Wer schützt uns vor dem Verfassungsschutz?
Es gibt viele Gründe, die Verfassung selbst zu schützen und die 17 Verfassungsschutzämter endlich aufzulösen
Seit seiner Gründung im Jahr 1950 sorgte das Bundesamt für Verfassungsschutz für Skandale. Immer wieder hatte die als Bollwerk gegen die kommunistische Bedrohung gegründete Behörde ihre Probleme mit Nazi-Kadern. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Spätestens seit der Selbstauflösung der DDR sind die 17 Verfassungsschutzämter schlicht überflüssig. Nicht nur in der Partei Die Linke gibt es die Forderung nach Abschaffung des Verfassungsschutzes, auch Grüne und Sozialdemokraten diskutieren darüber.
Schutz gegen die kommunistische Gefahr
1950 wurde das Bundesverfassungsschutzgesetz beschlossen, so entstand in Köln das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und in den einzelnen Bundesländern je ein entsprechendes Landesamt. Alte Nazis, von denen es reichlich in diesen Ämtern gab, holten sich ihre Kampfgefährten als "V-Männer" mit ins Boot. Diese V-Männer konnten in ihren Nazi-Parteien fröhlich weiter machen – und erhielten für dieses Weitermachen Geld vom Staat. Diese finanzielle Grundlage mag mit dazu beigetragen haben, dass die Sozialistische Reichspartei, eine Nachfolgepartei der verbotenen NSdAP Hitlers in kurzer Zeit zweistellige Wahlergebnisse erreichen konnte.
In den 50ziger Jahren wurde ihr Vorsitzender Dr. Fritz Dorls vom BfV als "inoffizieller Mitarbeiter" beschäftigt und bezahlt. Die Sozialistische Reichspartei wurde 1952 vom Bundesverfassungsgericht verboten.
1953 sorgte der Verfassungsschutz für einen weiteren Skandal, die "Vulkan-Affäre". Wegen des vom Verfassungsschutz geäußerten Verdachts der Wirtschaftsspionage wurden 38 Personen – völlig zu Unrecht, wie sich bald zeigen sollte – verhaftet. Für einen von ihnen kam die Rehabilitation zu spät. Aus lauter Verzweiflung hatte er sich in der Haft erhängt.
Jurist Mit Nazi-Vergangenheit leitete 17 Jahre den Verfassungsschutz
Mit Hubert Schrübbers wurde 1955 ein Nazi-Jurist Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Er blieb in dieser Funktion, bis er 1972, nach 17 Jahren, endlich als Chef des Inlandsgeheimdienstes abberufen wurde.
So lange dauerte es, bis über Schrübbers Nazi-Vergangenheit öffentlich diskutiert wurde. In Schrübbers Amtszeit fiel 1963 die massenhafte Bespitzelung "linker" Politiker, wobei auch CDU-Politiker in diese Maßnahme einbezogen wurden. Als dies bekannt und kritisiert wurde, ließ Schrübbers lediglich einzelne seiner Nazi-Kameraden umsetzen oder schicke sie in den Ruhestand. Er blieb für weitere neun Jahre im Amt.
Einem Bericht des Spiegel von 1966 zufolge wurden der Oberregierungsrat im BfV Erich Wenger, ehemals Gestapo-Kriminalrat, und der Amtmann im BfV, Johannes Strübing, ehemals Gestapo-Kommissar in andere Ämter versetzt. Der damalige BfV-Vizepräsident Albert Radke und der Chef der Spionageabwehr im BfV, Richard Gerken, beide aus der militärischen Abwehr unter Admiral Canaris hervorgegangen, traten in den Ruhestand.
Geld für Nazis und Berufsverbot für Linke
Fürs Telefonabhören war fortan der Chef des BfV, also der alte Nazi Schrübbers selbst zuständig. Während Nazis im öffentlichen Dienst lediglich "umgesetzt" wurden, bedeutete die Arbeit des Verfassungsschutzes gegenüber Linken in tausenden Fällen das Ende ihrer beruflichen Karriere, oft schon bevor diese überhaupt begonnen hatte.
Für linke Lehramtsbewerber endete die Karriere gleich nach dem Staatssexamen. Der Aufstellung eines Komitees gegen Berufsverbote zufolge wurden zwischen 1972 und 1990 3,5 Millionen Angehörige und Bewerber des öffentlichen Dienstes vom Verfassungsschutz in Bund und Ländern überprüft. 35.000 Dossiers führten zu 11.000 Berufsverbots- und 2.200 Disziplinarverfahren. 1.250 Bewerber wurden auf Grund der Überprüfung abgelehnt, 265 Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wurden entlassen. 265 Beamte wurden aus dem Dienst entlassen.
Hauptquelle für die Behördenleiter und Verwaltungsgerichte waren dabei die Dossiers des jeweiligen Landesamtes für Verfassungsschutz, wobei deren Richtigkeit selten überprüft werden konnte. Vielfach genügte die bloße Mitgliedschaft in der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP). Damit wurden Menschen aus Schulen und Verwaltung ferngehalten, die für gesellschaftliche und politische Veränderung eintraten. Und das in einem Land, dessen öffentlicher Dienst noch bis weit in die 70ziger Jahre von alten Nazis geprägt war. Gleichzeitig wurden Nazi-Organisationen und Parteien wie die NPD aus Steuermitteln finanziert. Im NPD-Bundesvorstand erhielt beispielsweise der langjährige Funktionär Wolfgang Frenz mehr als 30 Jahre lang regelmäßiges Gehalt vom Verfassungsschutz. Wie er dem "Stern" mitteilte, einschließlich Weihnachtsgeld.
Frenz berichtete von geselligen Rotweinabenden mit "Siegfried" – dem V-Mann-Führer vom Verfassungsschutz. Er habe, so Frenzel, "Siegfried" vor allem "viel Papier" überlassen, meist Texte, deren Veröffentlichung in NPD-Publikationen ohnehin ein paar Wochen später bevorstand. Frenz erklärte in einem Interview mit 3sat: "Mein Landesvorsitzender, Udo Holtmann, arbeitete zur gleichen Zeit für das Bundesamt für Verfassungsschutz. Wir haben uns untereinander immer abgesprochen." Verschiedenen Aussagen zufolge saßen noch weitere vom Verfassungsschutz in ähnlich liebevoller Weise umsorgte Zuwendungsempfänger zumindest zeitweise im NPD-Vorstand.
Wer braucht diesen Verfassungsschutz?
Welche Argumente sprechen für die Beibehaltung des Verfassungsschutzes? Geht man von der politischen Intention zur Gründungszeit des Verfassungsschutzes aus, so bleibt kein Grund. Als Bollwerk gegen die drohende Infiltration feindlicher Agenten aus der Sowjetunion oder der DDR braucht man ihn nicht mehr. Diese Bedrohung ist ihm abhanden gekommen. Die Abwehr von Spionage gehört zu den Aufgaben der Polizei, schließlich stellt Spionage eine Straftat dar.
Im Bereich der politischen Spionage hat sich der Verfassungsschutz nicht eben mit Ruhm bekleckert. So trieb der damalige Präsident Günter Nollau sei eigenes Spielchen und ließ den damaligen Bundeskanzler Willy Brandt in der Guillaume-Affäre – die schließlich zum Rücktritt des ersten sozialdemokratischen Bundeskanzlers der Bundesrepublik führte ins Messer laufen.
Große Forschungseinrichtungen und vor allem große Firmen schützen ihre Forschungsabteilungen und Patente ohnehin mit eigenen Sicherheitsabteilungen. Ihr "Werkschutz" bedient sich nicht selten geheimdienstlicher Methoden, wie am Beispiel der Spitzelaffäre in der Telekom deutlich wurde (It's a feature, not a bug). Die Deutsche Bank verpflichtete vor kurzem den früheren BND-Präsidenten Uhrlau als neuen Sicherheitsberater.
Eine Überprüfung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst sollte eine demokratische Gesellschaft nicht weiterhin ausgerechnet einem Geheimdienst übertragen. Im "Kampf gegen Links" hat der Verfassungsschutz außer Denunziation wenig zu bieten.
Beamte des Verfassungsschutzes, die gerne mal mit Nazis saufen, sind aufgrund ihrer persönlichen gesellschaftspolitischen Einstellung völlig unfähig, in linken oder gar autonomen Gruppen und Strukturen tätig zu werden. Ihre geistige Ausrichtung steht ihnen dabei im Wege. Also brauchen Sie V-Leute, die sie letztlich nicht kontrollieren können – gleich wo man sie einsetzt. Immer wieder sind Verfassungsschutz- Spitzel, etwa in der Anti-AKW-Szene oder in autonomen Gruppen bei Demonstrationen und Auseinandersetzungen mit anderen Teilen der Staatsmacht, wie etwa der Polizei, als besonders wilde Gesellen und Provokateure aufgefallen.
Zu Hochzeiten der RAF versuchten Verfassungsschützer mit der Sprengung eines Lochs in die Mauer des Celler Gefängnisses einen weiteren Fuß ins Umfeld der RAF zu bekommen. Eine Aktion, die als "Celler Loch" bekannt und im Niedersachischen Landtag in einem Untersuchungsausschuss aufgearbeitet wurde.
Der derzeit diskutierte Einsatz des Verfassungsschutzes gegen Politiker der Partei Die Linke wirkt gerade lächerlich. In manchen Fällen dürfte die lauthals hinaus posaunte Tatsache der Überwachung durch den Verfassungsschutz sogar eine staatliche PR-Maßnahme für den jeweiligen Politiker sein.
V-Leute sind keine Lösung, sondern Teil des Problems
Zur Abwehr rechtsradikaler Verfassungsfeinde sind diese 17 Ämter mit ihrer politisch klar rechts orientierten Beamtenschaft denkbar ungeeignet. Sie haben Schläger und möglicherweise auch eine Mörderbande aus Steuermitteln finanziert.
Der Bremer Anwalt und Publizist Rolf Goessner kam in seiner Analyse zum Einsatz von V-Leuten (Interview mit Gössner in 3sat) in der Neonazi-Szene bereits 2003 zu dem Schluss, dass sich dabei eine "Symbiose von Verfassungsfeinden und Verfassungsschützern" herausbildete.
Nichtkriminelle V-Leute in rechtsextremen Szenen sind kaum vorstellbar. Denn V-Leute können sich nicht etwa als stille Beobachter betätigen, sonst würden sie womöglich als Spitzel auffallen und sich selbst in höchste Gefahr bringen. Ein Hauptmotiv für die häufige Provokation von kriminellen Handlungen ist jedoch bei vielen von ihnen der Erhalt der finanziellen Quellen, denn der V-Mann ist für den VS ja umso wertvoller, je mehr brisante Informationen er liefert, für die er dann bezahlt wird. Der VS finanziert das rechte Treiben mit beträchtlichen Summen, denn V-Leute erhalten für ihre Spitzeldienste Honorare, manchmal sogar ein regelmäßiges Salär, das bei langfristigen Engagements mitunter in die Hunderttausende geht. Damit fördert der VS die Objekte, die er lediglich beobachten soll...
Rolf Goessner
Es verwundert nicht weiter, dass Goessner selbst 38 Jahre lang vom Verfassungsschutz beobachtet wurde - und das grundlos und damit gesetzeswidrig, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil 2011 feststellte.
Verfassung lieber selber schützen
Statt real existierende rechte Terrorstrukturen aufzuklären und zu bekämpfen, verfolgen sie jene Menschen, die ihre Freizeit und ihr eigenes Geld dafür einsetzen, über Neonazis zu informieren und damit unsere Verfassung zu schützen. Diese "Anti-Fa", ohne deren mutige Aktionen es in manchen Gegenden in Ost – und Westdeutschland noch brauner aussähe, findet alljährlich ihre diffamierende Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten. Selbst wenn einzelne Angehörige der Anti-Fa-Gruppen bei ihren Aktionen auch schon mal Gewalt ausüben sollten (und es sich bei diesen Personen nicht um V-Leute des Verfassungsschutzes handelt), so wäre diese Gewaltausübung eine Straftat. Und die zu verfolgen, ist Aufgabe der Polizei. Also auch in diesem Fall bedarf es keines Geheimdienstes.
Niemand braucht eine geheimdienstliche Aufklärung etwa der Frage, welcher Anti-Atom oder Anti-Fa-Aktivisten möglicherweise bei einer Demonstration einen Stein werfen könnte. Schließlich werden auch Steuerhinterzieher – wenn überhaupt – erst dann verfolgt, wenn sie Steuern hinterzogen haben. Auch bei Bankern erfolgt keine Vorfeldüberwachung – warum also bei Mitgliedern von Anti-Fa oder Anti-Atom-Aktivisten?
Die Verfassungsschutzämter richten nur Unheil an, im günstigsten Fall ist ihre Arbeit überflüssig und störend für eine demokratische Gesellschaft.
Von Hedgefonds steht nichts im Grundgesetz
Abgesehen von der Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland es in 63 Jahren nicht geschafft hat, sich eine Verfassung zu geben, sondern wir uns mit einem Grundgesetz. begnügen, steht in diesem Grundgesetz viel über die Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Von Hedgefonds oder DAX-Kriterien steht nichts drin. Im Artikel 14 des Grundgesetzes heißt es:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Das zerstörerische Treiben von Hedgefonds und perverse Wetten auf Lebensmittel und damit auch den Hungertod anderer Menschen hatten die in politischen Festreden gerne zitierten "Mütter und Väter des Grundgesetzes" nicht vorgesehen. Niemand wäre 1949 auf solche Ideen gekommen.
Flüchtlingsabwehr als neue Aufgabe
Wer es schafft, trotz der geballten Flüchtlingsabwehr an den EU-Außengrenzen (EU will mehr Drohnen gegen Migranten einsetzen) unser reiches Land zu erreichen, wird zunächst einmal in Asylunterkünfte verfrachtet, wenn er nicht gleich in Abschiebehaft gesteckt wird, weil er aus einem, nach Ansicht des BND, "sicheren Land" kommt, selbst wenn er dort gefoltert wurde oder Familienangehörige bereits umgebracht wurden. Flüchtlinge sind hierzulande der Willkür unserer Geheimdienste ausgesetzt. Schafft es ein Flüchtling gegen seine Abschiebung oder für die Verbesserung seines Aufenthaltsstatus zu klagen, bekommt er es nicht nur mit ausländerfeindlichen Justizbeamten zu tun, sondern auch mit dem Verfassungsschutz.
Der Verfassungsschutz spielt aber nicht erst in Gerichtsverfahren eine Rolle, sondern schon auf Ebene der Ausländerbehörden. So finden in manchen Bundesländern - vor allem in Bayern - massive "Sicherheitsüberprüfungen" von Ausländern statt. Es gibt eine Liste von sog. "Problemstaaten" (insbesondere arabische Staaten), bei denen vor der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis oder aber auch bei Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (=Niederlassungserlaubnis) eine Abfrage beim Verfassungsschutz stattfindet.
"Das Problem ist", so eine Sprecherin von Pro Asyl, "dass die Antworten des Verfassungsschutzes meist geheim sind und die Betroffenen belastet werden (Nichterteilung des Aufenthaltstitels), ohne dass sie ohne weiteres nachvollziehen können, was ihnen zu Last gelegt wird. Ansonsten führt dieses Verfahren, das ein Misstrauensverdacht ohne Anlass darstellt, im Zweifel zu einer völlig unverhältnismäßigen Verfahrensverlängerung..."
Auch die Münchener Anwältin Angelika Lex erlebt es häufig, dass vor den Verwaltungsgerichten, bei denen Ausländersachen verhandelt werden, die nicht überprüfbaren Behauptungen des Verfassungsschutzes den Ausschlag geben. Dabei hat jeder Richter, jede Richterin die Möglichkeit, auch vom Verfassungsschutz plausible und belegbare Beweise zu fordern.
1990 wurde eine Chance verpasst
Die Forderung nach Auflösung des Verfassungsschutzes erhob die Humanistische Union bereits 1991. Mit dem Ende des Kalten Krieges (Stasi-West, Verfassungsschutz-Ost) und dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gab es keinen Grund mehr für dieses in erster Linie der Kommunismus-Abwehr verschriebene Bundesamt und seine Landesämter.
Während die Partei Die Linke in ihrem Programm die Abschaffung des Inlandsgeheimdienstes verlangt, wird diese Forderung nur selten von Politikern der Linken in wahrnehmbarer Form artikuliert. Jüngst sorgte ein Antrag junger Linker aus Brandenburg für kurzfristige Berichterstattung über die Forderung nach Abschaffung des Verfassungsschutzes. Dagmar Enkelmann und Gesine Lötzsch von den Linken unterstützen diese Forderung.
In Thüringen fordert eine Initiative die Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz. Argumentiert wird dabei vor allem mit der jahrelangen Finanzierung der NPD durch den Verfassungsschutz.
Aber auch unter Grünen und Sozialdemokraten in Bayern ist diese Diskussion neu entfacht. Auf einer Podiumsdiskussion waren sich die teilnehmenden Rechtsanwälte aus SPD und Grünen einig, dass der Verfassungsschutz einen Fremdkörper in unserer Demokratie darstellt. Susanna Tausendfreund, Anwältin und Landtagsabgeordnete der Grünen, will die Diskussion über Sinn oder Unsinn des Verfassungsschutzes in einer eigenen Veranstaltung fortsetzen.
Der frühere bayerische SPD-Landtagsabgeordnete und langjährige Vorsitzende der Sozialdemokratischen Juristen, Klaus Hahnzog, hat vor 30 Jahren schon in seinem Bereich gezeigt, wie man den Verfassungsschutz auflösen kann: Als Hahnzog in den 1970er Jahren einmal die Leitung eines Kreisverwaltungsreferats übernahm, fand er dort zu seiner Überraschung eine Unterabteilung für Verfassungsschutz vor. Angeblich hätten die Leute aber nur Zeitungen ausgewertet. Hahnzog bereitete diesem Treiben recht schnell ein Ende und löste die Unterabteilung einfach auf. Genau das solle nun mit dem kompletten Landesamt für Verfassungsschutz geschehen.
Es verwundert nicht weiter, dass sich auch der Name dieses Sozialdemokraten auf Spitzellisten des Verfassungsschutzes befand. Hahnzog bekämpfte 2008 politisch und juristisch das von der Bayerischen Staatsregierung erlassene Versammlungsgesetz, dessen besondere Rigidität später vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig einkassiert wurde. Hahnzog zu Telepolis: "Da spionierte der Geheimdienst im Auftrag der Staatsregierung ihren potentiellen Prozessgegner aus." Und das braucht wirklich keiner, jedenfalls nicht in einer Demokratie.