"Wir brauchen Banu"
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Ausweisungsverfahren gegen Nürnberger Ärztin nach 129b-Prozess: Gewerkschaft ver.di zeigt sich solidarisch
Im Windschatten der Corona-Krise versuchen bayerische Ausländerbehörden, linke Oppositionelle aus der Türkei loszuwerden - auch solche, die bereits eine unbefristete Niederlassungserlaubnis haben. Wie Banu Büyükavci, die seit vielen Jahren in Deutschland lebt. Die 49jährige arbeitet als Fachärztin für psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Klinikum Nürnberg und ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di, die für sie im Dezember eine Solidaritätskampagne unter dem Motto "Banu muss bleiben" gestartet hat.
Die Nürnberger Ausländerbehörde prüft ihre Ausweisung aus demselben Grund, aus dem Büyükavci schon fast drei Jahre in Deutschland im Gefängnis gesessen hat - ohne dass ihr je konkrete Straftaten vorgeworfen wurden. Sie war eine der Angeklagten im 2016 begonnenen Münchner "Kommunistenprozess" gegen insgesamt zehn Personen, denen die Mitgliedschaft in der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch) zur Last gelegt wurde.
Ein militanter Flügel der TKP/ML wurde für länger zurückliegende Anschläge auf staatliche Einrichtungen in der Türkei verantwortlich gemacht - die Angeklagten selbst nicht. Ihnen wurde vorgeworfen, ein deutsches "Auslandskomitee" gebildet, Spenden gesammelt, politische Veranstaltungen organisiert und Mitglieder geworben haben.
Jahrelange Hauptverhandlung
Da der Prozess mehr als vier Jahre dauerte, die Banu Büyükavci überwiegend in Untersuchungshaft verbrachte, war ihre dreieinhalbjährige Strafe bereits abgegolten, als die Hauptverhandlung im Juli 2020 endete. Laut Urteil des Oberlandesgerichts München hatten alle Angeklagten in dem Bewusstsein gehandelt, dass die TKP/ML in der Türkei einen Umsturz plane.
Allerdings waren Mitglieder der Partei dort auch nachweislich schwerer Folter ausgesetzt – und in Deutschland werden der TKP/ML keine Gewalttaten angelastet. Sie ist hierzulande nicht einmal verboten. Nur aufgrund der 2002 vom Bundesjustizministerium erteilten Verfolgungsermächtigung nach den dschihadistischen Terroranschlägen 2001 auf die USA konnte der Prozess nach Paragraph 129b ("Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland") eröffnet werden. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die Verteidigung hat Revision eingelegt.
Kollegen und Vorgesetzte von Banu Büyükavci - auch solche, die keine Gewerkschaftsmitglieder sind - standen während des Prozesses hinter ihr und haben sich dafür eingesetzt, dass sie nach der Haftentlassung in ihr Arbeitsverhältnis zurückkehren konnte. Im Rahmen der Solidaritätskampagne finden seit Mitte Dezember jeden Mittwoch Mahnwachen von ver.di in Nürnberg statt - natürlich unter Einhaltung der Abstandsregeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
In einem offenen Brief an Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) warnt das Kampagnenteam unter Berufung auf die Menschenrechtsorganisation Amnesty International vor Folter und dem "Verschwindenlassen" von Oppositionellen in der Türkei. Maas, der zu Beginn des TKP/ML-Prozesses Bundesjustizminister war, wird darin aufgefordert, seinen Einfluss bei der Stadt Nürnberg und dem bayerischen Innenministerium geltend zu machen, "damit Dr. Büyükavci ein dauerhaftes Bleiberecht behält". Betont wird auch: "Wir brauchen Banu, und zwar hier."
"All diese Solidaritätsaktivitäten haben viel Einfluss", sagte die Ärztin und Gewerkschafterin am Mittwoch gegenüber Telepolis. "Das tut gut, das gibt so viel Kraft." Ihre Patienten seien aber zum Teil sehr beunruhigt über die drohende Abschiebung – das mache auch ihr Sorgen: "Ich will nicht, dass psychisch kranke Menschen wegen mir zusätzlich belastet werden."
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