Lange geplant, zum letzten Jahreswechsel in letzter Minute gestoppt, vom Chipmangel behindert und jetzt schon wieder gestolpert: Hat das E-Rezept in Deutschland noch eine Chance – und wem nutzt eine Digitalisierung?

Die Gematik-App für das E-Rezept ist bislang nicht für alle Patienten nutzbar, weil die Gesetzlichen Krankenkassen derzeit nicht für alle ihrer Versicherten NFC-fähige Gesundheitskarte bereitgestellt haben. Grund dafür könnte ein Chipmangel sein. Und für 99 Prozent der Versicherten ist der benötigte PIN noch nicht ausgeliefert.

Das zweite Hemmnis besteht darin, dass die Patienten zum überwiegenden Teil kein NFC-fähiges Smartphone besitzen.

Als drittes Hinderniselement ist den Krankenkassen das Videoidentifizierungsverfahren zum Erreichen der PIN aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt worden. Die Patienten müssen für die PIN jetzt als Kartenbesitzer authentifizieren, indem sie persönlich in einer Kundenberatung vorsprechen oder das Postident-Verfahren nutzen.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach mahnt zu mehr Tempo bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Er will durch die Digitalisierung auch eine Medizin ermöglichen, die es bisher noch nicht gibt und die nach seiner Vorstellung eine bessere Qualität bieten würde.

Die verspricht er sich beispielsweise von Videosprechstunden, die jetzt weiterentwickelt werden müssten. Digitale Kern-Anwendung seien elektronische Patientenakten, um die herum sich vieles aufbauen könne. Um die Durchsetzung der elektronischen Patientenakten zu beschleunigen, soll für ihre Nutzung das "Opt-out"-Prinzip zur Anwendung kommen, bei dem man aktiv widersprechen muss und nicht aktiv einwilligen. Wer nicht widerspricht, hat somit zugestimmt.

Wem nutzt das E-Rezept?

Neben dem bundesdeutschen Gesundheitsminister will der niederländische Versender Doc Morris Dampf beim E-Rezept machen. Doc Morris wollte mit dem Spitzenverband Fachärzte Deutschlands wollte bei der Umsetzung innovativer Lösungen in der Arzneimitteldistribution kooperieren.

Die Zuweisungen von Rezepten an bestimmte Apotheken sind mit Ausnahme von Zytostatika-Zubereitungen, für die nicht jede Apotheke qualifiziert ist, verboten.

Die Software der Gematik erlaubt jedoch, ein E-Rezept beispielsweise über das System der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) über ein geschütztes E-Mail-Verfahren innerhalb der Telematik-Infrastruktur der Gematik direkt an eine Apotheke zu übertragen.

Dies geschieht derzeit in der Praxis nur in seltenen Fällen, weil die meisten Apotheken das KIM-System nicht kennen. Dadurch ist die Zahl der Apotheken, die von einer Zuweisung über KIM profitieren könnten, überschaubar. Und somit wird ein Verstoß gegen das Direktzuweisungsverbot in der Praxis nur selten geahndet.

In der Praxis profitieren von einer Aushebelung des Direktzuweisungsverbots wohl in erster Linie die Versandapotheken, weil diese die E-Rezepte mit wenig Aufwand in ihren Workflow einbinden können. Optimal für die Betriebsabläufe, jedoch für den Patienten durchaus mit Risiken verbunden. Kann die Apotheke vor Ort einen Abgleich der von unterschiedlichen Ärzten verordneten Medikamente vornehmen und beurteilen, ob diese zueinander kompatibel sind, wäre dies im Ablauf von Versandapotheken in der Praxis nur dann möglich, wenn diese Zugriff auf alle Patientendaten und der Medikamentenplan hätten

Was benötigt der Patient für das E-Rezept?

Grundvoraussetzung für die digitale Anwendung des E-Rezepts ist neben einer NFC-fähigen Gesundheitskarte ein spezieller PIN, den derzeit nur etwa ein Prozent der Versicherten von ihren Kassen erhalten haben.

NFC steht für Near Field Communication und ermöglicht die digitale Kommunikation mit einem ebenfalls NFC-fähigen Smartphone und kompatiblen Bezahlterminals.

Ohne ein entsprechendes Smartphone muss man sich von seinem Arzt einen Ausdruck geben lassen, der über einen Pixel-Code verfügt, den man in der Apotheke auslesen lassen oder vorab über eine App wie gesund.de an die Apotheke seiner Wahl übermitteln und von dieser dann eine Nachricht erhalten kann, ob und wann das verschriebene Medikament in der jeweiligen Apotheke verfügbar ist.

Dieser digitale Bestellvorgang ist bei vielen Apotheken auch mit einem eingescannten konventionellen rosa Papierrezept mit ohne Technik lesbarem Inhalt möglich. Die Verarbeitung der Daten erfolgt online über einen Server der Gematik. Das aktuelle E-Rezept ist durch den aktuell notwendigen Medienbruch nicht wirklich schneller. Und beim konventionellen Rezept entfällt der zwingende Weg über den Server der Gematik.

Der volldigitale Workflow scheitert derzeit einerseits an der noch nicht durchgängigen Verfügbarkeit NFC-fähiger Smartphones, einem Hemmnis, das der Patient durch den Kauf eines solchen beheben könnte. Vom Patienten nicht zu beheben ist jedoch die fehlende Verfügbarkeit der NFC-fähigen Chips für die aktuelle Version der Gesundheitskarte. Mit Aussagen, wann diese von den Krankenkassen auszustellenden Karten verfügbar sein werden, halten sich die Kassen noch immer zurück.

Datenschutzrechtliche Bedenken in Schleswig-Holstein

Am 1. September 2022 startete der Rollout des E-Rezepts in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe. Während die Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein sich an dem Rollout in der Praxis dann auch beteiligte, hat sich die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein aus dem Rollout schon wieder zurückezogen. Begründet wurde dies mit Bedenken des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD).

Begründet werden die Vorbehalte des ULD damit, dass die von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein vorgeschlagene Versendung des Zugriffscodes als Token in Form des QR-Codes vom verschreibenden Arzt an Patienten mittels unverschlüsselter E-Mail oder Messenger potenziell von unbefugten Dritten abgefangen und, durch die Zuhilfenahme von am Markt frei verfügbarer Apps, einen unbefugten Zugang zu personenbezogenen Gesundheitsdaten auf dem Server der Gematik liefern könnten.


Hinweis der Redaktion: In diesem Text wurden Angaben zur Nutzung der NFC-fähigen Gesundheitskarte, zum Einreichen der PIN, zur Zuweisung von Rezepten sowie zur Sicherheit von QR-Codes überarbeitet oder ergänzt.