Wie der Klimakiller Methan die Erderhitzung antreibt
Seite 2: Bundestag für Erhalt von Lützerath
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Wie bereits berichtet, hat der Bundestag kurz vor der Sommerpause das Osterpaket verabschiedet, das zwar den Ausbau der erneuerbaren Energien stark beschleunigen soll, in dem aber vom Ziel, bis 2035 komplett auf erneuerbaren Strom umzusteigen, abgerückt wurde. Die Zielmarke liegt nun bei 80 Prozent erneuerbarem Strom bis 2035.
Außerdem hat der Bundestag über den Gesetzentwurf zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zugestimmt, über den wir an dieser Stelle berichtet haben. Dem Entwurf zufolge sollen im Fall einer Gasmangellage wieder vermehrt Kohlekraftwerke zum Einsatz kommen, damit Gas weiter für andere Sektoren, etwa zum Heizen, zur Verfügung steht. Zuvor hatte es noch Änderungen durch den Ausschuss für Klimaschutz und Energie gegeben.
Der Bundestag hat demnach auch festgestellt, dass das Gesetz die Einhaltung der deutschen Klimaziele nicht in Gefahr bringen darf. "Insofern im Zuge der Anwendung des EKGB es zu einer Verschlechterung der Klimabilanz kommt, gilt es entsprechende negative Folgewirkungen an anderer Stelle aufzufangen, etwa durch die Vermeidung weiterer Abbauten von Braunkohletagebauflächen", so der Beschlussantrag. Festgehalten wird darin auch, dass importierte Steinkohle unter Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards vor Ort gewonnen werden soll und dass die kolumbianischen Abbaugebiete in den Regionen Cesar und La Guajira in Folgewirkung des Gesetzes nicht erweitert werden. Bemerkenswert ist außerdem der Satz:
Der Deutsche Bundestag befürwortet zudem den Erhalt des Dorfes Lützerath am Tagebau Garzweiler und den Verzicht auf die Nutzung der Braunkohle unter dem Dorf.
Zwar ist diese Entschließung nicht rechtlich bindend, könnte aber als Auftrag an die schwarz-grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen verstanden werden, denn diese hat sich bisher nicht dazu bekannt, Lützerath zu erhalten. Dem Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken hat inzwischen auch der Bundesrat zugestimmt.
Eine positive Nachricht kam in der vergangenen Wochen vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dieses hat den Bau eines Abschnitts der Küstenautobahn A20 in Niedersachsen zwischen Westerstede und Jaderberg gestoppt. Der entsprechende Planfeststellungsbeschluss wurde für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden könne, "dass das Vorhaben zu keiner Beeinträchtigung des nahegelegenen FFH-Gebiets "Garnholt" führt."
Die Stickstoffbelastung durch die Autobahn in dem Gebiet könnte die Grenzwerte überschreiten, die Berechnungen des Projektträgers und der Planfeststellungsbehörde hält das Gericht für fehlerhaft. Klimaschutzargumente spielten bei der Gerichtsentscheidung hingegen keine Rolle. "Das Klimaschutzgesetz war im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses noch nicht in Kraft getreten und musste daher nicht berücksichtigt werden", so das Bundesverwaltungsgericht.
Geklagt gegen den Autobahnneubau hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), der die A20 für das "umweltschädlichste Neubauprojekt des Bundesverkehrswegeplans" hält. Der BUND kritisiert das Projekt aber auch aufgrund seiner besonders klimaschädlichen Wirkung:
Weit über die Hälfte der geplanten A 20 führt durch Moor- und Marschgebiete. Gerade diese Lebensräume sollen laut der Moorschutzstrategie des Bundes und des Landes Niedersachsen prioritär geschützt werden. Allein für die ersten beiden Abschnitte in Niedersachsen würden 1,8 Mio. m³ Torf ausgehoben und fast 450.000 Tonnen CO2 freigesetzt.